Automatische Heizungsnachspeisung gemäß DIN ist Pflicht – wann sinnvoll oder reine Geldschneiderei?

F A L S C H! ! !
hier ist in einer Nachbargemeinde wochenlang das öffentliche Rohrnetz gereinigt, gechlort und gepült worde, weil irgendeine Nase seinen Regenwassertank zum Nachfüllen bei Dürre direkt mit dem Trinkwassernetz verbunden hatte und plötzlich allerorten veralgtes Wasser aus den Hähnen lief.:uuups:

War ein teurer "Spass" für den Zisternenbesitzer. :help:

Woher hast du Erkenntnisse hinsichtlich meiner Wasserversorgungsanlage? Bei mir besteht sehr wohl eine Rückflusssicherung. Wurde z.B. deutlich, als das Ausdehnungsgefäß meine Warmwasserspeichers defekt war und der Druck bis zu 8 bar meine Hausversorgung ausgedehnt hat. Woanders mag das nict der Fall sein, bei uns schon.
 
Tach auch,

...kann es sein, daß hier die automatische Heizungs- Nachspeisung mit einem Rohrtrenner durcheinander geworfen wird? Unser Sanitär/ Heizungs- Betriebsleiter wusste nichts von einer Nachrüstpflicht einer automatischen Nachspeisung für die Heizung. Die Nachspeiseleitung der Heizungsanlage darf m. W. nur über einen Rohrtrenner dauerhaft an die Trinkwasser- Anlage angeschlossen sein oder muss immer nach dem Füllvorgang vom Trinkwassernetz getrennt werden. Aber auch für den Rohrtrenner besteht keine Nachrüstpflicht. Nur muss dann der Füllschlauch immer von der Trinkwasserleitung getrennt werden.

Grüsse aus dem Westmünsterland

Klaus
 
Nochmal zum Verständnis.
Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage dient nicht der gleichmäßigen Erwärmung aller Räume. Das kann die Heizung sowieso.
Zweck ist, alle Heizflächen mit der entsprechend notwendigen Energie zu versorgen. (meist ist es zu viel, daher Abgleich).
Dazu muss der Druckverlust des gesamten Rohrnetzes berechnet werden, der Wärmebedarf der einzelnen Heizflächen nach Heizlast des zugehörigen Raumes ermittelt werden und die Leistung der Heizungspume(n) muss angepasst werden. Somit ist dann nur so viel Energie in Umlauf, wie auch wirklich benötigt wird.
Vorteil: Kostenersparnis und eine niedrige Rücklauftemperatur, welche Brennwertgeräte benötigen um effektiv zu arbeiten.
Der gute Energieberater kann und weiß das meistens nicht. Der ist nur die finanzielle Hürde, welche man nehmen muss um einen Löffel aus dem Fördertopf zu bekommen. Letzteres ist auf Landesebene unterschiedlich.

Gruß Kuddel
 
Tach auch,

...kann es sein, daß hier die automatische Heizungs- Nachspeisung mit einem Rohrtrenner durcheinander geworfen wird? Unser Sanitär/ Heizungs- Betriebsleiter wusste nichts von einer Nachrüstpflicht einer automatischen Nachspeisung für die Heizung. Die Nachspeiseleitung der Heizungsanlage darf m. W. nur über einen Rohrtrenner dauerhaft an die Trinkwasser- Anlage angeschlossen sein oder muss immer nach dem Füllvorgang vom Trinkwassernetz getrennt werden. Aber auch für den Rohrtrenner besteht keine Nachrüstpflicht. Nur muss dann der Füllschlauch immer von der Trinkwasserleitung getrennt werden.

Grüsse aus dem Westmünsterland

Klaus

siehe Beitrag #31
 
Nochmal zum Verständnis.
Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage dient nicht der gleichmäßigen Erwärmung aller Räume. Das kann die Heizung sowieso.
Zweck ist, alle Heizflächen mit der entsprechend notwendigen Energie zu versorgen. (meist ist es zu viel, daher Abgleich).
Dazu muss der Druckverlust des gesamten Rohrnetzes berechnet werden, der Wärmebedarf der einzelnen Heizflächen nach Heizlast des zugehörigen Raumes ermittelt werden und die Leistung der Heizungspume(n) muss angepasst werden. Somit ist dann nur so viel Energie in Umlauf, wie auch wirklich benötigt wird.
Vorteil: Kostenersparnis und eine niedrige Rücklauftemperatur, welche Brennwertgeräte benötigen um effektiv zu arbeiten.
Der gute Energieberater kann und weiß das meistens nicht. Der ist nur die finanzielle Hürde, welche man nehmen muss um einen Löffel aus dem Fördertopf zu bekommen. Letzteres ist auf Landesebene unterschiedlich.

