Bi Turbo und AGR defekt, Fahrzeug ist auf der Strecke vom Verkäufer zu mir nach Hauese liegengeblieb

Hallo,

....hier wird nun mittlerweile seit Tagen und in zwei Beiträgen herum diskutiert was empfohlen wird.

Ich habe aber den Eindruck, das diese ganze Diskussion etwas einseitig ist.
Bereits im ersten Beitrag wurde dahingehend empfohlen den Wagen zurück zu eben - oder zumindest einen Anwalt ein zu schalten.

Fakt ist - das Fahrzeug wurde bereits defekt an den neuen Besitzer übergeben - da hilft auch ein Privat Verkauf unter Ausschluss von Gewährleistung etc. nichts.
Da ein freier Händler hier eigentlich nur basteln kann, wäre erst mal ein Blick in die Historie des Fahrzeuges wichtig - evtl. lässt sich da direkt schon die Täuschungsabsicht des Verkäufers ableiten.
Die FIN ist doch vorhanden - die Angeben kann man bei jedem netten VW Fritzen erhalten - manchmal benötigt es da etwas Überredungskunst - aber wenn man dem Händler in Aussicht stellt, das
man ihn als zukünftigen Partner wünscht, helfen da oft Wunder.

Für mich wäre das Vertrauen in diesen Wagen und insbesondere in den Verkäufer erst mal weg.

Zur ganzen Diskussion wäre es mal interessant zu hören, was denn der Verkäufer dazu mittlerweile gesagt hat oder eine fundierte Aussage des "Fachbetriebes" der am Bulli geschraubt hat.

Ich gehe mal davon aus, das es sich hier nicht um einen Gebrauchtwagen im kleinen 4 Stelligen Bereich handelte - bei so einem Murks hätte ich bereits ganz andere Geschütze aufgefahren.

Gruß
Claus
 
Ich kann nicht verstehen, warum hier überhaupt jemand darüber diskutieren will, dass eine Werkstatt eventuell vielleicht möglicherweise nicht gewillt sein könnte, die Historie rauszurücken.
1. Der BUS GEHÖRT dem TE
2. Zig Beispiele im Forum belegen, dass es i.d.R. KEIN Problem ist, sie zu bekommen.
3. Fragen kostet nichts
4. Eine weitere Werkstatt fragen kosten ebenfalls nichts

Oder fühlt sich hier jemand dem Verkäufer so nahe, dass er dem TE etwas höchst sinnvolles, kostenloses und sich im schechtesten (besten?) Fall einfach nur als ohne Befund herausstellendes unbedingt ausreden will? Ich hoffe mal nicht...:uuups:
 
Ich kann nicht verstehen, warum hier überhaupt jemand darüber diskutieren will, dass eine Werkstatt eventuell vielleicht möglicherweise nicht gewillt sein könnte, die Historie rauszurücken.
1. Der BUS GEHÖRT dem TE
2. Zig Beispiele im Forum belegen, dass es i.d.R. KEIN Problem ist, sie zu bekommen.
3. Fragen kostet nichts
4. Eine weitere Werkstatt fragen kosten ebenfalls nichts

Oder fühlt sich hier jemand dem Verkäufer so nahe, dass er dem TE etwas höchst sinnvolles, kostenloses und sich im schechtesten (besten?) Fall einfach nur als ohne Befund herausstellendes unbedingt ausreden will? Ich hoffe mal nicht...:uuups:
Dann setze dich doch mal mit den Vorgaben des aktuell geltenden Datenschutzes auseinander.

Dass der TE ein sehr berechtigtes und nachvollziehbares Interesse an der Historie hat steht außer Frage. Wäre ich selbst betroffen, würde ich vermutlich im Viereck springen und der Schrauberbude die Theke zerlegen. Aber:

Selbst wenn der TE hundert mal Eigentümer des maladen T5´s und dazu noch der Kaiser von China ist hat er erst einmal keinerlei Handhabe, an die Historie des Wagens zu kommen, was die Zeit betrifft, in welcher er nicht Eigentümer war.
Die Werkstatt darf nicht einfach Informationen herausrücken, sonst könnte die Schrauberbude ganz schnell und massiv Ärger mit dem Anwalt des Vorbesitzers bekommen. Das wissen die meisten auch und winken mit Hinweis auf den Datenschutz ab.

