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Hi,

Bei Gebrauchtfahrzeugkauf im Ausland wäre ich extrem vorsichtig.
Vor allem, wenn der Preis zu stimmen scheint.
Du wirst Schwierigkeiten haben, z.B. verdeckte Mängel, manipulierte KM-Stände usw. rechtlich geltend zu machen, auch traue ich im Ausland des tatsächlichen Besitzständen nicht.
 
Hi,

Bei Gebrauchtfahrzeugkauf im Ausland wäre ich extrem vorsichtig.
Vor allem, wenn der Preis zu stimmen scheint.
Du wirst Schwierigkeiten haben, z.B. verdeckte Mängel, manipulierte KM-Stände usw. rechtlich geltend zu machen, auch traue ich im Ausland des tatsächlichen Besitzständen nicht.

Ok, verstehe deine Bedenken. Der Besitzer ist ein Luxemburger, der jetzt aber in Deutschland lebt. Also rechtlich gesehen würden deutsche Gesetze gelten denk ich mal. Also unter „Preis stimmt“ versteh ich, dass der Preis für einen Privatverkäufer in Ordnung ist, sprich ca. 2.000€ unter dem Händlerpreis. Wir schauen ihn uns mal an. Konnte mittlerweile auch mit einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle sprechen, der meinte auch, dass es zumindest vom Procedere her kein Thema ist.
 
Bei einem neuen Reimport vom Händler ist das ja alles problemlos. Von privat aus dem Ausland wäre ich ebenfalls skeptisch. So lukrativ kann das gar nicht sein, sonst wäre der vor Ort schon weg!

Da ist doch dort nicht so viel anders, als bei uns.

Ich sage nur Stichwort: Mietwagen der unterschlagen und dann verkauft wird. Ist hier alles schon mal diskutiert worden. Das große Erwachen kommt dann bei der Zulassung (leider!)

Von daher: sei vorsichtig!

Grüße
Chris
 
Der Besitzer ist ein Luxemburger, der jetzt aber in Deutschland lebt. Also rechtlich gesehen würden deutsche Gesetze gelten denk ich mal.

Komisches Rechtsverständnis.
Wenn der Wagen in Luxemburg steht und der Verkäufer ein Luxemburger ist, wieso soll dann deutsches Recht gelten? :confused:
 
Der Besitzer ist ein Luxemburger, der jetzt aber in Deutschland lebt. Also rechtlich gesehen würden deutsche Gesetze gelten denk ich mal.

Komisches Rechtsverständnis.
Wenn der Wagen in Luxemburg steht und der Verkäufer ein Luxemburger ist, wieso soll dann deutsches Recht gelten? :confused:
Der Wagen steht in Deutschland, der Verkäufer wohnt jetzt hier, ist aber Luxemburger und der Wagen ist noch in Luxemburg zugelassen. Diese Grenzgänger nach/von Lux sind jetzt hier in unserer Kante nichts unübliches. Ich unterschreibe einen Kaufvertrag in Deutschland, mit jemand der in Deutschland gemeldet ist, warum sollte dann nicht deutsches Recht gelten?

edit; Das ist das Inserat:


Dieses Angebot habe ich bei mobile.de gefunden:


Volkswagen VW T6 2.0 TDI MULTIVAN DSG 4 Motion
Erstzulassung: 04/2016
Kilometer: 132.100 km
Kraftstoffart: Diesel

Preis: 30.800 €
 
EU-Bürger haben Freizügigkeit, dass heisst, dass er sich zwar auf dem Einwohnermeldeamt anmelden muss, wenn er hier wohnt, er aber Luxemburger bleibt.
Ebenso das Auto, es bleibt ein Luxemburger Auto und Du brauchst zum Anmeldern ein COC, egal ob es bereits hier ist.
Der Kaufvertrag findet somit zwischen einem Luxemburger und einem Deutschen statt.

Es scheint aber tasächlich so zu sein, dass der Ort des Vertragsabschlusses und - erfüllung entscheidend sind:
Kauf
Ob das vollstreckbar ist, falls der Verkäufer dann zurück in Luxemburg ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
Ok. Ich danke euch für eure Hilfe! Er hat mir jetzt die ganzen Rechnungen zu den Inspektionen geschickt. Alle bei VW und immer auf seinen Namen. Da sieht man auch wann er nach Deutschland umgezogen ist. Ich schau mir das Auto an und gehe auch nach Bauchgefühl. Für das Kurzzeitkennzeichen muss ich eh auf unsere Zulassungsstelle und da würden die ja dann sehen wenn was nicht stimmen würde. Das findet ja vor Bezahlung statt, sprich er hat kein Geld bevor meine Zulassungsstelle nicht sagt das mit dem Auto alles in Ordnung ist.
 
Glückwunsch und immer knitterfreie Heimkehr.
 
Glückwunsch! und berichte von deinen Erfahrungen.
Gruß, Olaf
 
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