BF Goodrich und C Reifen

knarf67

Jung-Mitglied
Ort
St. Martin
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
03/2009
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
1.9 BRS
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Klapptisch, Bett, LSH, getönte Scheiben
FIN
WV2ZZZ7HZ8H1****
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HB
Ich lese mir die Augen eckig. Die SuFu hab ich bemüht aber ohne Lösung.

Ich mag auf meine Stahlfelgen den BF Goodrich AT TA K/O2 aufziehen. Aber ich hab nur Freigaben mit C eingetragen.
205/65 R16 C 103T
215/65 R16 C 102T

Das C taucht bei BFG aber nicht auf.

Geht das trotzdem? Also nur auf den Lastindex schauen oder quasselt mir die Rennleitung ein blutiges Ohr?
 
Nur der Lastindex zählt (und der Geschwindigkeitsindex). Also drauf die Dinger... :D
(Annahme: du redest von AT KO² in 215 65 16 103 S)

Gruß
 
Noch als Nachtrag: Eine Einschränkung gibt es doch noch, du darfst "C"-Reifen und "Nicht-C"-Reifen nicht mischen, auch nicht Achsweise. Also alle 4 tauschen.
 
Ich lese mir die Augen eckig. Die SuFu hab ich bemüht aber ohne Lösung.

Ich mag auf meine Stahlfelgen den BF Goodrich AT TA K/O2 aufziehen. Aber ich hab nur Freigaben mit C eingetragen.
205/65 R16 C 103T
215/65 R16 C 102T

Das C taucht bei BFG aber nicht auf.

Geht das trotzdem? Also nur auf den Lastindex schauen oder quasselt mir die Rennleitung ein blutiges Ohr?

Das C steht für Commercial und kennzeichnet verstärkte Transporter- oder Van-Reifen. Man darf keine anderen Reifen fahren, auch nicht, wenn der Lastindex der gleiche oder sogar höher ist! Wenn nur eine C-Reifenfreigabe in den Papieren steht, darfst du also nur die fahren. Auf den gängigen Seiten der Reifendiscounter wird das auch genau erklärt.
 
Das C steht für Commercial und kennzeichnet verstärkte Transporter- oder Van-Reifen. Man darf keine anderen Reifen fahren, auch nicht, wenn der Lastindex der gleiche oder sogar höher ist! Wenn nur eine C-Reifenfreigabe in den Papieren steht, darfst du also nur die fahren. Auf den gängigen Seiten der Reifendiscounter wird das auch genau erklärt.

Dann erklär doch mal, was der Unterschied zwischen eine LI 103 bei „C“ und bei „Nicht-C“ ist. Wir sind gespannt...

Der ADAC sagt Übrigens, das „C“ ist eine Empfehlung, kein muss. Wer hat recht?
 
Dann erklär doch mal, was der Unterschied zwischen eine LI 103 bei „C“ und bei „Nicht-C“ ist. Wir sind gespannt...

C-Reifen sind zusätzlich unterbauverstärkt. Zitat:

"Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn ein anderer seitenwandverstärkter Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würde". (Quelle: www.reifendiscount.de)
 
@MarcusMüller hast du grad zufällig die passenden Links parat? Du hast die doch auch schonmal gepostet, bilde ich mir ein...
 
Der BFG KO2 ist doch ein AT-Reifen ! Da wirst Du kein C in der Bezeichnung finden, denn AT`s sind von Haus aus verstärkt.
Bei mir sind in den COC-Papieren 3 Grössen mit C und 3 ohne C eingetragen.
Ich fahre Sie in der gewünschten Grösse auf den Serienstahlfelgen, mit 20mm Alu-Verbreiterung pro Seite.
Musste zur Dekra, wegen der Verbreiterung, da nur die von HR mit Stahlfelgen zulässig sind, aber vorgefahren und eingetragen werden müssen.
Er begutachtete die BFG KO2 mit den Felgen und der Verbreiterung und wollte nur, dass ich im Sichtfeld des Fahrers, ein 170km/h Schild anbringe,
das es ja auch M+S Reifen mit Piktogram sind, also als Winterreifen zulässig, und nur bis 170 zugelassen sind. Mein Bus aber 194 km/h geht.


