Auslieferung multivan, 4Motion fehlt!

Gravedigger0513

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
September 20
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Moin Leute,

Ich hab gestern nach viel Stress meinen Bus abgeholt, allerdings ist mir zuhause aufgefallen dass er keinen Allradantrieb hat - ich kanns nicht fassen. Nach dem ganzen Ärger mit meinem autohaus dann noch das.

Ich habe 3x alle Papiere durchgesehen, ich habs definitiv bestellt, dafür bezahlt, aber er hat keinen. Keine kardanwelle unter dem Fahrzeug....


Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll, 60k für ein Auto, 8 Monate Wartezeit und jetzt das. Am liebsten hätte ich die Karre in die Spree geschoben.

Im autohaus ist natürlich am Wochenende niemand, kann dort erst Montag anrufen.

Was meint ihr, wie ich jetzt vorgehen sollte?
 
Hoi,

Montag zum Händler. Was denn sonst?

Trotzdem viel Spaß mit dem Neuen
 
Hallo,
soweit ich weiß, ist mit der Übergabe des Fahrzeuges der Kaufvertrag abgeschlossen. D. h. es greifen nun erst einmal die Gewährleistungsrechte in Form der Kaufmängelrechte. Du kannst Rechte aus den §§ 434 , 437 ff. BGB geltend machen. Möglicherweise kommen noch weitere Paragraphen in Betracht. Das kann dir aber wohl nur ein Anwalt beantworten.
Ich würde erstmal ein Gespräch mit dem Autohaus führen. Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, aber versuche beim Gespräch ruhig und sachlich aufzutreten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, setze schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung. In diesem Fall würde ich eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt einholen und ihn ggf. mit der Sache beauftragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
soweit ich weiß, ist mit der Übergabe des Fahrzeuges der Kaufvertrag abgeschlossen. D. h. es greifen nun erst einmal die Gewährleistungsrechte in Form der Kaufmängelrechte. Du kannst Rechte aus den §§ 434 , 437 ff. BGB geltend machen. Möglicherweise kommen noch weitere Paragraphen in Betracht. Das kann dir aber wohl nur ein Anwalt beantworten.
Ich würde erstmal ein Gespräch mit dem Autohaus führen. Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, aber versuche beim Gespräch ruhig und sachlich aufzutreten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, setze schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung. In diesem Fall würde ich eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt einholen und ihn ggf. mit der Sache beauftragen.


Okay danke für die Antwort. Ich werde Montag erstmal anrufen und hören was die Kollegen dort zu sagen haben.

Ins autohaus fahren geht nicht, ich wohne in Hessen und der Händler ist in Berlin.
 
Da wird irgend ein Honk die Kardanwelle vergessen haben. Man wird ja nicht gleich das falsche Getriebe verbaut haben. Der Händler wird das binnen Tagen erledigen.
 
Da wird irgend ein Honk die Kardanwelle vergessen haben. Man wird ja nicht gleich das falsche Getriebe verbaut haben. Der Händler wird das binnen Tagen erledigen.

Du hast *Ironie off* vergessen
 
Da wird irgend ein Honk die Kardanwelle vergessen haben. Man wird ja nicht gleich das falsche Getriebe verbaut haben. Der Händler wird das binnen Tagen erledigen.
Kardanwelle ist mindestens Verschraubungsklasse B wenn nicht A. Vergessen sollte somit nicht möglich sein.


Eine Kardwanwelle dreht mit Ü4.000min bei hohen Geschwindigkeiten, die vergisst kein Honk.
Manchmal ist das Halbwissen im Forum echt erschreckend.
 
Du hast *Ironie off* vergessen


Ich hatte keine Ironie im Sinn.
Fehler passieren. Vorerst und überhaupt gibt's nach deinen Aussagen keinen Grund für "spezielle " Maßnahmen.
Telefoniere mit deinem Händler. Spreche mit ihm die Prüfung bei einer nahen Vertragswerkstatt ab. Und dann wird sich der Fall da wohl lösen.

Sollte doch wider Erwarten der 4M nicht verbaut sein, gibst du den Wagen halt zurück. Aber soweit bist du ja noch gar nicht. Erstmal schauen was los ist.
Mach dich nicht verrückt und genieße das WE.


Kardanwelle ist mindestens Verschraubungsklasse B wenn nicht A. Vergessen sollte somit nicht möglich sein.


