Auto privat verkaufen - wie macht man es eurer Meinung nach richtig?

marcus800

Aktiv-Mitglied
Ort
Köln
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
03.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Hallo,

da der T6 bestellt ist, soll der Vorgänger (kein Bus) bald verkauft werden.

Also bisher ist folgendes geplant.
- Auto innen und außen sauber machen und dann Fotos machen (Winterreifen auf Stahl sind noch drauf und Sommer auf Alus werden mit verkauft (Foto vom Sommer mit Alus auf Auto vorhanden)).
- Auto auf mobile.de und autoscout24.de inserieren
- Hoffen, dass sich nicht zu viele "Was ist letzte Preis"-Anrufer melden. Wenn ein Verkäufer echtes Interesse hat, dann Probefahrt (nach Vorlage Persio und Führerschein) nur mit mir zusammen.
- Bei Interesse und Preis-Einigung wird ein Kaufvertrag gemacht (Personalausweis muss vorgelegt werden) und er muss eine Anzahlung leisten. Wie hoch nehmt ihr die?
- Dann kann er Brief, Schein und alte Kennzeichen mitnehmen und Fahrzeug auf sich ummelden.
- Wenn Ummeldung erfolgt, dann kann er mit seinen Kennzeichen zu mir kommen und diese draufschrauben und wir fahren vorher / nachher zur Bank das Restgeld auf mein Konto einzahlen.

Habe ich irgendwas vergessen oder würdet ihr was anders machen?

Danke
Marcus
 
Marcus gib niemals den Brief aus der Hand bevor Du nicht die vollständige Kohle hast.
Wer im Besitz des Briefes ist der ist der Besitzer des Autos.

Übergibst Du das Auto angemeldet dann lass dir mit Datum Uhrzeit Kilometerstand unterschreiben, das Du das Auto abgegeben und dem Käufer übergeben hast und setze eine Frist für die Stilllegung/Ummeldung, drei Werktage sind OK. Danach leg das Auto still.

Weitere Fragen?? Melden!!

Gruss
 
Bitte Leute das ist wirklich off topic! Da muss man sich wirklich nicht an ein T6 Forum wenden!!!
 
Hallo

Am Tage des Verkaufs/Abholung gehst du zum örtlichen Bürgerbüro und meldest deinen Bus ab. Die Kennzeichen werden dort entstempelt. Steuer und Versicherungsschutz bestehen für den Rest des Tages, bis 23:59 Uhr. Es sollte also genug zeit für die Heimreise des Käufers bestehen. Im Kaufvertrag KM und Uhreit der Übergabe vermerken.
 
Gibts denn einen Off-Topic-Bereich???

@dr-no: Und der Käufer fährt dann ohne Kennzeichen???
 
Nein, er darf mit den entstempelten Kennzeichen und dem Abmeldebescheid noch bis nach Hause fahren.
 
Bitte Leute das ist wirklich off topic! Da muss man sich wirklich nicht an ein T6 Forum wenden!!!
Mich störts nicht - weil es hilft. Wer weiß, wann wir es selbst mal brauchen.
Hab den KV mal gespeichert. :danke:
 
Bitte Leute das ist wirklich off topic! Da muss man sich wirklich nicht an ein T6 Forum wenden!!!

Wo sonst?
Schöner wohnen?

Der TE hätte sich vielleicht den Bereich "Sonstiges" aussuchen können, ja, aber wo bitte liegt dein Problem?

Zurück zum Thema:

Ich bin das Ganze immer sehr wohlwollend angegangen, habe aber auch immer versucht, meine Fahrzeuge jemandem zu verkaufen, der mir symphatisch war.
Wenn ich ein schlechte Gefühl bei diversen Kandidaten hatte, dann sind die wieder nach Hause gegangen. Ohne mein Auto oder Moped.
Ansonsten habe ich immer versucht, dem jeweiligen Käufer die Abwicklung so unkompliziert wie möglich zu machen.
Ist vielleicht in der heutigen Zeit etwas blauäugig, aber bisher bin ich immer ganz gut damit gefahren.

Grüße,
Arne
 
Nein, er darf mit den entstempelten Kennzeichen und dem Abmeldebescheid noch bis nach Hause fahren.
Ich hab das kürzlich mal nachgelesen, weil ich es selbst gemacht habe:

Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/fah...g/zulassungsfragen/default.aspx?prevPageNFB=1

Wann darf man mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV). Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
Bitte Leute das ist wirklich off topic! Da muss man sich wirklich nicht an ein T6 Forum wenden!!!
:confused:X(:confused:

Heute mit dem falschen Fuß aufgestanden? Geh noch mal zurück und nimm den anderen.
 
