Wenn das Fahrstreckenprofil einen Ölmehrung provoziert, wird es von VW vermutlich nichts geben. Wie der Händler das mit dem Kunden abrechnet, ist seine Sache - nur kann er den Ölwechsel nicht über VW abrechnen- das Softwareupdate schon.
Es gibt eine Softwareupdate, Zitat VW:
"Damit das Motorsteuergerät nach der Anzeige „Bitte Ölstand reduzieren. Werkstatt!" erkennt, dass der Ölstand reduziert wurde, muss der Ölstand sehr stark abgesenkt werden.
Diese Schwelle ist bei der aktuellen Software zu hoch. Trotz eines korrekten Ölstandes wird die Anzeige nach einer einmaligen Überfüllung immer wieder angezeigt. Durch das Öffnen der Haube wird der Zähler für den Ölstand zurück gesetzt und die Anzeige bleibt für mindestens 100 km aus.
Die Software verhindert nicht das Aufleuchten des Hinweises im Kombi sondern erleichtert das Rückstellen. Der Hinweis wird angezeigt, wenn 10% mehr Flüssigkeit als die Normeinfüllmenge in der Ölwanne enthalten sind.
Ein Absaugen des Motoröls, um den Ölstand zu korrigieren, ist allerdings bei Ölverdünnung durch Kraftstoff nicht empfohlen. Hier liegt der Grenzwert bei 10%
Sobald diese 10% Hysterese künstlich verkleinert wird, wie z.B. durch falsch durchgeführte Ölwechsel oder unkontrolliertes Öl auffüllen durch die Werkstatt bzw. Kunden/in wird die „Öl max Erkennung" sehr viel schneller ausgelöst als es erforderlich ist.
Serieneinsatz
Softwarelösung mit reduzierter Schwelle der Ölstanderkennung " Zitat Ende
Beachten muss man aber, dass diese Änderung lediglich die Schwelle für die Warnung ändert. Es wird am eigentlichen Problem, der Ölmehrung durch Kurzstrecke, oder tatsächlichen Mängeln in der Abgasnachbehandlung nichts geändert. Insofern ist es wichtig, dass man sich über den technischen Zustand der Abgasnachbehandlungstrecke im Klaren ist. Wenn technisch alles in Ordnung ist, bleibt nur die Änderung der Fahrprofile. Kurzstrecken sind Gift. Im schlechtesten Fall doktort man also mit der Softwareänderung nur an den Symptomen herum, nicht jedoch an der Ursache.
Gruß