Auf Scheinkauf reingefallen?

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A.Dhaulagiri

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2005
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
California-Comfortline
Umbauten / Tuning
vom Multivan zum California-Comfortline umgebaut
FIN
WV2ZZZ77HZ6H034581
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo liebe Community,

wir sind ganz neu hier und haben uns im Juli letzten Jahres einen T5 Multivan 2005, umgebaut als California Comfortline gekauft (226.000km/ 131PS/ AXD).
Wo soll ich anfangen...
Unser Verkäufer ist ein Gebrauchtwagenhändler welcher unser Auto ca. eine Woche zuvor einer Privatperson als Autohändler und NICHT privat abgekauft hat (18.500€). Anschließend hat er das Auto bei Ebay Kleinanzeigen für 22.500€ online gestellt. Ich war schon seit einigen Monaten auf der Suche und vergleichbares unter 26.000€ gab es nicht. Ich habe mein Interesse geäußert und nach der Möglichkeit gefragt, den Wagen auf eigene Kosten einmal beim ADAC überprüfen zu lassen. Sollte soweit alles in Ordnung sein, würden wir ihn nehmen. Das wollte der Händler nicht mit der Begründung, dass ein 17 Jahre altes Auto immer mal Kleinigkeiten haben kann und er keine Lust auf weitere Verhandlungen hätte, da er ja schon günstiger wäre. Zudem möchte er aus selbigen Grund das Auto nicht als Händler verkaufen, sondern privat über seinen Sohn. Das Auto sei in einem super Zustand und wir müssten uns keine Sorgen machen. So blöd wie wir waren, konnten wir es zu dem Zeitpunkt einiger Maßen nachvollziehen, Kleinigkeiten wären auch kein Thema gewesen. Geblendet vom äußerlichen Zustand des Wagens, extrem gut für sein Alter erhalten und den Preis, haben wir ihn für 22.400€ inklusive Überführungskennzeichen gekauft. Zudem waren wir nicht die einzigen Interessenten und standen unter Druck.

In Hamburg angekommen haben wir unseren Bulli relativ zeitnah in der Werkstatt unseres Vertrauen (spezialisiert auf T5) vorgestellt. Da wir einen AXE fahren, wurde zuerst ein Ölwechsel vorgenommen. Befund: Falsches Öl, sowie reichlich Späne im Öl - Verdacht auf beginnenden Motorschaden. Den Unterlagen der Vorbesitzer ist zu entnehmen, dass unser Bulli durch die Bank durch das Falsche Öl bekommen hat (5W30). Unser Motor darf allerdings nur das 0w30 506.01 longlife ll bekommen. Dies wussten wir beim Kauf noch nicht. Anschließend wurde in der Hoffnung dass das Verbauen einer PDE-Brücke ausreichen würde, eine Endoskopie des Motors durchgeführt. Doch leider stand der Motor vorm Exitus. Das Auto konnten wir so nicht mehr Verkaufen, also mussten wir in den sauren Apfel beißen. Und "nur" bei einem neuen Motor blieb es leider lange nicht. Der Ganze Schaden beläuft sich auf 17.000€.

Nun zu unserer Frage: Hat jemand schon mal ähnliches erlebt oder kennt sich ein bisschen aus?
Soviel wir bisher herausfinden konnten, hat es sich hierbei um einen Scheinkauf gehandelt. Da der Händler den Wagen als Händler und nicht privat angekauft hat, ist er wohl rechtlich verpflichtet ihn auch als Händler weiter zu verkaufen. Unter anderem wegen der sogenannten Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung).
Die Kommunikation (unwichtige Sachen schriftlich, wichtige telefonisch) lief die ganze Zeit über den Händler (Vater) und nur die Sichtung und den Vertrag hat dann der "Sohn" mit uns abgeschlossen, wobei beim Abschließen des Vertrages der Händler auch wieder anwesend war. Wir wissen auch nicht, ob es sich wirklich um Vater und Sohn handelt. Zwischen Ankauf und Verkauf lag ca. eine Woche.
Auch macht man sich wohl strafbar, wenn nur der Verdacht vorliegt, es könnte was mit dem Auto nicht stimmen und dies bei Verkauf verschweigt. Das könnte man einer Privatperson nie nachweisen. In diesem Fall macht sich der Händler jedoch verdächtig, denn wenn dieses Auto wirklich in so einem tollen Zustand gewesen wäre und wir uns keine Sorgen machen sollten, warum dann nicht auch Garantie geben? Zudem lassen Händler ihre angekauften Wägen doch bestimmt vor Verkauf noch einmal überprüfen. Schon alleine an den Unterlagen lässt sich erkennen, dass durch das falsche Öl ein Motorschaden in naher Zukunft nahe liegt. So vermuten wir, dass der Händler ähnlichen verdacht hatte, warum sonst nicht als Händler weiterverkaufen. Wenn es nur um das Alter des Autos ginge, hätte er ihn direkt privat an- und verkaufen können.

