BiTDI DPF (Inlay gerissen) + AGR - ist das Verschleiß oder ein Defekt (Sachmängelhaftung)

franky.n

Jung-Mitglied
Ort
Bielefeld
Erstzulassung
10.05.2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Hallo T5 Freunde,

wir haben einen T5.2 bei einem freien Händler gekauft mit 150tkm und nach kaum 5-6 Monaten fangen die Probleme an.
DPF & AGR Fehler im Steuergerät hinterlegt...

Ok, meine Vermutung und die der Werkstatt DPF voll, somit könnte man es mal mit einer prof. Reinigung versuchen.
Das Feedback des renommierten DPF Reinigers ist wie folgt: Das Keramik Innenleben des Filters ist komplett gerissen und das Problem beim T5 soll nicht selten sein.
Kann das jemand bestätigen?
Nach dem Austausch des DPF wollte die AGR Fehlermeldung immer noch nicht verschwinden, der Grund ist das das Teil völlig mit Ruß zusitzt und kein mech. Teil läßt sich mehr bewegen...evtl. Folgeschaden durch den gerissenen DPF?!?

Meine Frage: Sind das Fehler die ich dem Händler (Sachmängelhaftung) in Rechnung stellen kann? Er sagt das ist Verschleiß und unterliegt nicht der Gewährleistung.
Unser Problem sind die 2000€ an Kosten für AGR und DPF...
Abgesehen davon hatten wir noch weitere Probleme mit dem T5.2, auch schon teuer ab nicht so massiv.

Gruß Franky
 
Hallo T5 Freunde,

wir haben einen T5.2 bei einem freien Händler gekauft mit 150tkm und nach kaum 5-6 Monaten fangen die Probleme an.
DPF & AGR Fehler im Steuergerät hinterlegt...

Ok, meine Vermutung und die der Werkstatt DPF voll, somit könnte man es mal mit einer prof. Reinigung versuchen.
Das Feedback des renommierten DPF Reinigers ist wie folgt: Das Keramik Innenleben des Filters ist komplett gerissen und das Problem beim T5 soll nicht selten sein.
Kann das jemand bestätigen?
Nach dem Austausch des DPF wollte die AGR Fehlermeldung immer noch nicht verschwinden, der Grund ist das das Teil völlig mit Ruß zusitzt und kein mech. Teil läßt sich mehr bewegen...evtl. Folgeschaden durch den gerissenen DPF?!?

Meine Frage: Sind das Fehler die ich dem Händler (Sachmängelhaftung) in Rechnung stellen kann? Er sagt das ist Verschleiß und unterliegt nicht der Gewährleistung.
Unser Problem sind die 2000€ an Kosten für AGR und DPF...
Abgesehen davon hatten wir noch weitere Probleme mit dem T5.2, auch schon teuer ab nicht so massiv.

Gruß Franky
Hallo,

was für Problemchen hast du denn noch?

Ist das Fahrzeug mit ATM oder ist es etwa noch der erste Motor (Ölverbrauch?).

Gruß

hjb
 
Hallo,

egal was es ist, kannst du dem Händler überhaupt nichts in Rechnung stellen - da zuallererst dieser Händler mit evtl. Mängeln am Fahrzeug vorher kontaktiert werden muss.

Zuerst solltest du einmal prüfen, was in den Garantiebedingungen zum Fahrzeug steht - in der Regel ist man ab 100.000KM mit einem erheblichen Eigenanteil an jedem Schaden beteiligt.
Der DPF sitzt auf jeden Fall hinter allem, was du derzeit aufzählst - es können somit keinerlei Teile des DPF das AGR beschädigen.
Das Problem AGR ist jedoch nichts neues.

Bevor du also auf allen Kosten sitzen bleibst, muss das mit dem Händler, der dir das Fahrzeug verkauft hat, geklärt werden.

Gruß
Claus
 
Hallo,

sofort nach dem Kauf stellte sich beim Blick in die Servicehistorie fest, dass ein DSG-Ölwechsel längst überfällig war.
(Das war teuer, ich meine über 400-450 € gezahlt zu haben...)
Danach ein defekter Ölstandsensor in der Ölwanne und im Winter ist die Starterbatterie verreckt.

Ich hab die genaue Historie nicht im Kopf, aber ich meine es ist der erste Motor, bisher aber kein nennenswerter Ölverbrauch.

Gruß
Franky
 
Hallo,

egal was es ist, kannst du dem Händler überhaupt nichts in Rechnung stellen - da zuallererst dieser Händler mit evtl. Mängeln am Fahrzeug vorher kontaktiert werden muss.

Zuerst solltest du einmal prüfen, was in den Garantiebedingungen zum Fahrzeug steht - in der Regel ist man ab 100.000KM mit einem erheblichen Eigenanteil an jedem Schaden beteiligt.
Der DPF sitzt auf jeden Fall hinter allem, was du derzeit aufzählst - es können somit keinerlei Teile des DPF das AGR beschädigen.
Das Problem AGR ist jedoch nichts neues.