Zur Herausgabe der Historie verpflichtet werden kann die Werkstatt erst im Rahmen eines offiziellen Beweissicherungsverfahrens. Aber das muss alles seinen geregelten Gang gehen.


Dass es in der Praxis manchmal anders läuft und der Geschädigte dann auf dem kurzen Dienstweg an die Informationen kommt, sei unbestritten und ist dann für ihn glücklich.
 
Die ganze Geschichte stinkt natürlich echt.

Ob er allerdings eine Chance hat, das Auto zurückzugeben ist keineswegs klar:
1. Als er das Auto bekommen hat, war alles in Ordnung - es fuhr ja ein Stück.
2. Selbst wenn nicht - das beweist überhaupt nichts. Er hat das Auto ja ohne Gewährleistung gekauft.
3. Erst wenn er GERICHTSFEST beweisen kann, dass der Mangel dem Vorbesitzer bekannt war, ist es eine arglistige Täuschung.

Diesen Beweis zu führen wird in der Praxis meist unmöglich sein. Der Verkäufer wird sich auf den Standpunkt stellen "Ich bin Laie, ich habe alle Fehler in einer Fachwerkstatt beheben lassen". Nur wenn es Aufzeichnungen dazu gibt, bringt das was. Auch die Werkstatt wird den Käufer wohl kaum unterstützen - sie hat ja schließlich mit an dem Auto geschraubt und daran verdient.

Eine Ölverbrauchsmessung mit 0,45l / 1000km bei VW wird die Position des Verkäufers sogar stärken: Er hat das Auto nach Herstellerangaben überprüfen lassen und es war alles in Ordnung. Was soll er als Laie noch anderes machen?

Selbst wenn das alles wirklich verdächtig ist, ist es noch lange nicht bewiesen.

Ganz schwierige Geschichte.

Gruß, Marcus
 
HJB hat völlig Recht. Wenn denn an dem Bus irgendwas faul ist und der TE das mit den unberechtigt gewonnenen Daten dem Verkäufer beweisen kann, kann der Verkäufer das Autohaus in Regress nehmen, weil wegen der Indiskretion des :D sein Betrug aufgeflogen ist. Regress = Schadenersatz; Schaden = Minderung o. Rep.-kosten.
Das wissen mittlerweile viele Unternehmen (nicht nur Kfz) und halten sich den Rücken frei.

Dass das moralisch schon fast pervers klingt, ist eine Sache. Das es vor Gericht wie dargestellt enden kann, eine andere. Recht hat mit Moral leider oft wenig zu tun.
 
HJB hat völlig Recht. Wenn denn an dem Bus irgendwas faul ist und der TE das mit den unberechtigt gewonnenen Daten dem Verkäufer beweisen kann, kann der Verkäufer das Autohaus in Regress nehmen, weil wegen der Indiskretion des :D sein Betrug aufgeflogen ist. Regress = Schadenersatz; Schaden = Minderung o. Rep.-kosten.
Das wissen mittlerweile viele Unternehmen (nicht nur Kfz) und halten sich den Rücken frei.

