Anhängerkupplung mit seltsamen verhalten.

Keine Ahnung. War vor gut 10 Jahren und hatte ein Mord geschiss damit.
 
Ich brauch sie selten und bau sie deshalb immer ab. Ab schon genug Narben am Schienbein.
 
Das habe ich dazu im Netz gefunden:


Resümee:
Es gibt noch keine klare gesetzliche Regelung und auch keine richtingsweisende höchstrichterliche Urteile.
Berlin arbeitet aber an einer Rechtsverordnung.
Also wie so vieles in der Juristerei immer eine Einzellfallentscheidung, wobei der auffahrende Geschädigte in der Beweispflicht ist.
VG
 
Das ganze war beim Rückwerts ausparken. Der Bus war vom Vorderreifen bis ans Heck aufgeschlitzt und der T5 vom Bekanten fuhr dann wie ein Hund, total schräg.
 
Wenn die Abnehmbar ist und kein Hänger dran hängt, dann muss die Kupplung ja sowieso während der Fahr abmontiert werden. Bei einem Auffahrunfall bekommst man sonst Teilschuld. Weil beim Auffahrenden der Schaden durch die AHK größer wird.
Warum kursiert dieses Ammenmärchen immer wieder durch die Medien?

Nirgends in der StVO bzw. StVZO steht etwas, dass die unbenutzte abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch entfernt werden muss.

Es gibt nur einen einzigen Fall wo sie entfernt werden muss und das ist fahrzeugabhängig.
Dies betrifft z.B. nur Fahrzeuge bei denen der Kugelkopf vor dem Kennzeichen steht und somit die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinträchtigt.

Dieser Absatz wurde, als die AHK noch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden musste, im Schein vermerkt.
Heute wird ganz sicher in der Anbauanleitung darauf hingewiesen und ist Bestandteil der Zulassung.

Einem Bekannten ist das schon passiert.
Das ganze war beim Rückwerts ausparken. Der Bus war vom Vorderreifen bis ans Heck aufgeschlitzt und der T5 vom Bekanten fuhr dann wie ein Hund, total schräg.
Und genau hier liegt der Fall ganz anders.
Beim rückwärts Ausparken hat die vorstehende AHK einen größeren Schaden angerichtet und somit liegt eine erhöhte Betriebsgefahr vor.
Der Schadensverursacher ist in deinem Fall der Ausparkende und der hätte in diesem speziellen Fall den Schaden geringer halten können wenn er die AHK abgenommen hätte.

Gruß

Peter
 
Wie hackedicht muss ein Busfahrer sein, wenn er so ausparkt, das 2 Fahrzeuge an Rande des Totalschadens stehen?
 
Das ganze war beim Rückwerts ausparken. Der Bus war vom Vorderreifen bis ans Heck aufgeschlitzt und der T5 vom Bekanten fuhr dann wie ein Hund, total schräg.


Scheinbar ist ein Bus (kein VW) rückwärts am T5 vorbei geschrammt
 
Es muss halt manchmal blöd laufen.
 
Scheinbar ist ein Bus (kein VW) rückwärts am T5 vorbei geschrammt

Ich hab das schon verstanden.
Aber Du hast den Busfahrer als „hackedicht“ bezeichnet. Und der Busfahrer konnte ja nichts dafür, dass er von vorne bis hinten aufgeschlitzt wurde😉.
Deshalb meine an Dich gerichtete Nachfrage.
 
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