COMmander
Aktiv-Mitglied
- Registriert
- 7 Okt. 2005
- Beiträge
- 259
- Reaktionspunkte
- 27
- Punkte
- 30
- Ort
- Leipzig 🚐
- Mein Auto
- T6 Caravelle
- Erstzulassung
- 07/2017
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- siehe https://tx-board.de/members/commander.9080/#about
- Umbauten / Tuning
- VCDS, PedaLoc, BattLoc
- FIN
- WV2ZZZ7HZJH01XXXX
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H - SGB UH7
Moinmoin,
ich hatte hier (Forumsbeitrag ABS/ESP-Warnlampen) schon kurz davon berichtet:
Ich hatte einen Kabelbruch im hinteren rechten Radhaus, der den Radsensor fürs ABS ausfallen lassen hat.
Die Reparaturkosten belaufen sich auf 145 EUR, bestehen zum Großteil aus Arbeitsleistung (Radhausschale De-/Montage, el. Fehlersuche, Kabelinstandsetzung) und nur für ca. 3 EUR Material (Isolierband und Verbinder).
Beim Versuch diese Rechnung über die im gleichen Autohaus abgeschlossene
"LifeTime Garantieversicherung"
im Umfang "Neuwagen-Anschlussgarantie"
abzurechnen, komme ich nicht weiter.
Das Autohaus möchte die Rechnung nicht bei der Versicherung einreichen und besteht auf Zahlung durch mich, weil:
"kein Bauteil gewechselt wurde".
Es wären nur Instandsetzungsarbeiten geleistet worden und dafür würde die Arbeitsleistung nicht übernommen.
Ich lese aber in meinen Versicherungsunterlagen:
"Arbeitsleistungen werden zu 100% übernommen."
Habe ich da etwas überlesen oder verstehe es grundlegend falsch?
Ich lese die Unterlagen so, dass die Versicherung das übernehmen müsste.
Übrigens: in Wolfsburg beim "Volkswagen Versicherungsservice" erreicht man heute über die 0180-Leitung einen Ansagecomputer, der verkündet, dass "Wegen einer Betriebsversammlung kein Mitarbeiter" zu Verfügung steht. "Melden Sie sich bitte morgen wieder. Vielen Dank für Ihren Anruf."
ich hatte hier (Forumsbeitrag ABS/ESP-Warnlampen) schon kurz davon berichtet:
Ich hatte einen Kabelbruch im hinteren rechten Radhaus, der den Radsensor fürs ABS ausfallen lassen hat.
Die Reparaturkosten belaufen sich auf 145 EUR, bestehen zum Großteil aus Arbeitsleistung (Radhausschale De-/Montage, el. Fehlersuche, Kabelinstandsetzung) und nur für ca. 3 EUR Material (Isolierband und Verbinder).
Beim Versuch diese Rechnung über die im gleichen Autohaus abgeschlossene
"LifeTime Garantieversicherung"
im Umfang "Neuwagen-Anschlussgarantie"
abzurechnen, komme ich nicht weiter.
Das Autohaus möchte die Rechnung nicht bei der Versicherung einreichen und besteht auf Zahlung durch mich, weil:
"kein Bauteil gewechselt wurde".
Es wären nur Instandsetzungsarbeiten geleistet worden und dafür würde die Arbeitsleistung nicht übernommen.
Ich lese aber in meinen Versicherungsunterlagen:
- dass die Garantie für die Funktion "aller mechanischen und elektrischen Bauteile" gewährt wird
- wenn Fahrzeug unter 6 Jahre alt und unter 100.000km gelaufen (trifft zu)
- alle Inspektionen gemacht sind (trifft zu)
- und keine expliziten Ausschlüsse vorliegen (kann ich in Ziffer 3 nicht finden)
"Arbeitsleistungen werden zu 100% übernommen."
Habe ich da etwas überlesen oder verstehe es grundlegend falsch?
Ich lese die Unterlagen so, dass die Versicherung das übernehmen müsste.
Übrigens: in Wolfsburg beim "Volkswagen Versicherungsservice" erreicht man heute über die 0180-Leitung einen Ansagecomputer, der verkündet, dass "Wegen einer Betriebsversammlung kein Mitarbeiter" zu Verfügung steht. "Melden Sie sich bitte morgen wieder. Vielen Dank für Ihren Anruf."


keine Schadensanzeige bei der Versicherung machen will. Letztendlich entscheidet nicht er über Zahlung oder Nichtzahlung oder auch Teilzahlung sondern die Versicherung. Vielleicht ist der D.... auch nur zu faul oder einfach unfähig. Ich hatte in letzter Zeit einiges an Schäden und der ganze Papierkram wurde von meinem wirklich sehr
Schade.
und es gibt doch das T5-Bord! 

fürs zuhören.