Hallo Thomas,
so wie ich es gelesen habe, ist es wirklich sehr ärgerlich. Dein Thread ist mir aufgefallen, da ich gebürtig aus Rendsburg komme.
ABER:
Egal, ob Gebrauchtwagengarantioe oder nicht:
z.B. auf
http://www.adac.de/infotestrat/fahr...sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1
steht zum Thema Sachmangelhaftung:
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden.
Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.
UND ZUR GEBRAUCHTWAGENGARANTIE:
...Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
d.h. wenn Kath dir eine VVD Gebrauchtwagengarantie mit anteiligen Materialkosten gegeben hat, dann spielt das eigentlich keine Rolle!
Wie
@Sportline schon geschrieben hat: Verkäufer kontaktieren, Problem und "Erfahrungen aus dem Board" ansprechen und Nachbesserung fordern!
Kopf hoch, wird schon....
Gruß
Sven