Aufruf zur Unterstützung: Petition zur zul. Anhängelast

Ohlie

Top-Mitglied
Ort
Norderstedt
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
nope
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
PanAmericana
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
LED, Schiebedach, Rückfahrkamera, WWZH, 6 Einzelsitze, 2 Schiebetüren, Zweitbatterie, Dämmglas
FIN
WV2ZZZ7HZKH........
Liebe Bus-Freunde,
ich bitte Euch um aktive Unterstützung einer Petition an den Bundestag, die (tatsächlich) geprüft und zugelassen wurde.

Worum geht es?
Unsere Tx dürfen, wie alle "normalen" PKW, maximal ihr Eigengewicht als Anhängelast ziehen.
Ungeachtet, dass sie ggf. über Sicherheitsmerkmale, wie elektronische Anhängerstabilisierung, ESP und Allrad verfügen (können).
Ein klassischer Geländewagen hingegen, egal welche Sicherheitsfeatures der hat (oder eben auch nicht), darf das 1,5-fache seines Gewichtes als zul. Anhängelast eingetragen bekommen X(

Das ist eine uralte Regelung, die meines Erachtens dringend renoviert gehört.
Aber wo kein Anstoss, da keine Reaktion.

Ich habe daher eine Petition eingebracht und entsprechend begründet.
Sollte dies Erfolg haben, dürften unsere Bullis bis zu 3,5t Anhängelast eingetragen bekommen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr die Petition unterstützt.
Jede Stimme zählt :danke:

Hier geht es zur Petition, dann einfach mal durchlesen und bei Zustimmung "Petition mitzeichnen" anklicken.
Petition 69969
 
Boah, Ohlie,

das würde bedeuten, dass ich mit meinen 3,5t Gesamtgewicht 5,25t anhängen darf (3,5t darf ich ja eh´ schon) :pro:?

Da mache ich doch glatt mit.

Edith: Du lässt jetzt aber nicht wieder so eine Fake-Meldung wie mit der Sperrung der Hamburger Innenstadt vom Stapel?
 
Mal davon abgesehen wer was darf oder auch nicht... hat schon mal einer jemand Wissenden gefragt ob das überhaupt technisch machbar ist ???
 
In Zeiten des EU-Führerscheinwahns wird der Erfolg der Petition sein das sich eine Behörde bei näherer Beschäftigung mit dem Thema darauf einschiessen wird das Privileg für die Geländewagen abzuschaffen, nicht den Umfang für den Bus zu erweitern.

Cheers, Michael
 
In Zeiten des EU-Führerscheinwahns wird der Erfolg der Petition sein das sich eine Behörde bei näherer Beschäftigung mit dem Thema darauf einschiessen wird das Privileg für die Geländewagen abzuschaffen, nicht den Umfang für den Bus zu erweitern.

Cheers, Michael
Möglich. Alles schreit immer nach weniger Bürokratie aber 1001 Sonderregelungen für allen möglichen Quatsch werden akzepiert, wenn wir selbst zu den Begünstigten gehören.
 
mitgezeichnet. ist aber noch ein langer weg ;-)
 
das würde bedeuten, dass ich mit meinen 3,5t Gesamtgewicht 5,25t anhängen darf (3,5t darf ich ja eh´ schon) :pro:?

Moin,
@hjb, mit welchem Fahrzeug darfst Du jetzt schon 3,5t ziehen? Sicherlich kein T5...

@Ohlie, so komisch ist diese Regel nicht...
Die Abgrenzung vom PKW steht beim T5 schon im Schein (s.u.)
obwohl ich kein Intimus in Sachen Anhängerzugsysteme bin, so ist mir erinnerungshalber, daß
die "klassische Kugel" ohnehin bauartbedingt bei 3,5t aufhört.
Das Gespann-ESP ist nur ein Muß bei 100km/h Anhängern

Der erwähnte "klassische Geländewagen" besitzt keine selbsttragende Karrosserie, sondern einen Leiterrahmen ...
Das ist, bei allem Respekt vor den Blechbiegeverwindungssteifekünsten moderner CAD Formen, immer noch 'ne andere Hausnummer...

An meinen G bekam man früher auch noch die sogen. Kombikupplung (auch NATO-Kupplung genannt) angebaut, da gingen eben auch legal 5t...

Würde man nun den T5 auf n Schlag auf 3,5t Anhängelast hochhieven, hieße das den Nachweis zu führen, daß die selbsttragende Karosserie auch dafür ausgelegt ist.
Ist sie das? Aktuell?

Bei MB z.B. GLE oder GLS gab's die 3,5t auch mit selbsttragender Karosserie und das sind keine Geländewagen, sondern SUV, bzw. Kombinationslimousinen.
Gleiches gilt auch für den VW-Touareg...
Das ist der T5 auch ne Kombilimousine (Beim MV steht dann noch unter 5: Zur Pers. Bef. mit max. 8 Sitzpl.).