Gruß Kuddel
Ein dreifach Hoch auf meinen Kachelofen :D:danke::pro:.
 
weil irgendeine Nase seinen Regenwassertank zum Nachfüllen bei Dürre direkt mit dem Trinkwassernetz verbunden hatte und plötzlich allerorten veralgtes Wasser aus den Hähnen lief.:uuups:
Wie soll denn das gehen, wenn tatsächlich wie weiter oben geschildert eine Rücklaufsperre bei der Hauseinleitung vorhanden ist? Und zwischen dem Hauptwasserrohr in der Straße und der Übergabestelle ins Haus wird er ja wohl nicht rangegangen sein, denn das wäre ja noch glatt Trinkwasserdiebstahl.
Bei Veralgung im Leitungsnetz würde ich mal diese vermaledeite Phospatierung (zum Schutz der Leitungen) seitens der Wasserwerke ins Visier nehmen.

Meine Zisternennachspeisung geht ein paar Zentimeter nach der Wasseruhr weg. Wenn ein Viertel des Inhalts erreicht ist schaltet über einen Fühler ein Magnetventil die Nachspeisung ab.

Für den Fall, dass ich manuell höher befüllen möchte kann ich das deaktivieren. Da der Zufluss aber oberhalb des maximalen Wasserspiegels endet besteht auch dann keine Gefahr des Rücksaugens kontaminierten Zisternenwassers.

Simpel, aber idiotensicher, vermutlich weil es noch aus der Zeit vor dieser dämlichen Zertifizierungs- und QM-Kacke stammt.
 
Woran kann man eigentlich erkennen, dass sich in der Zuleitung ein Rücksperrventil befindet? Das muss doch eigentlich im Bereich des Wasserzählers sein, oder? Hat davon mal jemand ein Bild? Ich möchte die großen Augen des "Vorschriftsberaters" sehen, wenn ich ihm sage (und zeige), dass ich nicht bereit bin, auf meine Kosten eine Sicherung einzubauen, die bereits schon vorhanden ist.
 
Wie soll denn das gehen, wenn tatsächlich wie weiter oben geschildert eine Rücklaufsperre bei der Hauseinleitung vorhanden ist?
Z.B in dem das Gummi der Dichtung porös ist oder Kalk dem kompletten Verschluß behindert!
 
Woran kann man eigentlich erkennen, dass sich in der Zuleitung ein Rücksperrventil befindet?
Sieht genauso aus wie das normale Ventil hinter Wasseruhr. Ist nuretwas anders konstriert.
Du musst ihm auch nichts zeigen, nur sagen, dass der Blödsinn überflüssig ist. Schlimmstenfalls schickt er Dir dann ein Schreiben, das er Dich dazu beraten hat und Du abgelehnt hast
 
Typisch ist der "schräge Aufsatz"
Den hat das Ventil VOR der Uhr auch und hat keine KFR Funktion

Stopp erst Bild gucken dann posten!
Das ist ein solo KFR Ventil. Gibts aber auch kombiniert mit dem Absperrventil und das ist äusserlich nicht unterscheidbar, aber zulässig
 
Gibts aber auch kombiniert mit dem Absperrventil und das ist äusserlich nicht unterscheidbar,
richtig.
typischer sind aber (zumindest in meinem Umfeld) die einzelnen Geräte und die sind "Schräg ohne Griff/Rad oben drauf. "Schräg mit Griff" kann natürlich ein normaler Schieber sein, oder auch nicht.

Aber wenn man sowas wie auf dem Bild hat, dann hat mein einen Rückflussverhinderer.
 
Sind ja richrige Experten hier. ;-)

Zum Rückflussverhinderer am Hauswasseanschluss: Vor dem Zähler ist ein normales Schrägsitzventil. Dann kommt der Wasserzähler und das Schrägsitzventil das danach kommt hat einen integrierten Rückflussverhinderer. In diesem Ventil ist eine Feder die den Ventilteller immer auf das Unterteil drückt. Der Wasserdruck hebt es an wenn ihr irgendwo Wasser aufdreht, da das das theoretisch nur in eine Richtung durchlaufen kann. Meist haben diese Ventile einen grünen Ring auf der Spindel oder Schild mit der Aufschrift KFR.

Ich würde mal behaupten das bestimmt bei zwei Dritteln dieser Rückflussverhinderer nicht mehr funktioniert! Die haben den großen Nachteil das sich der Federteller und der Spindel festsetzt wenn man das Ventil nicht reglemäßig bewegt. Wann habt ihr das letzte mal diese Ventil bewegt? Sicher der Monteur der den Zähler gewechselt hat. Alle fünf Jahre. Von den ganzen uralt Wasseranschlüssen will ich garnicht reden...
 
Ich würde mal behaupten das bestimmt bei zwei Dritteln dieser Rückflussverhinderer nicht mehr funktioniert! Die haben den großen Nachteil das sich der Federteller und der Spindel festsetzt wenn man das Ventil nicht reglemäßig bewegt. Wann habt ihr das letzte mal diese Ventil bewegt? Sicher der Monteur der den Zähler gewechselt hat. Alle fünf Jahre. Von den ganzen uralt Wasseranschlüssen will ich garnicht reden...