Dass das moralisch schon fast pervers klingt, ist eine Sache. Das es vor Gericht wie dargestellt enden kann, eine andere. Recht hat mit Moral leider oft wenig zu tun.
Sorry, aber wer hat sich das mit dem angeblichen Datenschutz bei den Historien überhaupt ausgedacht? Datenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht, es gilt für MENSCHEN! Wo steht, dass es auch für BUSSE gilt?
Wenn VW sich vielleicht intern einen Datenschutz auferlegt hat, ist das allein VWs Sache und es interessiert vor Gericht niemanden.
Außerdem muss man ja, selbst wenn es einen Datenschutz für Busse mit Persönlichkeitsrechten geben sollte, nicht sagen, dass man die Information ggf. unrechtmäßig erworben hat. Wenn man einmal weiß was Sache ist, braucht man ja nur den Rechtsanwalt darauf anzusetzen, die Daten noch einmal rechtmäßig zu besorgen, also alles eher unnütze Panikmache.
Außerdem möchte ich mal darauf aufmerksam machen, dass z.B. Dashcams (Armaturenbrettkameras, die ständig fremde Autos filmen) just eben gerade gerichtlich zugelassen wurden und das OBWOHL hier ganz klar schutzwürdige Persönlichkeitsrechte der anderen Fahrer inklusive Recht am eigenen Bild deutlich beschnitten werden.
So eindeutig ist das mit dem "vor Gericht unzulässig" also gar nicht.
 
Sorry, aber wer hat sich das mit dem angeblichen Datenschutz bei den Historien überhaupt ausgedacht? Datenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht, es gilt für MENSCHEN! Wo steht, dass es auch für BUSSE gilt?

Wer redet vom Bus?
Der Vorbesitzer wird mit ziemlicher Sicherheit ein Mensch sein.
Für den gilt das Recht, wie du ja selbst sagst, sehr wohl.

Dashcams sind meines Wissens nur in Fällen zugelassen worden wo sie anlassbezogen eingeschaltet wurden und eben nicht anlasslos die ganze Zeit gefilmt haben.
Andernfalls überwiegt nach wie vor das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dashcams sind meines Wissens nur in Fällen zugelassen worden wo sie Anlassbezogen eingeschaltet wurden und eben nicht anlasslos die ganze Zeit gefilmt haben.
Wer schaltet anlassbezogen seine Dash-Cam ein?

Das Ding läuft die ganze Zeit.

Und wenn etwas markantes passiert erfolgt eben ein dezenter Hinweis an die Staatsanwaltschaft oder den Richter, dass eine Videoaufzeichnung zum Zeitpunkt des Ereignisses vorliegt und im Bedarfsfalle eingesehen werden kann.
Dann wird das Dingens von Amts wegen eingezogen und (gutachterlich neutral) ausgewertet und fertig ist die Laube.

Das war jetzt :ot:.
 
Moin, Ladedruck messen, und mit Ladedruckwert vergleichen (Diagnosetester) dann wirst du schon um längen weiter vorn sein.
Zum rechtlichen, wenn du dem Braten nicht traust, zurückgeben, ich würde dem Verkäfer unterstellen, das er wegen dem Fehler Verkauft.
Bei einem angefragten Gewährleistungs/ Kulanzantrag ist garantiert ein Km Stand abgerufen worden.

mfg

Sven
 
Wer redet vom Bus?
Der Vorbesitzer wird mit ziemlicher Sicherheit ein Mensch sein.
Für den gilt das Recht, wie du ja selbst sagst, sehr wohl.
Gehst du davon aus, dass in der Fahrzeughistorie die Blibddarmentzündung des Vobesitzers vermerkt wäre? Ich hätte das jetzt eher nicht angenommen.
Fotos und Filme von Gegenständen sind i.d.R. auch kein schutzwürdiges Gut, warum sollten es simple Reparaturdaten eines Gegenstandes sein? VW nimmt die Daten ja nicht für den jeweiligen Besitzer auf, sondern für interne Firmenzwecke von VW. Und auch die sind keine Person.
Ich gebe zu, dass ein gewisser Bezug zum Vorbesitzer hergestellt werden kann, aber die Datenschutzrelevanz würde ich dennoch zumindest mal in Frage stellen.
 
Zumal mir kein Schriftstück bekannt ist, in dem mir Rechte an dem Datensatz zugesprochen worden wären, noch ich jemals um Erlaubnis gefragt wurde, diese Daten zu erheben...
 