Bevor du also auf allen Kosten sitzen bleibst, muss das mit dem Händler, der dir das Fahrzeug verkauft hat, geklärt werden.

Gruß
Claus

...ich habe den Händler vor jeder Reparatur informiert. Die Reaktion sinngemäß: Ich soll mich selbst drum kümmern, es sei Verschleiß. -Ende-

Gruß
Franky
 
Hallo Franky,
ein defekter DPF und AGR sind sicher kein Verschleiß.
Du hättest die Mängel innerhalb 6 Monaten schriftlich beim Händler reklamieren müßen, und ihm innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit der Beseitigung der Mängel geben müßen.
Erst wenn der Händler nicht tätig wird, kannst du selber die Behebung der Mängel veranlassen.
Wie von Claus schon geschrieben, "dem Händler in Rechnung stellen" , wird jetzt nicht mehr funktionieren.
Wieviel KM hat denn dein Bus schon gelaufen? Ein 2010er BiTdi mit erstem Motor ist ja schon fast eine Seltenheit.
Gruß
Helmut
 
Hallo Franky,
ein defekter DPF und AGR sind sicher kein Verschleiß.
Du hättest die Mängel innerhalb 6 Monaten schriftlich beim Händler reklamieren müßen, und ihm innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit der Beseitigung der Mängel geben müßen.
Erst wenn der Händler nicht tätig wird, kannst du selber die Behebung der Mängel veranlassen.
Wie von Claus schon geschrieben, "dem Händler in Rechnung stellen" , wird jetzt nicht mehr funktionieren.
Wieviel KM hat denn dein Bus schon gelaufen? Ein 2010er BiTdi mit erstem Motor ist ja schon fast eine Seltenheit.
Gruß
Helmut

Hallo Helmut,

ich habe den Verkäufer/Händler ja im Vorfeld informiert, da der T5 unser Familienauto ist sind wir darauf angewiesen und ich musste aktiv werden.
Der Händler ist auch nicht "um die Ecke" sondern viele 100km vom Wohnort entfernt.
Und die Stellungnahme des Händlers ist ja eindeutig - er sagt Verschleiß, ich sage Sachmangel...

Die Frage ist soll ich dem 'schlechten' Geld noch 'gutes' Geld hinterher werfen und die Sache einem Anwalt übergeben oder nicht?
Die Laufleistung ist ca. 150tkm, in der Fzg.historie steht etwas von Motor aus-/eingebaut aber nicht was VW gemacht hat.
Leider druckt mein VW Händler am Ort die Reparatur Historie nicht mehr aus, so wie früher :( anscheinend dürfen die das nicht mehr...

Gruß
Franky
 
Hallo Franky,
das ist leider oft gängige Praxis das sich auf "Verschleiß" herausgeredet wird,und auf Zeit gespielt wird, weil fast jeder auf sein Auto angewiesen ist.
Was die Entfernung betrifft muß der Händler das Auto bei dir abholen, und repariert wieder vor die Türe stellen. Um diese Kosten zu vermeiden erteilen die Händler dann oft die Reparaturfreigabe beim Kunden vor Ort.
Gruß
Helmut
 
in der Fzg.historie steht etwas von Motor aus-/eingebaut aber nicht was VW gemacht hat.
Leider druckt mein VW Händler am Ort die Reparatur Historie nicht mehr aus, so wie früher :( anscheinend dürfen die das nicht mehr...

Gruß
Franky

Naja da wird schon ein neuer Motor drin sein.. Durch den hohen Ölverbrauch vom 1. Motor hat es den DPF zerlegt bzw zugesetzt. MfG
 
Hallo,

.....ein DPF ist im Prinzip ein Verschleißteil und je nach KM Leistung und Belastung ab 180.000KM unter Umständen voll.
Wie kommt man denn darauf das beide Teile defekt sein sollen.

Wie lautet der genaue Wortlaut des Fehlerspeichers ???
Steht nur etwas im Fehlerspeicher, oder gibt es bereits zeitweise einen Notlauf ??

mit 150tkm und nach kaum 5-6 Monaten fangen die Probleme an.

......ich denke mal, hier muss man doch schon sehr realistisch bedenken, das es sich nicht um einen Neuwagen handelt.

Gruß
Claus
 
Hallo,

......ich denke mal, hier muss man doch schon sehr realistisch bedenken, das es sich nicht um einen Neuwagen handelt.

Gruß
Claus

Hallo Claus,

das ändert aber nichts an der Tatsache das ich im Gewährleistungszeitraum von 1 Jahr bin, in dem der Händler für Sachmängel gerade stehen sollte.
Und hier prallen leider zwei Welten aufeinander...

Bzgl. AGR...da bewegt sich gar nichts mehr, auch die äußere Stange bewegt sich nicht mehr (manuell). Den Fehlercode muss ich nachliefern, kommt aber nach jedem Löschen sofort wieder.

Gruß
Franky
 
Hallo Claus,

das ändert aber nichts an der Tatsache das ich im Gewährleistungszeitraum von 1 Jahr bin, in dem der Händler für Sachmängel gerade stehen sollte.
Und hier prallen leider zwei Welten aufeinander...