Grundsätzlich ist die Initiative zu begrüßen, aber das dürfte nicht den Weg in den Ist-Zustand finden, sondern höchstens auf eine Neukonstruktion (T7) zutreffen.
 
Hallo...

Ich hab's auch getan. Wie oder wann erfährt man, ob Du erfolgreich warst?

Gruß leoleospapa

Weiß ich nicht, irgendwann geht das in den Ausschuß.
Wenn der Befürworter findet, geht es wohl weiter an Fachausschüsse.

Dort befürchte ich, ist spätestens schwieriges Gelände angesagt, denn die Autolobby will ja gerne große und schwere Autos verkaufen....
... und nicht leichtere, spritsparendere Fahrzeuge.
 
Moin,
@hjb, mit welchem Fahrzeug darfst Du jetzt schon 3,5t ziehen? Sicherlich kein T5...

@Ohlie, so komisch ist diese Regel nicht...
Die Abgrenzung vom PKW steht beim T5 schon im Schein (s.u.)
obwohl ich kein Intimus in Sachen Anhängerzugsysteme bin, so ist mir erinnerungshalber, daß
die "klassische Kugel" ohnehin bauartbedingt bei 3,5t aufhört.
Das Gespann-ESP ist nur ein Muß bei 100km/h Anhängern

Der erwähnte "klassische Geländewagen" besitzt keine selbsttragende Karrosserie, sondern einen Leiterrahmen ...
Das ist, bei allem Respekt vor den Blechbiegeverwindungssteifekünsten moderner CAD Formen, immer noch 'ne andere Hausnummer...

An meinen G bekam man früher auch noch die sogen. Kombikupplung (auch NATO-Kupplung genannt) angebaut, da gingen eben auch legal 5t...

Würde man nun den T5 auf n Schlag auf 3,5t Anhängelast hochhieven, hieße das den Nachweis zu führen, daß die selbsttragende Karosserie auch dafür ausgelegt ist.
Ist sie das? Aktuell?

Bei MB z.B. GLE oder GLS gab's die 3,5t auch mit selbsttragender Karosserie und das sind keine Geländewagen, sondern SUV, bzw. Kombinationslimousinen.
Gleiches gilt auch für den VW-Touareg...
Das ist der T5 auch ne Kombilimousine (Beim MV steht dann noch unter 5: Zur Pers. Bef. mit max. 8 Sitzpl.).

Grundsätzlich ist die Initiative zu begrüßen, aber das dürfte nicht den Weg in den Ist-Zustand finden, sondern höchstens auf eine Neukonstruktion (T7) zutreffen.

Ich versuche mal ein paar Punkte aufzugreifen, ok?

1. es geht nicht darum, dass jedes x-beliebige Fahrzeug immense Lasten ziehen darf.
2. momentan kann ein Fahrzeug so sicher und geeignet sein, wie es will: mehr als die Leermasse darf es nicht ziehen. Ein Lada Niva mit 1.200 kg dageben har 1.450 Kg AHK.
Ist diese Regelung in sich dann sinnvoll?
Also laßt mal die "3,5 Tonnen" aus dem Spiel, denn davon steht nichts als Ziel in der Petition.
3. der Hersteller hat schon immer die getestete und sichere Maximallast homologiert. Ggf. Auch deutlich weniger als die 1:1 Regelung.
Aber selbst wenn der Hersteller sagt, das Fahrzeug kann auch 100 oder 200 kg mehr ziehen - das kann er nur dann homologieren, wenn es ein Geländewagen ist. warum?
4. wer also z.B. einen 1.800 kg -Anhänger ziehen will oder (gewrblich) ziehen muss, der muss also entweder einen Geländewagen kaufen oder einen (evtl. Unnötig) schweren PKW, Van oder SUV.
Wieso? Weil es mal vor 40 Jahren sinnvoll war?
5. natürlich würde das erst in neuere Modelle einfließen.
Der Gesetzgeber schreibt immer strengere Emmissionsgrenzen vor.
Ein zukünftiger Tx wird diese nur erreichen können, indem er u.a. abspeckt (vielleicht kann man dann sogar die Bank tragen ;-).
Wenn der dann nur noch 1.700kg leer wiegt, dann ist gemäß STVZO auch da Schluß.
Weil: kein Geländewagen.
Ist doch ein Treppenwitz.
 
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Reaktionen: hjb
Moin Pille,

ich bin weder der Erste hier noch der Einzige, der das mit dem T5 darf ;).

Dann würde ich gerne den Teil in Deinem Fahrzeugschein sehen.
Gemäß StVZO ist das nämlich nicht zulässig.
 
Moin Pille,

ich bin weder der Erste hier noch der Einzige, der das mit dem T5 darf ;).

das durfte ich mit meinem Rockton, dank der Fa Venta Supply, aber auch.... :D

Gruß Ulli
 
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