Auflasten & RPF

Matthias II

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
9/2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Cruise
Extras
Difsp, SD
Tach zusammen,

ich quäle mich und meinen Händler ;-) mit der Frage vom T4 150 PS auf einen T5 4motion 174 PS umzusteigen...

Nun bin ich von der geringen Zuladung (und dem offenem RPF-System; Thema Fahrverbot?¿Diskussion) noch etwas unschlüssig...

Ist die Zuladungsangabe eigentlich mit Fahrer (und wieviel wiegt der Normfahrer)?

Kann man den T5 nur durch Seikel auf 3.200 kg auflasten?

Sind die Mehrverbräuche erträglich (den T4 krieg ich mit 8,5 bis 9 Liter über die Straße, manschmal auch weniger)...

Weiß jemand was bezüglich drohender Fahrverbote bei offenem RPF-System? Habe auf den Seiten des BMU nichts dazu gefunden...

Danke!
 
Im Fzg.-Leergewicht ist das Fzg. vollgetankt und der Fahrer mit 75 kg ( wollten wir nicht abnehmen ???) enthalten. Eine 3200 kg Variante gibts nur bei den Trapo-Ausführungen werksseitig, beim MV nur über Seikel oder Venta Supply. Bei der gewerblichen Nutzung + Zulassung über 2800 kg Gesamtgwicht auch daran denken-ein Lenkzeitenbuch zu führen. Das gilt für PKW + LKW. Die Herren vom BGA ( das sind die mit der Kelle + und der gelben Warnweste) achten verstärkt darauf.Man unterliegt hier den gleichen Regelungen wie der gewerbliche Güterverkehr, also nicht 6 Std. nach Hamburg fahren, dort 8 Std. arbeiten und dann wieder zurück. Maximal 10,5 Std. Lenkzeit sind 1x pro Woche darstellbar, sonst kürzer.
 
Biiitttteeee?¿?¿

Verstehe ich das wirklich richtig??? ?(

T5 4motion 174 PS = 3.000 kg = Lenkzeitenbuch wenn der Bully über die Firma zugelassen ist, bzw. gewerblich etwa zu Beratungsfahrten zu Kunden eingesetzt wird???? ?(

8o

Das betrifft dann ja auch den Touareg, den Phaeton und einige KFZ der Konkurenz...

wie war das doch gleich mit dem Auswandern....
 
Abschied vom T5 wegen "Übergewicht"

...nein, ausnahmsweise nicht wegen meinem, sondern wirklich wegen dem des T5...

Aber war es da nicht so; dass man sich als Selbstständiger beim Thema Lenkzeit nicht selber "ausbeuten" darf? Und somit betrifft das einen nicht selbst (wohl aber Angestellte die mit dem T5 unterwegs wären...)
 
RE: Abschied vom T5 wegen "Übergewicht"

Es wird nicht zwischen PKW und LKW unterschieden. Im EU-Text heißt es: jedes gewerblich zugelassene Fzg. . Wenn also in der Zulassung steht : GmbH, KG, oHG usw..
Bei einer reinen Personenzulassung ist das so leicht nicht nachzuvollziehen, natürlich auch nicht, wenn das Fzg. nach außen neutral ausschaut ( nicht beschriftet).
Am besten mal nachlesen bei VO(EWG) 3820/85 und Sozialvorschriften § 6 FPersV. (persönliches Kontrollblatt vom Fahrer). 8o
 
RE: Abschied vom T5 wegen "Übergewicht"

Hab mich mal ein bischen umgehört; einige sind der Ansicht, das es sich bei dieser Nutzung des MV ja nicht um das unternehmerische Ziel handelt durch die Güterbeförderung Geld zu verdienen, dass hier der MV nicht unter die Lenkzeitenbuchregelung fällt...

Mal schauen was "die da" dazu meinen...
 
Zurück
Oben