Auflastung bzw. Freigabe durch den Hersteller

Die Auflastung und Anhängelasterhöhung, beinhaltete auch die Erhöhung des Zuggesammtgewichtes auf 7t.
Sonst ist das auch nur suboptimal, wenn man nur mit leeren Zugfahrzeug die zulässige Anhängelast ausnutzen kann. Das ist übrigens bei vielen Anhängelasterhöhungen so, da besser mal Kleingedruckte lesen und nicht am falschen Ende sparen, das wird sehr gerne vernachlässigt.
 
Hast du dann auch eine Freigabe von VW gemacht, oder wie haben sie dir das dann eingetragen?
Laut Multitobi muss die ja von VW kommen, sonst kann der TÜV und die Zulassungsstelle nichts machen...
 
Da musst du bei ProCar mal fragen. Ich hab den Bus bei ProCar morgens hingestellt und abends mit allen möglichen TÜV Papieren wieder abgeholt und am nächsten Tag mit den ganzen Unterlagen zur Zulassungsstelle…fertig.

So mal eben auf die schnelle selber machen, für ein paar wenige Euros, ist schwierig.
 
Ok, danke dir. Ich brauche zwar keine 7 to, die 5.8 to, die viele Trapos werkseitig haben, reicht mir ja eigentlich... aber jetzt schaun wir mal.
 
Meld dich mal bei VWN und frag da an ob die dir dein Zuggesamtgewicht erhöhen und was ggf. die Bescheinigung kostet.
Es gibt auch diverse Anbieter die hierzu GA liefern, nur halt eben zu entsprechenden Preisen.
Gruss
 
Hat sich erledigt ☺
Habe meine 5800 kg bekommen.

Danke für Eure Tipps. :danke::pro:
 
Wenn du jetzt noch verrätst wie, dann hilft das vielleicht auch anderen :D :pro:
 
Hat der TÜV alles geregelt...
 
Und wie ? ein Paar Details wären echt cool.

Hätte auch gerne 5580 KG im Schein stehen.
 
Sorry für die karge Antwort.
Der TÜV hat gesehen, dass die verstärkten Achsen ab Werk drin waren, und es noch immer sind, und die 2,5t darf ich ja auch hinhängen, da hat sich ja dann nichts geändert an der Auflastung.
Weiß ehrlich gesagt auch nicht mehr, warum die sich am Anfang quer gestellt haben…

3,3to Zugfahrzeug (mehr durfte er mir nicht geben, obwohl die Achslasten in Summe mehr sind, wsl. Weil keine Luftbalge im Fahrwerk sind)
2.5to Anhängelast mit werkseitig verbauter abnehmbarer AHK.
Hoffentlich konnte ich jetzt ein wenig weiter helfen.
 
Hallo,
dann stelle ich meine Frage mal hier hinein:
Unsere hinteren (Original)Federn waren gebrochen und nach Rücksprache mit uns hat unser 😊 MAD-Federn eingebaut und der TÜV hat sie eingetragen. Ist damit nun auch eine Auflastung auf 3,2 t möglich oder müssen wir weitere Voraussetzungen erfüllen?
Die Sommerfelgen sind die originalen und im Sommer fahren wir die Latitude von Michelin. Im Winter haben wir die schmaleren Reifen, weil sonst die Schneeketten nicht verwendet werden können.
Ich hoffe auf eure Hilfe!?
VG von callivan.
 
MAD-Federn eingebaut und der TÜV hat sie eingetragen.

Zu den MAD-Federn gab es ein Teilegutachten dazu, sonst hätte sie der TÜV ja auch nicht eintragen können.

In genau diesem Gutachten zu genau deinen Federn steht welche max. Hinterachslast und auch welches ZGG somit bei welchem Fahrzeugtyp möglich sind.

Also dort mal lesen, anders kann man deine Frage nicht beantworten.

Gruß T2-Fahrer
 
Die Sommerfelgen sind die originalen
Nach meiner Erinnerung brauchst du andere Felgen. Blick in die Unterlagen: Traglast der Felgen muss der halben angestrebten Achslast entsprechen, Achslast ist bei 3,2t höher, als bei 3,0t. Traglast der Reifen muss natürlich auch passen.
 
Nach meiner Erinnerung brauchst du andere Felgen. Blick in die Unterlagen: Traglast der Felgen muss der halben angestrebten Achslast entsprechen, Achslast ist bei 3,2t höher, als bei 3,0t. Traglast der Reifen muss natürlich auch passen.
Mmmh, danke, derzeit liegt das ZGG bei 3080 kg, also auch schon höher als 3 t. Es geht insgesamt um 120 kg. Das klingt erstmal nicht viel, ist aber bei Zuladung zweier (gut gebauter 🫣) Menschen, 2er Ebikes, 30 l Wasser und Campinggerödel für 4 Wochen u.U. entscheidend. Die Felgen sollten demnach bereits jetzt ein höheres ZGG als 3t tragen!?
Ich versuche das mal herauszubekommen.
VG von callivan
 
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