Guten Abend,
Ich hake mich hier mal ein, habe auf der Suche keinen besseren passenden Thread dazu gefunden.
Wir sind seit letzter Woche auch unter den Bulliverrückten, wobei ich schon seit einigen Monaten hier fleißig mitlese.
Laut Fahrgestellnummer und TÜV hat unser T5.2 4M die verstärkten Achsen drin, was eine Auflastung auf 3,3 to ermöglicht. Das ist ja erstmal schön, hat er mir auch so eingetragen, auf die Nachfrage bzgl. der Anhängelast sagte er, dass die verbaute abnehmbare AHK 2,5 to kann, aber nicht mehr, das bleibt also.
Bei der Zulassungsstelle musste ich dann leider feststellen, dass das zulässige Gespanngewicht auf 5300kg verblieben ist...
wie kann das sein??? 3,3 + 2,5 ergibt bei mir 5,8 und keine 5,3... Auf meiner Suche nach dem passenden Tx habe ich viele Trapos mit 5,8 to gesehen, es ist also werksseitig so möglich.
Gibt es da etwas, auf den ich den TÜVer hinweisen kann, wenn ich morgen nochmal mit ihm rede, denn laut Zulassungsstelle muss das der TÜV ändern.
Danke für eure Hilfe.
Gruß,
Sebastian
P.S.: Wenn ich den passenden Thread mit Antwort übersehen habe, danke ich euch für den richtigen Link.