Der Händler weiß noch von nichts. Wir wollten die Endsumme des Schadens erst schwarz auf weiß haben. Wir hatten zu dem Zeitpunkt leider noch keine Rechtsschutzversicherung. hat Jemand eine Idee, wie wir jetzt am besten vorgehen könnten? Wir wollen gar nicht die kompletten Kosten erstattet bekommen, da unser Bulli jetzt natürlich auch nochmal an Wert gewonnen hat. aber auf den ganzen 17.000€ sitzen bleiben geht auch nicht. Wir sind Lehrer im Vorbereitungsdienst mit zwei kleinen Kindern, für uns ist das ein riesiger finanzieller Schaden.



Danke schon mal für Eure Antworten! Liebe Grüße aus Hamburg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir sind Lehrer im Vorbereitungsdienst mit zwei kleinen Kindern, für uns ist das ein riesiger finanzieller Schaden.
Das hätte ich jetzt lieber weggelassen, Spott Schaden etc.
Aber du bist nicht der Erste mit solchen Erfahrungen. Es gab bei mir in der Vergangenheit fast keinen Gebrauchtwagenkauf wo nicht große Schäden repariert hätten werden müssen.
Genau deswegen habe ich mir vor 2 Jahren einen Neuwagen gekauft (teils über Finanzierung). Ich kann dir eins sagen, es wird mein günstigstes Auto werden bei der Betrachtung der Gesamtkosten, falls die Preise so stabil bleiben.

Es gibt einige Rechtschutzversicherungen die man auch im Nachhinein abschließen kann. Interessant bei der ganzen Beurteilung aus juristischer Sicht dürfte sein, in welchem Namen das Angebot damals inseriert wurde. Demnach auch, ob ihr davon Ausdrucke oder sonstige Kopien habt die dieses nachweisen. Ebenso die Benennung das Vorbesitzers als Zeugen und oder eine Kopie des damaligen Ankaufvertrags zwischen Händler und Vorbesitzer. Kurz gesagt, mit einer Kooperationsbereitschaft des Vorbesitzers steigen deine Chancen enorm. eventuell hat dieser ja auch dem Händler einige Mängel beim Verkauf offenbart. Damit geriet dieser dann in einen arglistig, verschwiegenen Mangel, wo die Frist drei Jahre beträgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der im Raum stehenden Schadensumme und den obskuren Umständen seitens des Verkäufers empfiehlt sich dringend eine vergleichsweise günstige anwaltliche Erstberatung. Die macht das Kraut jetzt auch nicht mehr fett, aber Ihr bekommt fundierte Aussagen über Erfolgsaussichten und Kostenrisiko.
 
Sorry das riecht aber mal richtig nach Betrug und ja das hätte euch auffallen sollen. Aber wenn man einmal die rosarote Bullibrille auf hat ist alles zu Spät.
Mein Rat deckt sich mit dem von JoRoHeim. Anwalt nehmen. Auf die Kohle die ihr verbrannt habt kostet das gefühlt nix. Wie sieht es mit ADAC oder ähnlich aus. Da gibt es doch die Ersteinschätzung oft gratis. Versuche den letzten Halter zu kontaktieren um herauszufinden an wenn er das Auto verkauft hat.. Steht im Kaufvertrag der ominöse Händler hast du vielleicht Chancen was zu holen. Aber all das hättest du vor der Reperatur tun sollen. Der Verkäufer hat sicherlich ein Recht nachzubessern. Dazu hätte Dir auch.deine Werkstatt des Vertrauens raten müssen. anstatt so ein altes Auto für 17 Mille zu reparieren .
 
Vielen lieben Dank erstmal für die Antworten!

Ja ich bin bestimmt nicht die Erste bzw. wir nicht die Ersten, denen sowas passiert ist. In unserer Situation bekommen wir leider keine Finanzierung, da hatte ich mich schon erkundig gehabt. Sonst wäre der Weg eines Neuwagens auf lange Sicht bestimmt der günstigere gewesen.