Gruss
 
Der BFG KO2 ist doch ein AT-Reifen ! Da wirst Du kein C in der Bezeichnung finden, denn AT`s sind von Haus aus verstärkt.
Bei mir sind in den COC-Papieren 3 Grössen mit C und 3 ohne C eingetragen.
Ich fahre Sie in der gewünschten Grösse auf den Serienstahlfelgen, mit 20mm Alu-Verbreiterung pro Seite.
Musste zur Dekra, wegen der Verbreiterung, da nur die von HR mit Stahlfelgen zulässig sind, aber vorgefahren und eingetragen werden müssen.
Er begutachtete die BFG KO2 mit den Felgen und der Verbreiterung und wollte nur, dass ich im Sichtfeld des Fahrers, ein 170km/h Schild anbringe,
das es ja auch M+S Reifen mit Piktogram sind, also als Winterreifen zulässig, und nur bis 170 zugelassen sind. Mein Bus aber 194 km/h geht.


Gruss

Der Themenstarter hatte jedoch geschrieben, dass bei ihm nur 2 Größen mit je 16-Zoll und C freigegeben sind- steht bei mir in den COC-Papieren unter Punkt 35 genauso. Dann der Zusatz unter Punkt 52 (Anmerkungen): freigegeben sind dort auch noch 215/60 R17C 109T (104H), 215/65 R16C 106/104T, 235/55 R17 103H rf, 215/60 R17C 104T M+S, 215/65 R16C 106 M+S. Also müssen alle Reifen außer die eine Kombination mit "rf"-Zusatz zwingend das C haben.

Laut reifendiscount müssen andere Kombinationen zunächst abgenommen werden (und somit eingetragen werden), bevor sie montiert werden dürfen (siehe Homepage unter "Reifenwissen"). Darunter würde also auch der BFG KO2 fallen.
 
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf
Seite 5...

Sind bei den Reifengrößen Eintragungen wie „Rein-
forced, C-Reifen, „nur Sommerreifen“, „nur Winterrei-
fen“ oder „M+S“ sowie Sonderspezifikation für Fahr-
zeughersteller wie z. B. „MO“ (Mercedes Orginalteil)
vorhanden, so haben diese Eintragungen nur Empfeh-
lungscharakter. Dies gilt jedoch nur für mehrspurige
Kraftfahrzeuge, nicht für Motorräder!

Alles andere ist eben technisch völliger Quark...
 
Danke für die Rückmeldungen.
Ich fasse also zusammen: Gemäß dem GTÜ Dokument ist das C also nur eine Empfehlung. Und es kommt letzten Endes doch nur auf den Tragindex an.

Also drauf mit.
 
Ergänzende Frage: wie sieht es im Fall einer Felgen-ABE aus? Trifft hier die Aussage "C-Kennzeichnung ist egal, es kommt nur auf den ausreichenden LI an" ebenfalls zu?
Hintergrund: die ABE 45567 für die RIAL Flair sieht in der entsprechenden Anlage für den VW T5/T6 die Dimension 215/65R16C vor.

Gruß,
Fritz
 
In welcher Größe willst du die Reifen montieren? Muss da sonst noch was geändert werden? Ich liebäugel auch schon länger mit AT Reifen, dachte aber immer dass da zwingend was am Fahrwerk gemacht werden muss. Und wenn ich 2cm höher werde pass ich in der Arbeit nicht mehr in die Tiefgarage.
 
es ging um die gleiche Dimension, also 215/65 R16, aber als LI 102 anstatt "C"-Kennung mit einem etwas höheren LI von 106. Von den Abmessungen einschl. Abrollumfang sind die absolut identisch, der LI reicht ebenfalls aus (bezogen auf die Achslasten). Das einzige Problem ist eben, dass die ABE zur Rial Flair Felge die Dimension 215/65R16C nennt.
 
Sollte bei mir ja auf die original Stahlfelge. Danke schonmal
 
Der GTÜ hat mir auf meine Anfrage geantwortet, dass es auch bei einer Felgen-ABE nur auf die tatsächliche Reifentraglast im Verhältnis zu den Achslasten ankommt und eine in der ABE der Felge aufgeführte Kennzeichnung (z.B. C-Reifen) für die Betriebserlaubnis nicht relevant ist. Somit ist meine Frage beantwortet.
 
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