Bzgl. AGR...da bewegt sich gar nichts mehr, auch die äußere Stange bewegt sich nicht mehr (manuell). Den Fehlercode muss ich nachliefern, kommt aber nach jedem Löschen sofort wieder.

Gruß
Franky
Hallo,

kam das AGR mit dem neuen Motor rein (wann genau, eventuell Garantie?) oder ist es noch das erste?
Kannst du keinen Kontakt zum Vorbesitzer herstellen?

Gruß

hjb
 
Hallo,

das AGR und DPF sind noch die ersten Originalen.
Leider weiß ich nicht genau ob der Motor schon einmal getauscht wurde.
In der Rep.historie steht das vor ca. 2 Jahren der Motor aus-/eingebaut wurde, aber nicht was gemacht wurde.
Woran erkenne ich ob der Motor getauscht wurde, welches Teil wird idR getauscht der Rumpfmotor, Turbo oder andere Teile?
Habe ich bei VW ein Recht auf eine Auskunft ob der Motor getauscht wurde?
Kontakt zum Vorbesitzer ist leider nicht möglich, habe ich schon probiert.

Gruß
Franky
 
Habe ich bei VW ein Recht auf eine Auskunft ob der Motor getauscht wurde?

Ich wüsste nicht woraus sich ein solcher Anspruch für Dich ableiten sollte. Höchstens für den Vorbesitzer könnte dies gelten.
Du warst ja weder Auftraggeber noch Vertragspartner für den Tausch des Motors.
Im Gegenteil, man könnte sogar argumentieren, dass eine Auskunft über derartige Dinger den Datenschutz gegenüber dem Vorbesitzer (der ja Vertragspartner/Auftraggeber dabei war) berührt.

Gruß, Marcus
 
Besteht eine Rechtschutzversicherung ?
Evtl. mal einen KFZ-Sachverständigen oder Ombudsmann befragen ?
Wenn's ein Folgeschaden des Öl-Mehrverbrauchs ist (mehr oder weniger nachweisbar/ plausibel/ wahrscheinlich), sind vermutlich Ansprüche durchsetzbar. Wenn's eher als Verschleiß gewertet wird, lohnt sich ein anwaltliches Vorgehen nicht. Ohne KFZ-Sachverstand wird ein Rechtsanwalt sich hierzu auch keine Meinung zu den Erfolgsaussichten bilden können.

Meint etwas skeptisch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von GWL-Ansprüchen
MV-Pilot
 
Ich wüsste nicht woraus sich ein solcher Anspruch für Dich ableiten sollte. Höchstens für den Vorbesitzer könnte dies gelten.
Du warst ja weder Auftraggeber noch Vertragspartner für den Tausch des Motors.
Im Gegenteil, man könnte sogar argumentieren, dass eine Auskunft über derartige Dinger den Datenschutz gegenüber dem Vorbesitzer (der ja Vertragspartner/Auftraggeber dabei war) berührt.

Gruß, Marcus
Hm,

aber das ist doch nicht in Ordnung so.

Stell dir vor du lässt durch den Hersteller einen Original-ATM einbauen und verkaufst das Auto nach einem Vierteljahr. Beim nächsten Besitzer verreckt der ATM nach kurzer Zeit (beim TE sind es "knapp zwei Jahre"). Da kann doch die Partei, die den ATM eingebaut hat nicht einfach durch den Besitzerwechsel aus der Haftung für fachgerechte Arbeit und das Material (Motor) sein.
Ist das wirklich so?

Gruß

hjb
 
Stell dir vor du lässt durch den Hersteller einen Original-ATM einbauen und verkaufst das Auto nach einem Vierteljahr. Beim nächsten Besitzer verreckt der ATM nach kurzer Zeit (beim TE sind es "knapp zwei Jahre"). Da kann doch die Partei, die den ATM eingebaut hat nicht einfach durch den Besitzerwechsel aus der Haftung für fachgerechte Arbeit und das Material (Motor) sein.

Rein rechtlich ist das erst mal so. Allerdings kann der Vorbesitzer die Ansprüche an den Käufer abtreten.

Es kann aber sein, dass VW hier andere Regelungen hat und die Garantie generell über geht.

Gruß, Marcus
 
Rein rechtlich ist das erst mal so. Allerdings kann der Vorbesitzer die Ansprüche an den Käufer abtreten.

Es kann aber sein, dass VW hier andere Regelungen hat und die Garantie generell über geht.

Gruß, Marcus
Das will ich doch schwer meinen. Wenn du einen Jahreswagen kaufst geht die Garantie auch auf dich über. Der TE hat vielleicht noch Ansprüche, wenn er denn genau wüßte, wann was getauscht wurde. Wenn da juristisch hart eingegriffen wird, wird schon jemand die Hosen runter lassen müssen und die Daten auf den Tisch legen. Sich mit dem Argument des Datenschutzes diesen Forderungen zu entziehen ist unseriös.

Gruß

hjb
 
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