Antwort von VW Nutzfahrzeuge bzgl. Abrissseil T6

So wie ich das verstanden habe geht das nicht so, bei der abnehmbaren Version muß die Öse fahrzeugseitig angebracht sein. Bei der einklappbaren Version (wir haben das gerade beim Auto meiner Frau, und die Stellungnahme, die VW dazu schreibt bringt einen in der Schweiz nicht weiter) kann eine Stahlstrippe, oder auch ein Schekel mit Einschraubbolzen angebracht werden und das Thema ist erledigt.
Am T6 habe ich die Bosal-Oris abnehmbar, und da ist die Öse fahrzeugseitig an der Traverse.
Es betrifft alle Autos die die Schweiz durchqueren, deshalb muß man das problem entweder lösen oder die Schweiz (und Holland) meiden.
Warum die Schweizer das dürfen ist im ADAC-Text gut beschrieben. Technisch macht es evtl. sogar Sinn.
 
Hallo
Ich verstehe Eure Aufregung nicht. Wenn ich diese Verordnung richtig lese betrifft das nur FZGe, die importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden/ werden. Also betrifft das nur unsere Schweizer Califahrer mit Anhänger. Und die können sich ja so ne feste Schlaufe anbringen lassen. Würde mich auch nicht stören.
Gruß Hopuschmidt
Ich such den Strafzettel raus

460 SFr

Für mich war der Urlaub gelaufen.
 
Hier ist beschrieben was die Schweizer wollen:
Wenn sich die Eidgenossen an das halten, was sie da selber schreiben, werden nur Fahrzeuge, die ab dem 01. November 2014 zugelassen worden sind von dieser Ächtung erfasst.

Ich mache mir dann wohl trotzdem so ein Ösendingsbums an die feste AHK, aus Unlust, mit den inner- oder außeralpinen Käsköppen zu streiten. Das ist einfacher als das Abrissseil am Wohni zu verlängern/ersetzen.
 
Der Karabiner darf nicht eingehakt werden, er muss durchgeführt werden wegen der 7500N !!
Hi,
hmmmm, ........... kann mir einer die Quelle nennen wo die Wahnsinns "7500N" herkommen ? (technischeskopfschüttelunverständnis)
 
Wenn ich mich nicht ganz täusche ist 7500N gar nicht soviel ? 1 Newton sind doch um die 100g macht ca 750Kg das ist nicht soviel für einen Karabiner und nen Draht.
 
Hi,
was ich mit meinem post eigentlich ausdrücken wollte ist warum 7500N wenn ein 4mm standard Stahlseil nur eine Festigkeit von 1770N hat ?
(Es soll ja nur im falle des Falles eine Anhängerbremsung einleiten und nicht das Gespann ziehen)
na,ja .... im Zeichen der Sicherheit ist eine 5fache toleranz nach oben okay.
 
Die 7500N gelten nur für einen ungebremsten Anhänger mit bis zu 750kg Gewicht. Hier soll ja das Seil den Anhänger am Fzg. halten.
 
mal ein Gedanke dazu:
Bei Fahrzeugen mit werksseitiger AHK fehlt ja die Abschleppöse. Gut, 1€ gespart.
Aber bei Fahrzeugen ohne AHK scheint ja eine Öse dran zu sein. Und ich kenne es von allen VW Fahrzeugen so, dass das eine Schraub-Öse ist.
Ist das Fahrzeugseitige Gewinde denn nicht evtl. bei allen Fahrzeugen vorhanden? Die machen doch für sowas nicht zwei unterschiedliche Träger!?
Dann könnte man so ne Öse als Ersatzteil kaufen und evtl. müsste man irgendwo eine Öffnung in der Stoßstange herstellen.
 
Könnte man machen, man muß halt schaun ob die Seillänge reicht. Siehe auch meinen Kommentar hier:

Abschleppöse T6
 
schrub ich ja :D

Bin da nicht sehr bewandert, aber wäre Seil verlängern erlaubt? Das Seil ist ja fast ein ct Artikel.
 
Die Öse am T6 ist kein Schraubhaken ... nur vorne wird geschraubt.

Hinten ist sie fest verbaut ... sicherlich leicht nachzurüsten.
 
diese Seil ist eine zusätzliche Sicherheit damit er sich nicht selbstständig macht wenn er vom Kugelkopf springt. Ziehst ihn dann bis zum Stillstand am diesem Seil hinterher.
 
Es geht hier nicht um das Abschleppen sondern um die Anbringung des Abrisseiles bei Hängerbetrieb.
Meines Wissens ist es aber so, dass Einrichtungen die in einem EU zugelassen sind bei Auslandsfahrten auch nur den Anforderungen des Ursprungslandes genügen müssen und dort zulässig sind. Ich sehe also kein Problem.
Was anderes ist es zum Beispiel bei dem Kuchenblech das man zum Beispiel in Italien bei nach hinten überstehendem Gepäck haben muss - meine Meinung aus Halbwissen gebildet ;)

Selbst wenn es so wäre, die Schweiz ist nuneinmal eine Insel, die nicht zur EU gehört. Die haben was EU Richtlinien angeht genau so viele Verpflichtungen wie der Senegal oder Simbabwe. Die Niederlande wundern mich allerdings. Um genau solche Probleme nicht zu haben, haben wir ja eigentlich die EU, damit eben nicht jeder sein nationales Süppchen kocht.
 
Hallo,

ist zwar ein T5.1, aber ich glaub das ist beim T6 genauso.

Fahre viel mit der Wohndose nach Holland, und habe das bei mir so gelöst.

20170423_154652.jpg 20170423_154708.jpg

Die Öse ist in den Reserveradhalter geschraubt. Für Holland ist es ausreichend denke ich.
Hatte auch noch nie Probleme mit der Polizei in Holland.

Gruss Ali.
 
Hallo,

ist zwar ein T5.1, aber ich glaub das ist beim T6 genauso.

Fahre viel mit der Wohndose nach Holland, und habe das bei mir so gelöst.

Anhang anzeigen 188353 Anhang anzeigen 188354

Die Öse ist in den Reserveradhalter geschraubt. Für Holland ist es ausreichend denke ich.
Hatte auch noch nie Probleme mit der Polizei in Holland.

Gruss Ali.

Einfache gute Lösung - aber nur wenn man aufs Reserverad verzichtet.
 
Hallo,

ist zwar ein T5.1, aber ich glaub das ist beim T6 genauso.

Fahre viel mit der Wohndose nach Holland, und habe das bei mir so gelöst.

Anhang anzeigen 188353 Anhang anzeigen 188354

Die Öse ist in den Reserveradhalter geschraubt. Für Holland ist es ausreichend denke ich.
Hatte auch noch nie Probleme mit der Polizei in Holland.

Gruss Ali.

Hallo Ali, was ist das für eine Öse? Wo kann man die beziehen?
 
Hallo Wolle,

nennt sich Ringschraube und gibt es in jedem Baumarkt.

Gruß

Peter
 
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