Der Vorbesitzer lässt uns glücklicherweise die Tage den Ankaufsvertrag zukommen.
Der Account bei Ebay läuft über den "Sohn", mehrere Telefonate liefen nur über den Händler. Auch bei WhatsApp hatte mir der Händler privat geschrieben und ich meine von seiner Firmenmailadresse aus etwas zukommen lassen. Für all das habe ich auch die entsprechenden Nachweise. Man erkennt auf jeden Fall die Verstrickungen.

Im Nachhinein stinkt das Alles natürlich ganz schön. Und ja wir sind jetzt schlauer als davor. Wir haben noch nie ein Auto besessen und waren unglaublich gutgläubig.
Er wollte vermutlich nicht das wir zum ADAC gehen, da im Falle einer Feststellung von Mängeln er diese bei einem weiteren Verkauf auch hätte definitiv angeben müssen. Da er sie dann schwarz auf weiß gehabt hätte.

Das Problem in der Werkstatt war, dass alleine die Endoskopie schon ca. 1000€ gekostet hat und vorne schon alles offen war. Hätten wir dann alles zugemacht und den kontaktiert und es wäre nichts bei rausgekommen, wäre es nochmal deutlich teurer geworden. Zudem damals der Stand war, dass wir mit 10.000€ hinkommen. Erst nach und nach sind mehr Teile dazu gekommen. auf dem Weg zum TÜV ist dann der Generator kaputt gegangen und es musste wieder alles aufgemacht werden.

Soviel ich herausfinden konnte, darf der Käufer sich die Werkstatt aussuchen. Weil der Händler könnte wieder Murks machen um möglichst wenig zu zahlen. Damit wäre niemanden geholfen.

Ja ich habe schon befürchtet, dass wir nicht um eine Rechtsberatung rumkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vorbesitzer lässt uns glücklicherweise die Tage den Ankaufsvertrag zukommen.
Damit lässt sich evt. etwas anfangen.
Ja... Rechtsberatung (wenn ADAC... übernimmt der das),
aber ich befürchte nichts Gutes.



:ot:
Es gab bei mir in der Vergangenheit fast keinen Gebrauchtwagenkauf wo nicht große Schäden repariert hätten werden müssen.
Bei mir ist es genau umgekehrt.
Der T5 ist mein 40. Fahrzeug (keine Neufahrzeuge darunter, inkl. Motorräder und LKW),
aber das erste wo ich größere Summen in die Technik investieren musste (2,5t€ für Turbo)
 
Soviel ich herausfinden konnte, darf der Käufer sich die Werkstatt aussuchen.
Das ist definitiv falsch. Informier dich mal über Gewährleistungsansprüche laut BGB §434 Ansprüche ergeben sich aus §439

P.S. 1.Auto gleich ein Bus, das ist mutig. Meine ersten Autos waren nicht weniger von Mängeln gesegnet. Allerdings hätte ich die Karre im Notfall anzünden können. Alles spielte sich im sehr niedrigen vierstelligen Bereich ab. als es dann zu den Gebrauchtpreisen im TX Bereich kam, wo man sehr schnell über 20.000 € lag, war mir klar, dass eine nötige Reparatur den Kaufpreis schnell fast verdoppeln kann. Hier wäre es leider nicht mehr infrage gekommen, die Karre einfach ab zu schieben, weil der Restwert beziehungsweise mein gebundenes Kapital eine Reparatur erzwingen würde. Das ist dann wirklich bitter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

so blöd wie wir waren, konnten wir es zu dem Zeitpunkt einiger Maßen nachvollziehen

mal eine ganz dumme Frage:
Lebt ihr alleine auf der Welt?
Habt ihr keine Bekannten / Freunde die etwas Erfahrung mit Autos haben?

22.500 Euro - das gibt man doch nicht einfach so aus, zumal ich den Posts entnehme, dass ihr es (noch) nicht so dicke habt.
Sorry, das mal als gutgemeinten Rat, es geht euch sonst beim Traumhaus (Altbau, super romantisch) wieder so.

Jetzt kann nur der Gang zum Anwalt helfen.
Ein Versuch ist es wert, aber ich würde mir keine allzu großen Hoffnungen mach. Das Kind ist in den Brunnen gefallen.
 
