Automatische Heizungsnachspeisung gemäß DIN ist Pflicht – wann sinnvoll oder reine Geldschneiderei?

Wassermann

Top-Mitglied
Ort
Niederrhein
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
02/2004
Motor
Otto V6 173 KW
DPF
nein
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Schiebedach, Tempomat, Klima, Umbau vom LKW auf Multivan
FIN
WV2ZZZ7HZ4H063xxx
Hallo in die Runde,
ich habe für meine kleine elco Gasheizung einen Wartungsvertrag und bin damit auch zufrieden. Jetzt kommt der Hersteller mit einem Angebot zur Nachrüstung einer "Heizungsnachfüllstation" um die Ecke. Soll angeblich strafbewehrt sein, wenn man die nicht hat und soll auch gleich 275 € kosten. Braucht man das, wenn man einmal im Jahr per Schlauch (50 cm lang) vom Wasserhahn kommend den Wasserdruck im System korrigiert? Oder ist das mal wieder so eine Aktion, die man auf das Konto "wir schwatzen dem blöden Kunden mal was auf" verbuchen kann?

Mir kommt das teuer vor und braucht man das wirklich? Was meint ihr dazu?
 
Meine Elco Thision 17 wurde letzten Monat vom Schornsteinfeger geprüft. Sollte so eine Nachfüllstation Pficht sein oder werden, hätte er mich auf jeden Fall darauf hingewiesen.
Und ich fülle auch nur einmal im Jahr manuell auf. Vor allem sitzt im System ein Druckwächter, der die Heizung mit Fehlermeldung abschaltet, sollte der Druck unter 0,6 bar (?) sinkt. Bei dem Minimaldruck bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher.

Gruß
Enno
 
Moin,
ich glaube fast, das ist ein Einnahmemodell...

Man muß global trennen zwischen Einzelhaus/"Therme" oder große Anlage im Mehrparteienhaus mit bisher schon empfohlenen Druckwächter/nachfüllautomatik für den Heizkreislauf.

Über allem schwebt die Trinwasserverordnung, die für derartige Entnahmestellen einfach nur fordert, daß es keine Kontamination durch Rückfluß von Heizungekreislaufwasser (durch den u.U. höheren Systemdruck bedingt) in das Trinwasserrohrnetz gibt. Wie das nun bewerkstelligt wird, ist Dir überlassen.
Natürlich möchte der Installateur den Kunden "gerne entlasten" (-> Automatik) und dafür eben Dein Konto "belasten"...

Quelle ist die Norm DIN EN 1717 und was eben bedeutungsschwer ist: es gibt keinen Bestandsschutz für alte Konstruktionen.

Ganz brauchbar in der Übersicht scheint das hier zu sein: Fülleinrichtung und Heizungsnachspeisung nach DIN EN 1717
 
Soll angeblich strafbewehrt sein, wenn man die nicht hat und soll auch gleich 275 € kosten

Hat er Dir auch die entsprechende Vorschrift genannt? Also mein Schornsteinfeger hat davon auch nichts erzählt. Wenn dem so wäre, hätte er das sicher getan.
 
Hat er Dir auch die entsprechende Vorschrift genannt? Also mein Schornsteinfeger hat davon auch nichts erzählt. Wenn dem so wäre, hätte er das sicher getan.
Ich hänge mal die Info des Herstellers an.
 

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Meine Elco Thision 17 wurde letzten Monat vom Schornsteinfeger geprüft.
Hallo Enno, etwas OT die Frage: Weicht bei deiner Thision auch die Angabe der Vorlauftemperatur im Display erheblich von der tatsächlichen Vorlauftemperatur (gemessen ca. 50 cm vom Anschluss der Vorlaufleitung an die Heizung entfernt) ab? Bei mir zeigt das Display 65°, obwohl die tatsächliche Vorlauftemeperatur nur bei 55° liegt. (OT Ende)
 
