kuddel36
Top-Mitglied
- Ort
- Meck.-Pomm.
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 10.02.2004
- Motor
- TDI® 77 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nö du
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- aktiver Fahrer ohne Assistenssysteme; weiblicher Bordschütze; unsichtbarer Parkplatz;
- Umbauten / Tuning
- schwarze Kappe für AHK; individuelles Kennzeichen; Multitool in Türablage; benutzter Aschenbecher; Blinklichtfarbe: Apfelsine; Wachhund Größe: S; begehbarer Kofferraum
- FIN
- WV2ZZZ7HZ4X005330
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein weiterer T5 vorhanden
Bei einer neuen Heizungsanlage oder bei einer Modernisierung der Anlage im Altbau, darf keine Schlauchverbindung zum Nachfüllen mehr eingebaut werden.
Durfte sie noch nie. Der Schlauch ist nach jeder Befüllung zu demontieren.
Das ist unter anderem Bestandteil der Einweisung, welche der Betreiber (Eigentümer) bekommt. Diese wird protokolliert und von Betreiber und Vertragsinstallationsunternehmen unterschrieben. Somit geht die Verantwortung auf den Betreiber über.
Diese Regelung ist gesetzlich verankert und wenn ein Unternehmen kein Einweisungs- und Übergabeprotokoll ausstellt, selbst Schuld.
Dumm ist nur, das der Betreiber seine Verpflichtungen morgen wieder vergessen hat oder erst gar nicht wahrnimmt.
Gruß Kuddel