Das größte Problem ist die Reparatur auf eigene Faust, damit sind alle nachrangigen Rechte eigentlich ausgeschlossen. Den Verkäufer nachträglich zur Beseitigung der Mängel auffordern, weil ihr das in der Zwischenzeit schon gemacht habt, wird nicht funktionieren.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist ihr wart euch vorher sicher, dass es ein Privatkauf war. Nach der Reparatur gab es den Kontakt zum Vorbesitzer und erst jetzt merkt ihr, dass es ein Verkauf durch einen Händler gewesen sein müsste. Somit könnten sich Schadenersatz Ansprüche ergeben.
 
Ich würde auch erst mal den Gang zum Anwalt empfehlen, evtl rät er euch ja auch den Verkäufer noch mal mit der Privat/Händler Thematik zu konfrontieren.
Wenn der Vater ihn damals als Händler gekauft hat, und Ihr jetzt von seinem Sohn gekauft habt, müsste es ja zwischen den beiden einen Verkauf gegeben haben, und der Gewerbliche Verkäufer auch Steuern für den Verkauf an seinem privaten Sohn gezahlt haben.
Ich könnte mir vorstellen, das ein gewerblicher Händler eher das Finanzamt als, die Polizei fürchtet, und vielleicht bewegt ihn das ja dazu den Bus zurück zu nehmen, oder eine andere Lösung mit euch zu finden.

Auf jeden Fall würde erst mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt, und dann weiter sehen.
 
Schadensersatz nur aufgrund der Tatsache, dass es ein Händler war, sehe ich nicht.
Der Schaden müsste durch den Umstand, dass er Händler ist, entstanden sein, kann also nur seine Marge sein.
Interessant wäre die Rechnung des Händlers an euch, ob da z.B. MwSt ausgewiesen wurde sowie den Kaufvertrag des Vorbesitzers einzusehen.
Hat der Händler ihn von einem Privatmann gekauft und verkauft ihn als Händler, muss er die MwSt. aufschlagen, das ergibt dann für ihn einen Preis von 22.015.-, ohne dass er einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Da wäre sein Gewinn mal gerade 400 Euro.
Hat er den ohne MwSt unter seinem Namen verkauft, wäre das m.E. Steuerhinterziehung, da sollte er sich im Rahmen seines Aufschlages etwas bewegen. (s. Post von Broiler, das Finanzamt hat viel mehr Möglichkeiten als das Privatrecht)

Zu prüfen ist aber auch, ob er wirklich gewerblicher Händler ist, d.h. der Sohn im Namen der Firma (Vater) gehandelt hat. Bei einem Bekannten von mir hat sich der "Händler" rechtzeitig als ein Verwandter entpuppt, der dann völlig zufällig in dem Laden war....
Ist der nicht handlungsbefugt und der Verkauf fand über die Firma statt, ist der Kauf ggf. nichtig, Schaden für euch s. u.)
(Handeln ohne Handlungsvollmacht, §177 BGB)
Das wird aber juristisch kompliziert (nachträgliche Genehmigung usw.) und für einen Laien nicht mehr händelbar.

Evtl. gibt es noch eine Möglichkeit, noch ein paar Euro 'rauszuholen:

Solange der Händler noch nichts von der Reparatur weiß, könntet ihr versuchen, eine Minderung aufgrund eines Kostenvornschlages zu bekommen.
Also Kostenvoranschlag der Werkstatt nehmen und dem Händler präsentieren.
Wenn er jetzt locker meint, ihn dann eben zurückzunehmen, habt ihr die Wahl darauf einzugehen ("nur" 17.000€ Verlust) oder zu pokern und ihm klarzumachen, dass er das gerne kann, aber der Wagen teilzerlegt in einer Werkstatt steht.
Da hat er bestimmt keine Lust drauf.

Aber viel wird nicht drin sein, ihr habt immerhin ein 17 Jahre altes Auto mit 225.000km gekauft und natürlich hat niemand von dem Schaden etwas gewusst.....
Dazu kommt, dass das ganze Geschäft mittlerweile 8 Monate her ist.
 
mal eine ganz dumme Frage:
Lebt ihr alleine auf der Welt?
Habt ihr keine Bekannten / Freunde die etwas Erfahrung mit Autos haben?

22.500 Euro - das gibt man doch nicht einfach so aus, zumal ich den Posts entnehme, dass ihr es (noch) nicht so dicke habt.
Sorry, das mal als gutgemeinten Rat, es geht euch sonst beim Traumhaus (Altbau, super romantisch) wieder so.