Das mag sicherlich zutreffen. Bedeutet aber grundsätzlich dass die hier angesprochene automatische Auffülleinrichtung diesbezüglich vollkommen überflüssig ist. Voraussetzung ist nicht diese Luxuseinrichtung, sondern die ordnungsgemäße Funktion des RFV. Damit ist die Frage de TS dahingehend zu beantworten, dass der "Hinweis" reine Geldmacherei ist. Darauf würde ich ihn mal inquisitorisch befragen...........
 
Vor dem Zähler ist ein normales Schrägsitzventil. Dann kommt der Wasserzähler und das Schrägsitzventil das danach kommt hat einen integrierten Rückflussverhinderer. In diesem Ventil ist eine Feder die den Ventilteller immer auf das Unterteil drückt
kann man aber nicht so allgemein, sagen da wird bei jedem Versorger ein eigenes Süppchen gekocht. Ich hab zwei Kugelhähne und einen separaten RFV. Wird bei jedem etwas anders aussehn
 
Woran kann man eigentlich erkennen, dass sich in der Zuleitung ein Rücksperrventil befindet? Das muss doch eigentlich im Bereich des Wasserzählers sein, oder? Hat davon mal jemand ein Bild? Ich möchte die großen Augen des "Vorschriftsberaters" sehen, wenn ich ihm sage (und zeige), dass ich nicht bereit bin, auf meine Kosten eine Sicherung einzubauen, die bereits schon vorhanden ist.


Ja, wenn sie schon vorhanden ist.
Ich würde den Wasserversorger kontaktieren.
Der kann dir am besten Auskunft geben.
Ob es Regeln in Punkto Bestand ect. gibt, seit wann Vorschrift ect.

Bei uns war das relativ einfach in den Objekten, die nach und nach neue Hauszuleitungen bekommen haben.
Dieser musste in dem Zusammenhang auf den neuesten Stand gebracht werden.

Sollte es eine Nachrüstpflicht bis Datum XY geben, hätte der Versorger dich "von Amtswegen" schon geschrieben!
 
ICH weiß das. Mir ging es darum, das trotzdem Sicherheitseinrichtungne nötig sind, weil manche Nasen die nicht kennen /Ignorieren
Dass du das weißt, davon bin ich wortlos ausgegangen.:)

Mit dem Link wollte ich es nochmals unterstreichen.
 
Nur mal so nebenbei: Seit Verschärfung der Trinkwasserverordnung ist jeder Handwerker gut beraten gerade Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften auf die Problematik hinzuweisen. Was der Betreffende daraus macht, ist sein Sache.
Es ist in meinen Augen ein kleiner Unterschied, ob der Handwerker auf etwas hinweist oder mit der Keule "strafbewehrt" droht, wie beim TE...
 
Ich bin als Kundendienstmoteur im Sanitär-/Heizungsbereich tätig.

Bei einer neuen Heizungsanlage oder bei einer Modernisierung der Anlage im Altbau, darf keine Schlauchverbindung zum Nachfüllen mehr eingebaut werden.
Bei dieser ist nicht gewährleistet das Heizungswasser zurück in das Frischwasser drückt.

Daher verbauen wir einen Rohrtrenner mit integriertem Druckminderer.
Einen Schlauch würde ich aus erfahrung vermeiden. Wir haben bereits Fälle gehabt, wo der Schlauch durchgehend zwischen dem Wasserhahn und dem Füllanschluss dran bleibt (weil es ja nervig ist das dort immer Wasser raus läuft wenn man ihn abnimmt)
Doch dann passiert es mal das vergessen wird, einen der Hähne wieder zu schließen.
Mit "Glück" ist es nur der Hahn von der Heizung und die Heizkörper laufen leer, die Heizung läuft weiter, die Umwälzpumpe läuft heiß und geht kaputt. Die Heizung schaltet nach einiger zeit durch Überhitzung ab.

Ohne "Glück" platz aber der Wasserschlauch der vor 20 Jahren (als die Anlage neu Eingebaut wurde) montiert wurde und mitlerweile schön porös und brüchig ist.
Das passiert dann wen der Bewohner im Urlaub ist. Wenn er nach zwei Wochen gut erholt aus dem Urlaub kommt, freut er sich über den Pool im Keller.


Leider bekommen wir auch häfig zu hören das manche Firmen den Kunden "Angst" machen mit solchen Aussagen.
Eine Pflich besteht meines Wissens nach nicht. Aber empfehlen kann ich es.

Ebenso wie jeder Eigenheimbesitzer mal schauen sollte ob er nicht im Keller eine Heizung mit Umwälzpumpen von vor 20 Jahren hat.
Bei durchschnittlich zwei pro Haushalt entstehen hier ca. 300€ nur an Stromkosten.
Die können durch neue auf 50-75€ reduziert werden.
Aktuell wird so etwas vom Staat mit 30% auf den gesamten Rechnungsbetrag gefördert.
Bei einem Preis von 250-300e pro Pumpe kann sich jeder selber ausrechnen ab wann sich das rechnet.


Schönen aben zusammen noch.
 
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