Hallo Enno, etwas OT die Frage: Weicht bei deiner Thision auch die Angabe der Vorlauftemperatur im Display erheblich von der tatsächlichen Vorlauftemperatur (gemessen ca. 50 cm vom Anschluss der Vorlaufleitung an die Heizung entfernt) ab? Bei mir zeigt das Display 65°, obwohl die tatsächliche Vorlauftemeperatur nur bei 55° liegt. (OT Ende)

oh, das kann ich Dir garnicht sagen, da ich es noch nie gemessen habe. Aber ich fahre bei mir auch generell maximal 55° Vorlauftemperatur. Falls es wichtig ist, könnte ich zum Beginn der Heizperiode mal messen, ich bräuchte dann nur einen Reminder. ;-)

Gruß
Enno
 
Bei mir zeigt das Display 65°, obwohl die tatsächliche Vorlauftemeperatur nur bei 55° liegt. (OT Ende)
Erinnert mich an die Temperaturanzeige bei unseren VW-s :D, ist der Konzern zufällig am Heizungsbauer beteiligt?
 
Moin Chris,
nun habe ich mich damit mal intensiver beschäftigt und mit meiner Konstruktion hier verglichen (Erneuerung Heizung aus 2015).

Dein Installateur hat nur einen verpflichtenden Nachrüstansatz, wenn der bisher zum Auffüllen verwendet "Zapfhahn" NICHT der DIN EN 1717 entspricht:
Zapfhahn
.....ist ein Auslaufventil (DN 15 G 1/2 AG, DN 20 G 3/4 AG). ..... Auch zum Füllen von Heizungsanlagen wird er seit Jahrzehnten verwendet.
Zum Schutz vor Rücksaugung ist die Armatur mit einem integrierten Rückflussverhinderer in Durchflussform (RV) und einem Rohrbelüfter (RB) ausgestattet. Somit entspricht sie der DIN EN 1717. ......

die einfachste Lösung und quasi selber* durchzuführen, wäre den Zapfhahn, sollte er nicht normgemäß sein, um eine normierte Systemtrennung aufzurüsten.
Da wird der Auslauf des alten Zapfhahnes ergänzt um diese Absperrvorrichtung. (Die Bilder zeigen ganz gut z.B. einen typischen Hahn für den Waschmaschine ohne "RV" und "RB" (s.o.)
Das soll jetzt keine Werbung sein, aber exemplarisch darf man das heranziehen.
*selber ist so eine Sache, denn die Ordnungsmäßigkeit der Normerfüllung muß evtl. abgenommen werden, in anderen Quellen war auch von Plombierung zur "Manipulationssicherheit" die Rede.

Die Kosten liegen mit rund 100 EUR zzgl. Plombierungskosten Deines Installateurs aber auch nicht mehr im Kleingeldbereich.
Als Angebot im Rahmen der Wartung sollte da nicht mehr als 125 EUR bei rauskommen.

abschließend wichtig zu wissen:
  • es gibt keine Verpflichtung zum Installieren eines automatischen Volumennachschub- oder Druckabfallmeldungssystem.
  • Ein klassischer Zapfhahn erfüllt die Vorgaben (s.o.), wenn entsprechend so ausgerüstet (Einfachste Lösung...)
  • Verantwortlich für das Vorhandensein der normgerechten Ausrüstung ist der Eigentümer der Entnahmestelle
  • "Strafbewehrt" insofern nur, daß im Fall der Fälle umfangreiche Reinigungsarbeiten im allgemeinen Trinkwasserrohrnetz vor Deiner Haustür stattfinden und Deine Strafe dafür die Kostenübernahme ist.
  • Wenn auf Nachfrage Dein Installateur Dir bescheinigt, daß der bisher zum Nachfüllen verwendete Zapfhahn nicht normgemäß ist, dann muß gehandelt werden,
  • aber Du solltest ihn fragen, warum er erst jetzt damit ankommt: das gilt ja bereits seit 2011 & hätte bereits da bei Wartungsterminen angesprochen werden müssen.
 
Der Vorteil von so einem Automaten ist, daß bei einem Leck im Heizkreislauf immer fleissig nachgespeist wird, richtig? Kommste ausm Urlaub wieder steht die Bude komplett unter Wasser...klasse Teil!

Bzgl. des beschriebenen Druckabfalls im Wassernetz:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich gerade dann die zweiten Hahn zum Heizkreis aufdrehe wenn der Wasserdruck plötzlich absinkt? Und wie wahrscheinlich ist es, daß ich diesen offen stehen lassen wenn erkennbar kein Wasser aus der Leitung in den Heizkreislauf fließt? Und wieviel Volumen wird aus der Heizung in die Trinkwasserleitung zurückgedrückt bevor der Druck auf der Heizung weg ist? IMHO kann das der klassische Eigenheimbesitzer getrost unter "Ja, ja." verbuchen.