Für konstruktive Kritik bin ich immer offen. Mich würde interessieren, ob du mich im Gegenüber auch so angehen würdest. Der Umgang hier sollte respektvoll sein. Mag sein, dass du ganz anders gehandelt hättest. Vermutlich hast du diesbezüglich auch mehr Wissen und Erfahrungen. Das kannst du aber nicht automatisch auf alle anderen so projizieren. Sonst würde es meinen Beitrag wohl auch nicht geben.


P.S. 1.Auto gleich ein Bus, das ist mutig. Meine ersten Autos waren nicht weniger von Mängeln gesegnet. Allerdings hätte ich die Karre im Notfall anzünden können.

Das liegt wohl daran, dass wir kein Auto für den Alltag wollen, sondern für Urlaube. Hat ja den Camper Ausbau und ist ein Saisonwagen. Billiger wäre da schwierig geworden. Und ich glaube ich muss mich auch nicht rechtfertigen, warum unser erstes Auto ein T5 geworden ist.



Ein Gespräch mit dem Anwalt fand heute Morgen statt.
Es stimmt, dass wir Anspruch auf Garantie verlieren, sobald wir ohne den Händler zu informieren auf eigene Faust nachbessern. Da wir zu Beginn allerdings von einem Privatverkauf ausgegangen sind und unser Kaufvertrag auch jegliche Garantie ausschließt, hätten wir natürlich keinen Anspruch auf Garantie gehabt. Erst später im Gespräch mit dem Vorbesitzer kam heraus, dass der Händler den Wagen auch als Händler angekauft hat und wir somit eventuell doch Anspruch auf Garantie gehabt hätten. Wir sind ja erstmal davon ausgegangen, dass der Händler rechtens gehandelt hat, indem er über seinen Sohn privat weiterverkaufen lässt. Wenn der Händler selber privat angekauft hätte, wäre dem ja auch so gewesen. Es ist also noch nicht alles verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für konstruktive Kritik bin ich immer offen. Mich würde interessieren, ob du mich im Gegenüber auch so angehen würdest. Der Umgang hier sollte respektvoll sein. Mag sein, dass du ganz anders gehandelt hättest. Vermutlich hast du diesbezüglich auch mehr Wissen und Erfahrungen. Das kannst du aber nicht automatisch auf alle anderen so projizieren. Sonst würde es meinen Beitrag wohl auch nicht geben.
Hi,

bitte sieh das nicht als "angehen" an.
Mein Hinweis darauf, jemand mitzunehmen, der sich auskennt, war ernst gemeint und sollte eher generell als Ratschlag für die Zukunft gesehen werden. Und ja, natürlich würde ich Dir das auch persönlich sagen, ist ja nichts beleidigendes oder ähnliches dabei.

Ich habe 3 erwachsene Söhne und bin sicherlich in einem Alter, in dem ich mir erlauben kann, jüngeren Menschen mal einen Ratschlag zu geben, einen Rat, wohlgemerkt, keine Anweisungen.
Es muss ihn ja niemand annehmen. ;)

Zum Thema:
Hat denn der Anwalt etwas Konkretes gesagt, z.B. wie Du vorgehen sollst?
 
Mein Hinweis darauf, jemand mitzunehmen, der sich auskennt, war ernst gemeint und sollte eher generell als Ratschlag für die Zukunft gesehen werden.
Und genau das wäre konstruktive Kritik, wenn du es ganz normal geschrieben hättest wie jetzt hier. Damit hast du absolut Recht und daraus haben wir auch gelernt. Ich danke dir.

Und ja, natürlich würde ich Dir das auch persönlich sagen, ist ja nichts beleidigendes oder ähnliches dabei.
Es ging mir um die Art und Weise wie du geschrieben hast. Inhaltlich magst du richtig liegen, die Formulierungen sind grenzwertig. Der Ton macht die Musik.

Ich habe 3 erwachsene Söhne und bin sicherlich in einem Alter, in dem ich mir erlauben kann, jüngeren Menschen mal einen Ratschlag zu geben, einen Rat, wohlgemerkt, keine Anweisungen.
Es muss ihn ja niemand annehmen. ;)
Ratschläge sind wie gesagt immer willkommen. Vielleicht verstehst du jetzt womit ich ein Problem habe. Ich denke gegen konstruktive Kritik und einen respektvollen Umgang hat niemand was. Das schließt Ratschläge auch nicht aus.
Aber lassen wir es jetzt damit gut sein.



Zum Thema:
Hat denn der Anwalt etwas Konkretes gesagt, z.B. wie Du vorgehen sollst?