Was ist denn das überhaupt für ein Verkäufer gewesen.... N alter camping oppa ohne Ahnung oder klebt am Bus irgendwo n TX Board Aufkleber? Ich mein.... Hier kommen so oft neue Leute rein, die von dem Problem noch nie was gehört haben oder die in Werkstätten bei Ölverbrauch alles getauscht bekommen haben ausser dem Motor mit der abschließenden Antwort jetzt wäre alles ok, das Auto hat nix..... Evtl war ihm das wirklich nicht klar und ihm ist der Bus einfach generell auf den Sender gegangen? Da hat er sich gesagt "jetzt lass ich den Wagen noch machen, neuer turbo, und dann kann ich ihn guten Gewissens verkaufen."

Nur malso als alternative Möglichkeit.....

Gruß,

Dödel
 
Was ist denn das überhaupt für ein Verkäufer gewesen.... N alter camping oppa ohne Ahnung oder klebt am Bus irgendwo n TX Board Aufkleber? Ich mein.... Hier kommen so oft neue Leute rein, die von dem Problem noch nie was gehört haben oder die in Werkstätten bei Ölverbrauch alles getauscht bekommen haben ausser dem Motor mit der abschließenden Antwort jetzt wäre alles ok, das Auto hat nix..... Evtl war ihm das wirklich nicht klar und ihm ist der Bus einfach generell auf den Sender gegangen? Da hat er sich gesagt "jetzt lass ich den Wagen noch machen, neuer turbo, und dann kann ich ihn guten Gewissens verkaufen."

Nur malso als alternative Möglichkeit.....

Gruß,

Dödel
Das könnte natürlich sein, würde für mich allerdings kein Grund sein, die Vorgehensweise auch nur im geringsten zu ändern. Erst Fakten zusammen tragen - es dann damit im freundlichen versuchen und nur wenn das nicht möglich ist, notfalls auch rechtlich vorgehen. Ob der alte Oppa oder der kassenknappe technikferne Weltenbummler-Freak wirklich ahnungslos war, lässt sich ja unter Umständen auch belegen. Er sollte z.B. schon mal keinen Kulanzantrag wg. Ölverbrauchs gestellt haben. Aber selbst wenn man ihm die Kenntnis des Mangels nicht nachweisen kann, ist es ja trotzdem möglich, dass er nur auf Schlitzohr macht. Ich würde mir jedenfalls keinen kaputten Bus andrehen lassen. Als Verkäufer haftet er (in Grenzen) auch für solche Mängel, die er ggf. NICHT kennt, zumindest wenn das Fahrzeug bei der Übergabe nicht in dem Zustand war, den der Käufer vertragsgemäß erwarten durfte. Gekauft wie gesehen reicht da nicht aus, um das abzuwehren, schon wenn allein der Anschein für das vorherige Vorhandensein des Mangels nur stark genug ist. Das kann auch ein Richter so sehen. Und dann liegt die Beweislast ganz sicher auch ganz schnell wieder beim Verkäufer.
 
Hi,

Klar, gucken sollte man auf jeden Fall mal ob die Historie was hergibt. Es gibt immer wieder Dreistigkeiten, dass man sich wundern muss.

Ich wollte nur sagen, dass man jetzt nicht ohne weiteres Wissen diesbezüglich die arglistige Täuschung als gegebenen Fakt ansehen sollte.

Gruß,

Dödel
 
Außerdem weiß bis jetzt niemand, was überhaupt defekt ist.
 
Hallo,

....da wird es wohl einen dritten Beitrag geben :rolleyes:.

Hier ist schon wieder seit Montag stille zum eigentlichen Problem - ich liebe so was.:evil:
Wenn das mein Auto wäre, hätte da am Montag bei dem Verkäufer und der Werkstatt die Hütte gebrannt und ich hätte hier zumindest auch mal informiert.

Gruß
Claus
 
Zurück
Oben