Anhängerkupplung ab Werk: Haken zum Einhängen des Abreissseils?

Bleibt noch festzustellen, dass bei vielen Hängern das Abreißseil gerade lang genug ist, um eine Schlaufe um die AHK zu bilden. Für das Durchschlaufen am Fahrzeug müsste da erst noch ein längeres Seil eingezogen werden.
 
Also abnehmbare AHK und Kugelpfanne immer richtig einrasten, bevor die Fahrt losgeht:pro:
 
Ja dran lassen klingt gut, wenn da nicht diese doofen Versicherer wären.
Das dran lassen der abnehmbaren AHK im normalen Strassenverkehr sorgt zu einer erheblichen Mitschuld bei Auffahrunfällen, da man die Höhe des Schadens ohne Haken hätte reduzieren können.

Schon vor Jahren selbst erlebt

Gruss
 
@ rasti-ch
da unterligst du einem Irrtum;)
Zumindest hier in D bekommst du entgegen anderslautender Gerüchte keinerlei Schwierigkeiten, wenn du deine abnehmbare AHK dauerhaft montiert läßt.
 
Na wenn Du meinst, hat mich 20% des Schadens gekostet, in Deutschland.
Soweit zum Irrtum

Gruss
 
Nope ist 20 Jahre her, Versicherung war die Allianz.
Und ich spreche nicht von Gesetzesseite sondern vom Regulierer.

Gruss
 
Nope ist 20 Jahre her, Versicherung war die Allianz.
Und ich spreche nicht von Gesetzesseite sondern vom Regulierer.

Gruss
So werden Gelder der Versichertengemeinschaft verplempert. Heute würde die Allianz da nicht nachgeben.
 
Wieso nachgeben?? Die haben die Zahlung der 20% abgelehnt, wegen unerfüllter Schadenminderungspflicht, so hiess das damals.
Und wenn ein Versicherer eine Möglichkeit hat sich aus der Haftung zu schleichen, macht er das.

Hast ja heutzutage schon mal pauschal eine Mitschuld weil du überhaupt am Strassenverkehr teilnimmst.

Gruss
 
Wieso nachgeben?? Die haben die Zahlung der 20% abgelehnt, wegen unerfüllter Schadenminderungspflicht, so hiess das damals.
:eek::eek::eek::eek:, das hätte ich mir bei der Allianz ja denken können. Wieso hast du nicht den Schädiger verklagt?
 
Aufwand / Kosten / Ertrag
Passte einfach nicht.
Hatte daher immer nur feste AHKs. Leider beim MV nicht zu bekommen

Gruss
 
Die wären schon damals mit der Schadenminderungspflicht vor Gericht nicht durchgekommen - sie haben es halt versucht.

Es gibt inzwischen Gerichtsurteile dazu.

Nur wenn die AHK das Kennzeichen verdeckt muss sie abgenommen werden.

Zum Seil: Es gab vor einigen Jahren mal in NRW einen Unfall mit einem VW mit Wohnwagen wo sich die Kupplung gelöst hat. Der WW ist dann auf den Bürgersteig gerauscht und hat einen Fußgänger getötet. Danach gab es sogar einen Rückruf von VW wo die Anleitung für die abnehmbare AHK erweitert wurde um sicherzustellen dass sie immer richtig eingerastet wird.

Gruß, Marcus
 
von wegen Mitschuld :

Ich wurde vor Jahren von einem Autofahrer vom Motorrad "geräumt" ich bekam eine Teilschuld von 30% aufgrund der "Betriebsgefahr", ab in die Revision = Abgeschmettert !!!

Schön auf ca. 6000 DM Gerichts und Anwaltskosten sitzen geblieben !!

Ich fuhr damals eine noch Original Lackierte POLIZEI BMW K 75 RT, die der Autofahrer in der 90° Ansicht "übersehen hat" und nach dem Unfall noch weiterfuhr obwohl ich mit dem Motorrad auf der Kreuzung lag!!
 
von wegen Mitschuld :

Ich wurde vor Jahren von einem Autofahrer vom Motorrad "geräumt" ich bekam eine Teilschuld von 30% aufgrund der "Betriebsgefahr", ab in die Revision = Abgeschmettert !!!

Schön auf ca. 6000 DM Gerichts und Anwaltskosten sitzen geblieben !!

Ich fuhr damals eine noch Original Lackierte POLIZEI BMW K 75 RT, die der Autofahrer in der 90° Ansicht "übersehen hat" und nach dem Unfall noch weiterfuhr obwohl ich mit dem Motorrad auf der Kreuzung lag!!
Der Richter hatte halt einen Hass auf Mopedfahrer.
 
Unvorstellbar!:eek:
Jaja, die Mobbedfahrer sind ja eh immer zu schnell und Betriebserlaubnis ist eh proforma erloschen.:evil:
 
von wegen Mitschuld :

Ich wurde vor Jahren von einem Autofahrer vom Motorrad "geräumt" ich bekam eine Teilschuld von 30% aufgrund der "Betriebsgefahr", ab in die Revision = Abgeschmettert !!!

Schön auf ca. 6000 DM Gerichts und Anwaltskosten sitzen geblieben !!

Ich fuhr damals eine noch Original Lackierte POLIZEI BMW K 75 RT, die der Autofahrer in der 90° Ansicht "übersehen hat" und nach dem Unfall noch weiterfuhr obwohl ich mit dem Motorrad auf der Kreuzung lag!!

Das hat aber überhaupt nichts mit dem Thema der abnehmbaren Kupplung zu tun.

Gruß, Marcus
 
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