Jetzt ist es wichtig den Vertrag zwischen Vorbesitzer und Händler einsehen zu können. Auf den warten wir noch. Danach wird dann entschieden, wie am besten vorgegangen werden kann.

Liebe Grüße
 
Wenn der Händler selber privat angekauft hätte, wäre dem ja auch so gewesen. Es ist also noch nicht alles verloren.
Ich nehme an, jetzt geht's über den Anwalt mit Briefeschreiben los.
Hälst uns auf dem Laufenden.

17t Euro...
Ich nehme an, da wurde ein nagelneuer Komplettmotor mit Kupplung, ZMS, ect eingebaut?
Wenn der restliche Zustand vom Auto sehr gut ist und das Getriebe lange hält, hast jetzt echt ein gutes Auto.
 
Ich habe .....und bin sicherlich in einem Alter, in dem ich mir erlauben kann, jüngeren Menschen mal einen Ratschlag zu geben,
Woran sieht man das??
Aus dem Profil jedenfalls nicht. 😉
Solltest Du also jedes Mal dazu schreiben... wie andere Ihre Fahrzeugdaten. 🤣
Sonst muste Dir halt gefallen lassen,
als junger Dachs durch zu gehen...

Mein Jüngster ist auch schon 33 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehme an, jetzt geht's über den Anwalt mit Briefeschreiben los.
Hälst uns auf dem Laufenden.
Ja genau. Werde ich auf jeden Fall machen, kann sich jetzt nur erstmal etwas ziehen.


17t Euro...
Ich nehme an, da wurde ein nagelneuer Komplettmotor mit Kupplung, ZMS, ect eingebaut?
Wenn der restliche Zustand vom Auto sehr gut ist und das Getriebe lange hält, hast jetzt echt ein gutes Auto.
Genau, also ein Austauschmotor mit neuen
- Laufbuchsen
- Kolben
- Zylinderkopf
- Hauptlager und Pleuellager
- Nockenwelle
- Hydrostößel
- Ölspritzdüse

zudem wurde noch neu gemacht:
- Kupplungssatz inkl. Zweimassenschwungrad und Ausrücklager
- Zylinderkopfhaube
- Wasserpumpe
- Tandempumpe (Instant gesetzt)
- Dichtflansch Kurbelgehäuse
- Pumpe Düse Elemente (Generalüberholt)
- Kabelbaum PDE
- Dichtsatz PDE Einheit
- PDE Brücke
- Glühkerzen
- Generator
- Servoleitung, Dehnschlauch von Flügelpumpe zum Lenkgetriebe
- Servoleitung Rücklauf
- Kraftstoffleitung
- Microriemen
- Thermostatgehäuse/ Regler


Die Rechnung ist drei Seiten lang, das müssten die wichtigsten Dinge gewesen sein.

Uns ist bewusst, dass hochwertig gearbeitet wurde und man das ganze definitiv hätte günstiger machen lassen können. Jedoch wurde uns gesagt, wenn wir an dem Auto möglichst lange noch Freude haben wollen, wäre dieser Weg der nachhaltigere. Es fing ja auch bei 3.000€ an, als es noch darum ging, dass eine PDE-Brücke eventuell ausreichen könnte. Mit Austauschmotor hieß es dann 10-12.000€ und dann kam immer mehr dazu. Als das Auto fertig war und zum TÜV ging leuchtete die Lampe vom Generator auf. Nochmal komplette Zerlegung vorne. Das ging alles ganz schön ins Geld.

Und das Auto befindet sich tatsächlich sonst in einem extrem guten Zustand. 17 Jahre sieht man ihm bei weitem nicht an. Könnte daran liegen, dass es zwischen 2016 und 2020 umgebaut wurde. wir haben kaum Kratzer im Lack oder sonstiges.

Wir wollen ja auch überhaupt nicht ansatzweise eine Entschädigung in der aufgeführten Summe. Nur eben das, was angemessen wäre. Wieviel das wäre, weiß ich auch nicht. Es bleibt abzuwarten.
 
Woran sieht man das??
Aus dem Profil jedenfalls nicht. 😉
Solltest Du also jedes Mal dazu schreiben... wie andere Ihre Fahrzeugdaten. 🤣
Sonst muste Dir halt gefallen lassen,
als junger Dachs durch zu gehen...
Damit kann ich gut leben, würde gerne noch mal als junger Dachs durchgehen... 😁

Aber so viele prsönliche Daten zu veröffentlichen halte ich für keine gute Idee... 8)
 
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