Blitzwarner im Navi verboten

Tom50354

Top-Mitglied
Ort
Hürth
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
Okt 2011
DPF
ab Werk
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Alle
Umbauten / Tuning
Chromtrittstufen
http://www.chip.de/news/c1_news_24568520.html


Viele Navigationssysteme warnen vor stationären Blitzanlagen, das ist jedoch laut §23 Abs. 1b StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten.

Danach darf ein Autofahrer kein "technisches Gerät betreiben oder mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Dazu gehören auch Navigationssysteme, die in Autos eingebaut sind oder Software, die auf dem Handy installiert ist - sofern sich darin eine Blitzer-Datenbank befindet.

Wird der Besitzer mit einem solchen Blitzwarner erwischt - auch, wenn er ihn nicht nutzt - kann die Polizei Gerät beschlagnahmen und es werden 75 Euro Geldbuße fällig plus vier Punkte in Flensburg. (dcn)
 
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Jein, ein Blitzwarner ist nicht zulässig. Er darf zwar verkauft aber nicht in Betrieb genommen werden. Nicht verboten ist eine Datenbank, die stationäre Zollstellen enthält.
 
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das sagt mal denen bei TomTom (Die Software). Ich habe die TomTom Blitzerwarner auch drauf.
Und ich werde nen Teufel tun sie zu deinstallieren.
Wenn ich wirklich in eine Kontrolle komme versuche ich innerhalb von 1-2sec. meine Chipkarte (von oben gesteckt) rauszufischen. Da ist alles drauf installiert.
 
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Ist in der letzten Navigonsoftware die Blitzerkartei nicht fest installiert? Muss nachher mal bei Sandy schaun.

Dann hätte man ja gar keine Chance dies zu umgehen.

Was ist mit Geschwindigkeitswarungen? Sind die auch verboten? Sandys PDA schreit auch immer wenn sie schneller fährt, wie es in der Datenbank auf dieser Strecke hinterlegt ist.

Ist das auch verboten?
 
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Nöh, das Anzeigen von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist nicht verboten nur die Warnung vor installierten und variabelen Wegezolleinrichtungen. Wobei die Grauzone ziemlich grau und ziemlich tief ist. Ich glaube auch nicht, das die Rennleitung dein mobiles Navi untersucht. Wenn sie Wegezoll haben wollen ist der Verbandskasten der einfachere Weg. Man vergißt schnell das Ablaufdatum.........
PS
Wie eine Tachoscheibe schmeckt ist mir bekannt, wie schmeckt eine SD-Karte. Nur so aus Interesse...... 8)
 
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Wie eine Tachoscheibe schmeckt ist mir bekannt, wie schmeckt eine SD-Karte. Nur so aus Interesse
vor allem - mann bekommt Sie nach ein paar Tagen wieder :uuups:
 
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Hallo,
welsche Software hat den die Geschwindigkeitswarnung??

Habe bisher "Falk" bzw. "Marco Polo" auf meinem PDA, koennte mich aber zu etwas neuem entscheiden, wenn das mit dem "Schreien" wirklich Funktioniert.
Wer hat da Erfahrung gesammelt???

Gruß
H1971
 
AW: Blitzwarner im Navi verboten

Hallo,
welsche Software hat den die Geschwindigkeitswarnung??
Gruß H1971

Also TomTom und Navigon haben beide die Unterstützung für sowas schon eingebaut, noch etwas "perfekter" mit online Abgleich der mobilen und festen Blitzer klappts mit dem Poi-Warner - siehe: http://www.poiwarner.de

(da kann man auch harmlose Sachen, wie alle MC-Doof, alle Tankstellen, oder für uns wichtig: alle VW-Werkstätten synchronisieren ;-) )

Gruß Uwe
 
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Eine Blitzerdatenbank ist definitiv nicht verboten, sonst wäre ja auch der Beifahrer mit Streckenkenntnis verboten ... verboten sind aktive Blitzerwarngeräte (Scanner) ... Die Datenbank von POI-Warner ist gut, hatte die damals auch auf meinem TomTom
 
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So einfach ist die Sache leider nicht. Wie ich schon schrieb, es handelt sich rechtlich um eine Grauzone. Es gab vor einiger Zeit einen Artikel im Spiegel Online dazu. Weder die Hersteller noch das zuständige Ministerium konnte oder wollten sich dazu klar äußern. Klar ist jedenfalls das die vor Jahren angebotenen aktiven Radarwarner ausdrücklich verboten sind.
 
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Nicht verboten ist eine Datenbank, die stationäre Zollstellen enthält.

Du schreibst es doch selber ... was denn nun ... Der POI-Warner ist nichts anderes als eine Datenbank, kein Funkwellen-/ Laser-/ Was-weiss-ich-noch-Scanner ...
 
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Ok,
ich versuche das mal auseinanderzufisseln.
Aktiver Warner = Erkennung durch Abtastung (wie auch immer, bin kein Techniker) und Erkennung im Gerät, gleich ob stationär (Festeinbau oder Pistole) oder mobil (Auto oder Krad) no go
Passiver Warner = Datenbank jein Grauzone, mal so mal so. Umstritten ist ob durch die Verbindung GPS und Datenbank bereits eine Abtastung und Erkennung stattfindet, wenn ja, dann no go. Wenn nicht go. Es gibt allerdings keine aussagekräftige Entscheidung zu dem Themenkreis, weil die Rennleitung sich nicht die Mühe macht die Geräte zu untersuchen und sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen.
Reine Hinterlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Gerät, go.
Was bleibt einem daher anderes übrig, als sich halbwegs an die Vorgaben der Rennleitung zu halten. Nichts, es sei den du möchtest das sich der Schlitz zum Einwurf der Pappe im Cockpit öffnet. Aber ein Monat kann ja auch mal heilsam sein, gell.
 
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