Ich würde bei diesen Summen/Summe auch nichts den Zufall überlassen.
Ich habe grundsätzlich die Abholung und Bezahlung über mein Autohaus laufen lassen.
Es gab erst die Besichtigung. Dann eine Anzahlung per Blitzüberweisung. Damit ist das erste Geld schon mal gesichert.
Dann wurde wie vereinbart, dass Auto einige Zeit später abgemeldet mit allen Unterlagen beim Händler abgestellt. Sobald das restliche Geld gezahlt war, konnte er das Auto beim Händler abholen. Dort wurde nur noch schnell bestätigt, dass das Auto übernommen wurde wie gesehen oder hätte gesehen werden können . Dann Papiere noch für den Käufer ausgehändigt. Danach gute Fahrt.
Der Händler hat bei diesem Service natürlich kostenlos gemacht.
Meine Autos werden grundsätzlich abgemeldet übergeben, weil ich vor vielen Jahre richtig Probleme damit hatte. Ich musste dann das Auto damals nach Wochen Zwangs stilllegen lassen und Anzeige erstatten. Nie wieder gebe ich Kennzeichen mit…
So einen Aufwand betreibst Du wirklich?
Sorry, das wäre mir zu kompliziert und die Zeit dafür zu schade.
Weiß gar nicht wo bei dem TO das Problem sein soll. Ist das Geld auf dem Konto, dann ist alles gut und die Mühle kann übergeben werden, fehlt das Geld, dann kein Auto. So einfach ist das.
Kann aber auch sein, dass es bei hohen Summen auch einfacher/unkomplizierter ist, weil einfach die Klientel eine andere ist. Die zuvor genannten 42.000€ sind ja jetzt nicht eine wirklich hohe Summe.
Ach ja, bei Käufern, die mit hohen Bargeldbeträgen (als es noch keine Sofortüberweisungen gab) bezahlen wollten habe ich immer zwei Varianten in den Raum gestellt, entweder doch vorher zu überweisen, oder die Bezahlung erfolgt mit mir gemeinsam auf meiner Sparkasse zu den bekannten Öffnungszeiten, um das Geld durch die Prüfmaschine laufen zu lassen. Vor Falschgeld habe ich tatsächlich ein wenig Respekt.
Und was die Kennzeichen anbelangt ist es meines Wissens so, dass man, z.B. bei einem Unfall vor der Ummeldung, aus dem Schneider ist wenn die Informationen zu einem Eigentümerwechsel (Nachweis durch einen von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag), zeitnah bei der Zulassungsstelle und der Versicherung eingegangen sind. Zwar zahlt die "alte/eigene" Versicherung den Schaden, aber man geht mit dem Schadenfreiheitsrabatt nicht hoch.
Gruß
Andreas