Cheers, Michael
 
Korrekt.

Ich fülle immer manuell nach. - Natürlich dann, wenn der Druck in der Anlage zu niedrig ist. Danach ist auch der Schlauch wieder ab.
 
Ich hänge mal die Info des Herstellers an.

Naja, so ganz logisch ist die "Info" (eher Werbung) nicht. "Strafrechtliche Haftung" kenne ich nicht. Haftung ist auf Schadenersatz gerichtet, und der könnte sich aus einer entsprechenden Situation schon ergeben. Das bedeutet aber nicht, dass man ein teures automatisches System (quasi den Mercedes) einbauen muss. Ein normales Rückschlagventil müsste ausreichen. So etwas, mit zwei Absperrhähnen) hat meine Anlage auch. Wurde schon vor 20 Jahren eingebaut.

Deinen Anhang bewerte ich daher eher als Werbung, denn als Info. Die wollen Dir etwas teures aufdrängen.

Wie Pille schon geschrieben hat, es gibt wesentlich einfachere und damit kostengünstigere Lösungen, die ihren Zweck hinreichend erfüllen. Dabei ist meine noch weniger aufwändig, als die von Pille verlinkte Lösung. Sollte ohne Einbau weniger als 100 Euro kosten.

in anderen Quellen war auch von Plombierung zur "Manipulationssicherheit" die Rede.


Also bei meiner Anlage ist das nicht plombiert und wurde auch weder vom Schornsteinfeger noch vom Heizungsbauer im Rahmen der Wartung angesprochen, geschweige denn bemängelt.
 
Ein normales Rückschlagventil müsste ausreichen. So etwas, mit zwei Absperrhähnen) hat meine Anlage auch. Wurde schon vor 20 Jahren eingebaut.
Danke, an so eine Lösung hatte ich auch im ersten Moment spontan gedacht. Es sind ja im Grunde genommen 3 Bauteile, die zum Nachfüllen der Heizung zum Einsatz kommen:
1. Der Absperrhahn an der Trinkwasserleitung
2. Der Schlauch (kurz)
3. Der Absperrhahn am Heizungskreislauf

Wenn ich jetzt den Schlauch anschließe, kann ich ja eine gewisse Reihenfolge einhalten, um ein "Rückschlagen" des "Heizungswassers" in das "Trinkwasser" zu verhindern (denn darum geht es ja eigentlich):
1. Ausgangsposition (der Regelfall): alle Ventile sind geschlossen, im Schlauch befindet sich Luft
2. Sicherungsmaßnahme:
a) Ich öffne den Hahn von der Trinkwasserleitung und baue im Schlauch Druck auf (der Druck ist in der Regel höher als der Druck im Heizungssystem)
b) Ich schließe den Hahn von der Trinkwasserleitung und öffne den Hahn vom Heizungskreislauf. Der Überdruck (und die Luft) im Schlauch entweichen ins Heizungssystem.
3. Befüllung der Heizung: Ich öffne den Hahn von der Trinkwasserleitung und der Druck spült die maximal 0,2 Liter "Brackwasser" aus dem Schlauch sofort in den Heizungskreislauf.

Fertig.

M.E. kann es bei einem "vernünftigen" Wasserdruck in der Trinkwasserleitung überhaupt nicht dazu kommen, dass das Trinkwasser kontaminiert wird, welches sich in der Leitung zum Absperrhahn an der Trinkwasserleitung befindet. Das Risiko besteht lediglich dann, wenn der Innendruck (die "Wassersäule"?) im Heizungskreislauf größer ist als der Druck auf der Trinkwasserleitung der Stadtwerke. Wann ist das schon der Fall?

Und: Wenn wir über eine "Kontaminierung" reden, dann kann es sich doch maximal um die Menge "Brackwasser" handeln, die im Schlauch gestanden hat. Oder stehe ich da auf dem Schlauch? :D
 
Ich habe da noch nichts machen lassen und angesprochen hat mich auch noch keiner, weil im Status ohne Wartungsvertrag :D.