Eine Kardwanwelle dreht mit Ü4.000min bei hohen Geschwindigkeiten, die vergisst kein Honk.
Manchmal ist das Halbwissen im Forum echt erschreckend.


Tja, was soll ich sagen.
Mir ist das schon passiert. Allerdings bei nem LKW.
Erkläre mal Verschraubungsklasse B/A. Damit mein Halbwissen nachläßt.

Danke
 
Da wird irgend ein Honk die Kardanwelle vergessen haben. Man wird ja nicht gleich das falsche Getriebe verbaut haben.

Keine kardanwelle unter dem Fahrzeug....

Schau doch nochmal unters Fahrzeug, ob Winkelgetriebe (vorne) und Differenzial (hinten) vorhanden sind.
(Falls nicht, würde ich Rückgabe anstreben, weil das ganze Fahrzeug dann vermutlich als Frontantrieb gelistet ist)
Dann kann man schnell sehen, ob nur die Kardanwelle vergessen wurde.

Ist ein "4Motion" Schriftzug am Fahrzeug, und was sagt der Fahrzeugdatenträger, für Allrad müsste dort ein "1X1" stehen.

Viele Grüße Ludger
 
Da wird irgend ein Honk die Kardanwelle vergessen haben.

Fahrzeuge werden normalerweise bei der Endkontrolle auch auf einen Rollenprüfstand überprüft.
Spätestens dann müsste auffallen, das in der Fertigungskette ein Honk sein Unwesen treibt.

Falls auch die Prüfung als OK abgehakt wurde, ist dort vermutlich ein weiterer Honk tätig.
 
Ich kenne jemanden, also nicht vom hören sagen, sonder persönlich, der hat sich einen Q7 mit Luftfederung bestellt, geliefert wurde ohne.... lange rede.... er hat ihn behalten

ich denke es wäre wesentliche einfacher gewesen wenn Du das Fahrzeug erst garnicht übernommen hättest. Ich weiß dass hilft jetzt nicht weiter ....
 
der hat sich einen Q7 mit Luftfederung bestellt, geliefert wurde ohne....

Allrad bestellt man meistens, weil der geplante Einsatzbereich es erforderlich macht.
Ein Fahrzeug nur mit Frontantrieb würde diesen Einsatzbereich vermutlich zu stark eingrenzen.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall auf Allrad verzichtet werden kann.


ch denke es wäre wesentliche einfacher gewesen wenn Du das Fahrzeug erst garnicht übernommen hättest. Ich weiß dass hilft jetzt nicht weiter ....
aber es ist ein Hinweis an alle Allrad-Käufer ab sofort, bei der Fahrzeugübergabe die Kardanwelle zu suchen.
 
wenn Du das Fahrzeug erst garnicht übernommen hättest
In dem Fall viel Hätte und Wenn. Wer denkt denn bei der Freude ernsthaft beim Abholen, ob die Karre tatsächlich Allrad hat ?

Aber gut zu wissen, dass man wirklich genau bei jedem Extra hinschauen sollte, ob es auch vorhanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin nochmal,

Danke für die ganzen antworten. Ja es war gestern wie gesagt ein stressiger Tag mit 500 km nach Berlin, dann noch kurz vor Ladenschluss den Wagen abgeholt. Habe tatsächlich geschaut ob alles da ist, ahk, Assistenzsysteme etc.

Aber das ausgerechnet der Allradantrieb nicht vorhanden ist, für den ich teuer bezahlt habe, daran habe ich nicht gedacht. Es dämmerte mir dann während der ersten Kilometer.

Und auf den 4x4 kann ich nicht verzichten, wir ziehen regelmäßig Pferdeanhänger und Wohnwagen und sind regelmäßig in Norwegen unterwegs....

Ich melde mich sobald es etwas neues gibt!
 
Und wie gesagt, ich lag mehrfach unter dem Auto, die Hinterräder sind einzeln aufgehängt, in den Papieren steht auch nur eine Antriebsachse
 
Direkt beim VWN-Händler gekauft oder Vermittler bzw. Importeur?
 
Ist doch völlig egal. BGB macht da keinen Unterschied.
 
Darum geht es nicht. Wenn 4-Motion auf der Bestätigung von VW steht, dann wird das KFZ auch so gebaut.
 
Hey,
War ein Reimport aus dk, ich habe auch die originale Rechnung von dort. Kann zwar kein dänisch, konnte aber nirgendwo einen Hinweis auf Allrad entdecken.

Ist halt die Frage wer es verschlampt hat.

Lg
 
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