Berechnung Wertminderung bei KFZ Rückgabe Gebrauchtwagen?

mimbus

Aktiv-Mitglied
Ort
Kolbermoor
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
20.01.2020
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Trendline
Umbauten / Tuning
235 55 R18 General Grabber AT3
Moin.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Hab letztes Jahr im Herbst nen kleinen FOX gekauft.
Nun spinnt der Motor und ich gehe gegen den KFZ Händler vor Gericht da er von einer Gewährleistung nichts wissen will... soviel als Vorwort.
Nun muss ich entscheiden welche Klage ich einreichen möchte... Wertminderung, sprich ich möchte Betrag X erstattet haben oder Rücknahme des Fahrzeugs. Da ist jetzt der Knackpunkt. Die Rückgabe wäre mir am liebsten da ich mit der Karre keinen Verlust machen möchte, aber wie sieht es mit der Wertminderung aus da ich ca. 3.500 km damit gefahren bin.
Gibt es dafür eine Berechnungsgrundlage?

Für Tips wäre ich sehr dankbar.

Gruss

mimbus
 
Dazu muss eine erwartbare Restlaufleistung des Fahrzeugs festgelegt werden. Je höher, desto besser für dich. Das nennt sich Nutzungsentschädigung.
 
Wer legt sowas fest? Gutachter?
Das müsste aber dann der Händler machen wenn ich den vollen Kaufpreis er streite oder?
 
Ok. Der Fox hatte beim Kauf 143tk., jetzt 147tkm...
Wenn die nun pro km 20cent rechnen dann lohnt sich die Sache nicht, dann würde ich auf Preisnachlass pledieren. Verwertbare Infos im Netz sind schwer zu finden da dies nichts mit Leasing oder so zu tun hat sondern mit einer Nichteinhaltung der Gewährleistung... Dann stellt sich natürlich die Frage ob es überhaupt zulässig ist den Wert bezüglich der gefahrenen km zu mindern.

Muss wohl der Richter entscheiden.
 
Was sagt dein Anwalt?

Geh mal von 200.000 km gesamt für den Wagen aus.

Kaufpreis : 57.000 x 3000 wäre demnach die Entschädigung. Auf 150.000 wird das Gericht wohl nicht entscheiden.
 
Genau da liegt der Hund begraben. Bei 200tk. Wäre der Verlust den ich habe lächerlich, bei 150tkm würde es sich nicht mehr rechnen, dann würde ich eben auf Preisreduzierung pledieren.

Aber danke für die Info
 
Hallo mimbus,

hmm... wenn ich dies richtig lese, dann hat das Auto rund 150.000km auf der Uhr und dürfte auch schon etliche Jährchen (mindestens aber 8 Jahre) auf dem Buckel haben.
Auf Mobile werden die Teilchen für sehr kleines Geld angeboten. Deshalb meine Frage ob sich das lohnt hier mit Anwalt, Gericht, Stress etc. in das Thema einzusteigen um am Ende ggf. ein paar hundert Euro, wenn überhaupt, erzielen zu können? :confused:

Nix für ungut, aber ich würde da vermutlich gar nichts machen und meine Nerven schonen. :)

Viele Grüße
Andreas
 
Moin,
Wenn du nicht nachweisen kannst, das der Schaden bereits beim Fahrzeugkauf bestand, hast du keine Chance!

Gruß, Kuddel
 
Hab ne Rechtsschutz, also mir egal. Der Motor läuft nicht richtig. Hab die Mühle gekauft und nun mit 50%Verlust als defekt verkaufen? Nene
Eben weil der Schaden vorher nicht war muss der Händler in Gewährleistung treten und das tut er nicht. Nachgebessert wurde ohne Erfolg.
Es wurde bereits nach 5 Monaten angezeigt, also ist der Händler in der Beweislage.

Mal sehen was rauskommt
 
Moin,

vllt ist auch gar nicht soviel kaputt und ne neue Zündspule reicht schon. Hatten wir hier auch erst vor ein paar Wochen...
 
Wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate sich zeigt - du schreibst ja nach 5 Monaten angezeigt - , ist der Händler in der Nachweispflicht dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe bestanden hat - bei einem Motorschaden wahrscheinlich schwer für Ihn.

Bei Rückgabe würde ich es so sehen, dass der Kaufpreis rückzuerstatten wäre abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese müsste sich nach dem damaligen Neupreis (im Zweifel Listenpreis?) x gefahrene Kilometer / Gesamtlaufleistung (Lebensdauer des Fahrzeugs)

Beispiel: Neupreis 15.000€ x 3500km / 150.000km = 350€

Allerdings würde ich empfehlen mich mit dem Händler ohne Anwalt zu einigen, da das Fahrzeug ja nicht mehr neuwertig war und somit keinen sehr hohen Wert mehr hat.

Ich hatte damals einen ganz ähnlichen Fall: wir hatte bei unserem einzigen Autohändler im Ort einen 7 Jahre alten Skoda Fabia mit LPG-Gasumbau zugelegt. Laufleistung 70.000km. Er wurde somit extra als Fahrzeug mit geringer Laufleistung und Checkheftwartung beworben. Der Händler ist ein offizieller Skoda-Vertragshändler/Werkstatt und sie haben auch Ahnung von diesen Fahrzeugen...
Nach 7 Monaten hatte bei dem gekauften Fabia die erste Inspektion mit Ölwechsel. Viele Metallspäne im Öl. Kurbelwellenlager löste sich auf - kurz vor Motorschaden... trotz „gutem Verhältnis“ zum Händler ging es nun ums Geld :(. Reparatur oder Rücknahme.
Bei der Reparatur hätte ich schlussendlich die Verbesserung (Wertsteigerung) durch den neuen Austauschmotor zahlen müssen. Da ich dem geringen Kilometerstand aber nicht getraut habe (war ganz sicher manipuliert), wollte ich das Auto nicht mehr. Wer weis was noch kommt.
Eine Rücknahme unter Kaufpreiserstattung (abzüglich Nutzungsentschädigung) wollte der Händler „freiwillig“ nicht. Da hätte ich Anwalt usw. bemühen müssen - wollte ich wiederum nicht.
Schlussendlich haben wir uns darauf geeinigt, dass ich einen vor Ort verfügbaren Gebrauchwagen gekauft habe und dabei der gezahlte Kaufpreis des Fabia angerechnet wurde. Es war ein etwas jüngerer Skoda Oktavia. Aufgrund des höheren Werts hatte ich eine Zuzahlung, war dennoch ein gutes Angebot. Ich denke der Händler hatte um aus der Sache mit nem „blauen“ Auge raus zukommen auf seine Verkaufsmarge beim Gebrauchtwagen verzichtet (wobei der Händler sicher auch das „Dorfgerede“ bei uns :D im Hinterkopf hatte, wenn er sich ganz quergestellt hätte)

Für uns war es ne gute Lösung. Der Oktavia war - bis zu dem Totalschaden 2 Jahre später - ein feines Auto.

Fazit: keinen Schnellschuss. Wohl Überlegen und die Varianten abwägen. Viel Erfolg!
 
Leider konnten wir uns bis jetzt nicht außergerichtlich einigen. Das minimalistische Angebot das er mir machte will ich nicht akzeptieren, also bleibt jetzt nur der Schritt vor Gericht.
Da das Geld bei mir nicht auf dem Boden rumliegt und die Reparaturkosten in einer Werkstatt nicht wirtschaftlich sind, gehe ich diesen Schritt.

Denke ich werde auf Rücknahme anstatt auf Preisnachlass pledieren, dann hab ich wenigstens Ruhe und muss mich nicht um eine Reparatur kümmern. Im November steht TÜV an und die Abgasprüfung wird er so nie bestehen was bedeutet dass ich mich bis dahin unter Zeitdruck begebe um mich nach einer Kostengünstigen Reparaturmöglichkeit umzusehen.

Danke für die Infos
 
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