Ich musste in zwanzig Jahren bisher genau zwei Mal ein paar Schluck Wasser nachfüllen:

- Wasserhahn auf, schauen ob Wasser kommt.
- Wasserhahn zu, Schlauch an Hahn, anderes Ende an den Einlasshahn der Heizung.
- Wasserhahn auf, Druck auf Schlauch geben, Einlasshahn Heizung auf
- Wenn Wasserdruck o.k Einlasshahn zu, Wasserhahn zu, Schlauch ab.

Ist zwar nicht ganz konform zur Trinkwasserschutzverordnung, funktioniert aber


Nie im Leben kommt mir so eine automatische Nachspeisung ins Haus, das kann sich nur jemand ausgedacht haben, der noch nie einen Wasserschaden bezahlen musste.
 
Also lasse ich das mit dieser "vorschriftsgemäßen Nacheinspeisung" sein und gebe euch auf einem kommenden Treffen lieber dafür ein Bier aus. Danke für eure Tipps!
 
Verkaufsmasche!!! Aus Erfahrung können die Automatikdinger sogar schädlich sein. Bei einem Leck treten so nur 5 -10 Liter aus (bei geschlossenem System)aus mit Nachfüllautomatik aber ggf X Liter.

"Feste" Verbindungen zwischen Trinkwasserrohrnetz und Heizungsnetz waren schon immer verboten (Der berühmte dauerhaft montierte Füllschlauch) Ausserdem musste der Füllanschluß ein KFR ventil haben (Rückflußverhinderer) So ist das auch weitehin zulässig!
In dem bunten Flyer steht ja auch nur was von Empfehlung.
Da versucht, Dein Sanilöter Aufträge zu generiren. Klingt, als hätte der mal bei einer grossen KFZ-Werkstatt-Kette mit 3 Buchstaben gearbeitet. Billige Inspektioin anbieten und dann Ihre Stoßdämpfer sind hin, müssen neu
 
Also bei meiner Anlage ist das nicht plombiert

Wenn man sich das "Werbe-pdf" über diese Nachrüstlösung am Zapfhahn durchliest, dann wird darin auf eine jährliche(!) Wartungspflicht (DIN EN 806-5 und VDI 3810 Blatt2) derartiger Lösungen hingewiesen...
Um das schnell zu gestalten wird statt Messen ein Austauschteil angepriesen... "2-min Sache..."
spätestens da haben wir wieder eine (langfristig teure) ABM für den Installateur...

Und da ist auch von Plombieren die Rede...

upload_2018-7-17_15-16-51.png

ganz lustig, aber ich glaube der schlichte Zapfhahn nach vorgenannter Norm ist allemal ausreichend...
Es ist komisch und immer wieder zu beobachten, daß bestimmte "neue" Normen einen deutlich höheren Instandhaltungsaufwand nach sich ziehen und so ganz nebenbei auch einen Protektionismusgedanken für bestimmte Gruppen aufkommen lassen...
Da freuen sich manche, wenn der "Schorni" aufgrund neuer Anlage seltener kommen muß, Dein GaWaSchei-Heini aber dafür jetzt etwas öfter....
 
PS Bei unsere Therme war letztes Jahr der Wärmetauscher defekt. Heizungswasser trat aus und lief (planmässig) über den Kondensatablauf weg. Fiel auf, weil ich immer nachfüllen musste, MIt so nem Automatikding wäre die Wasserrechnung des Versorgers :evil: geworden.:uuups:
 
b) Ich schließe den Hahn von der Trinkwasserleitung
warum so umständlich?
Lass den Hahn doch offen, das macht keinen Sinn den zwischendurch noch mal zu zu machen.

Erst Wasserhan auf, dann an der Heizung, Zu in umgekherter Reihenfolge
Der Überdruck (und die Luft) im Schlauch entweichen ins Heizungssystem.
Luft hat im Heizkreis nichts verloren und muss wieder raus, was dann den Druck wieder reduziert und du nochmal nachfüllen musst.
Also versuchen den Schlauch so gut als möglich mit Wasser zu füllen! Ich schraube dazu das Schlauchende an der Heizung nicht richtig fest, öffne den Hahn nur klein wenig und warte bis die Luft raus ist.
 
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