Hallo,

.........ist die Info, das man mit entstempelten Schildern noch fahren kann, noch ( >2015) richtig ???
Ich habe in 2015 ein Fahrzeug abgemeldet - da war mit der Uhrzeit des entstempelns Feierabend - darauf hat mich die "KFZ Zulassungstante" gleich hingewiesen.
(Bundesland RLP .....das muss man ja heute mit dazu schreiben, weil ich glaube hier macht jeder was er will)

Gruß
Claus
 
Ich halte es da wie fxfrm, einfach und unkompliziert, bisher hatte ich auch nie einen Käufer bei dem ich ein "schlechtes Gefühl" hatte.
Dann Probefahrt - Kaufverhandlung -Kaufvertrag (mit Uhrzeit und KM -Stand der Übergabe) - Bargeld - Papiere und Auto. Im Idealfall hatte ich so in einer halben Stunde das Auto verkauft und die Käufer haben es am nächsten Tag auf sich umgemeldet.
Bisher immer problemlos und unkompliziert gewesen.
 
@claus: Nach meinem Kenntnisstand ist das auch heute noch aktuell. Allerdings solle man bei einer Kontrolle auf dem Heimweg sein und nicht noch in HH einen Abstecher machen wollen ;-)

Ggf. bei der eigenen Kfz Versicherung nachfragen. Mit den Auskünften beim Straßenverkehrsamt ist es leider ofmals so wie beim ;-)
 
Ich halte es da wie fxfrm, einfach und unkompliziert, bisher hatte ich auch nie einen Käufer bei dem ich ein "schlechtes Gefühl" hatte.
Dann Probefahrt - Kaufverhandlung -Kaufvertrag (mit Uhrzeit und KM -Stand der Übergabe) - Bargeld - Papiere und Auto. Im Idealfall hatte ich so in einer halben Stunde das Auto verkauft und die Käufer haben es am nächsten Tag auf sich umgemeldet.
Bisher immer problemlos und unkompliziert gewesen.

Naja, die Fraktion, die zu dritt über das Fahrzeug herfällt und womöglich in einem unbeobachteten Moment noch ein wenig Wasser ins Motoröl schüttet um dann bei der Abholung mit einem Bündel Geld zu winken, bei dem einige Scheine fehlen oder die "Ich geb Dir die Hälfte, weil Auto Schrott!" - Nummer zu ziehen hatte ich schon auch mal hier stehen.
Meinen Peugeot Expert wollte so ein Typ.
Den musste ich dann wirklich vom Hof jagen.

Letztendlich habe ich ihn dann an jemanden verkauft, der ihn auch heute noch zu schätzen weiß.
Woher ich das weiß?
Wir halten immer noch Kontakt.
Einen fetten Preisnachlass hab ich ihm auch noch gewährt, weil er mir einfach symphatisch war.

Grüße,
Arne
 
Hier stand Mist. Hab mich im Thema vertan, zuviele offene Fenster. Sorry.
 
Nein, er darf mit den entstempelten Kennzeichen und dem Abmeldebescheid noch bis nach Hause fahren.

Nein, darf er nicht.
Er fährt ohne Versucherungsschutz, ein Blick in die Bedingungen und helfen hier.
Zudem ist das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen nicht gestattet. Einzige Ausnahme: im Besitz einer gültigen Versicherungsbestätigung und auf dem DIREKTEN Weg zur Zulassungsbehörde.
Keine Umwege, kein Sonstwas.

Bei Übergabe mit gültigen Kennzeichen kann die Abmeldung / Stilllegung nur bei Vorlage der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichen erfolgen.
Der Versicherungsschutz darf gemäß Pflichtversicherungsgesetz erst dann beendet werden.

Wenn der Käufer mit Eurem Kennzeichen angemeldet fährt und nicht abmeldet, wird es schwer.
Verursacht er in dieser Zeit einen oder mehrere Schöden, haftet solange Eure Versicherung.
Dann könnt Ihr hinterher versuchen, den Schadenersatz einzutreiben.

Tipp: Auto abmelden vor Übergabe. Käufer holt sich eine eVB von seinem Versicherer und ein sog. Kurzzeitkennzeichen.

Alles andere ist .... Ohne Worte.
Ohlie
 
Nein, darf er nicht.

Leider falsch.



§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

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