Anhängerkupplung ab Werk: Haken zum Einhängen des Abreissseils?

Das Seil gabs schon immer, hat mit abnehmbar oder nicht, gar nix zu tun.
Der Anhänger konnte ja schon immer von der Kupplung abgehen und soll dann nicht zum Dauerläufer werden.
 
Auch bei der Verwendung eines Karabienerhakens sollte man nicht vergessen das es Vorschrift ist, das Abrissseil immer mit einer Schlaufe an zu hängen, da sonst die Bremsfunktion eingeschränkt ist!
 
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Reaktionen: hjb
Hallo

Habe gerade gestern bei :-) eine gebrochene steckbare Anhängerkuplung gesehen. Keine Ahnung wie das passiert ist. War ein glatter Bruch im unteren Bogen. Da nützt nur die separate Befestigung des Abreissseil.

Gruss Roli
 
Hallo

Habe gerade gestern bei :-) eine gebrochene steckbare Anhängerkuplung gesehen. Keine Ahnung wie das passiert ist. War ein glatter Bruch im unteren Bogen. Da nützt nur die separate Befestigung des Abreissseil.

Gruss Roli
Habe sowas in 50 Jahren noch nicht gesehen! :eek:
 
Hallo

Habe gerade gestern bei :-) eine gebrochene steckbare Anhängerkuplung gesehen. Keine Ahnung wie das passiert ist. War ein glatter Bruch im unteren Bogen. Da nützt nur die separate Befestigung des Abreissseil.

Gruss Roli
Kerbkorrosion, Überlastung, das kann auch bei starren AHK´s passieren.
 
Hmmmm, wenn eine Ahk 100 kg bzw 75 kg Stützlast aufweist kann sie locker das Abreißseil ziehen damit ein Anhänger in bremsstellung geht wobei ich davon m. E. ausgehe das die zugbelastung weitaus höher ist. Um die Anhängerbremse zu aktivieren braucht man keine fünfzig kg oder?
Wenn der Anhänger sich verpieselt ist die Kupplung eigentlich mein kleinstes Problem.
:eek:
 
Wahrscheinlich rückwärts irgendwo dagegen gefahren, bei Staplerbeladung angefahren oder Auffahrunfall.
Beim ziehen eher unwahrscheinlich.
 
:ot:
Faszinierend wie viele der antwortenden User die Fragestellung nicht verstehen.
Und das obwohl sie mehrmals erklärt wurde.
Lesen die alle nur den ersten Satz des TE und posten ohne sich die anderen Antworten durchzulesen?
 
:ot:
Faszinierend wie viele der antwortenden User die Fragestellung nicht verstehen.
Und das obwohl sie mehrmals erklärt wurde.
Lesen die alle nur den ersten Satz des TE und posten ohne sich die anderen Antworten durchzulesen?
Der Weg ist das Ziel! :pro:
 
@Gen.In.Fest. das meinte ich gar nicht :-)
Sondern das die Anhängekupplung selbst kein brauchbarer Festpunkt ist.
 
@ektoras du warst unter anderem gemeint.
Schon vor deinem ersten Post wurde das hier geschrieben:

Moin Thomas,
du hast völlig recht, es sein denn der abnehmbare Kugelkopf fällt ab...deshalb diese Diskussion

Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Wenn der Kopf abfällt oder bricht dann bremst der Hänger nicht weil das Seil nicht mehr mit dem Auto verbunden ist.
 
.
@ektoras du warst unter anderem gemeint.
Schon vor deinem ersten Post wurde das hier geschrieben:



Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Wenn der Kopf abfällt oder bricht dann bremst der Hänger nicht weil das Seil nicht mehr mit dem Auto verbunden ist.

Auch eine Öse kann ausreißen.....

Ich würde ja die abnehmbaren AHK´s ersatzlos verbieten. Die sind eh´nur der Eitelkeit geschuldet und fallen öfters ab, als dass ein Kugelhals bricht.
 
Ich gebs auf...
 
Ach komm
trost.gif
, Kopf hoch.
 
@ektoras du warst unter anderem gemeint.
Schon vor deinem ersten Post wurde das hier geschrieben:



Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Wenn der Kopf abfällt oder bricht dann bremst der Hänger nicht weil das Seil nicht mehr mit dem Auto verbunden ist.
Srry, aber wer seine "abnehmbare Anhängerkupplung" nicht richtig arretieren kann, sollte so etwas eh nicht haben.
Wenn die AHK, welche und warum auch immer, bricht, ist das für die Auflaufbremse latürnich Bockmist, von daher kann ich die Argumentation nachvollziehen.
Jedoch sah der Gesetzgeber hier in D bislang keinen Anlass, das von den Herstellern einzufordern, ergo wirds da wohl eher weniger bis keine Vorkommnisse dieses Worst Case gegeben haben.
Die Ersatzradarretierung ist von der Stabilität und Materialgüte her in jedem Fall der AHK vorzuziehen, um das Abreißseil daran zu verschlaufen.;)
 
...ich hab auch noch eine Meinung ;-)

Ich würde auch auf die Abnehmbare Kupplung verzichten...die gibt's beim G6 leider nicht. Beim letzten habe ich sie am ersten Tag montiert und am Tag des Verkaufs abgenommen...

Das Abreissseil um den Haken zu legen ist eher nicht zielführend...da wenn die Kupplung abfällt das nichts bringt und für den Fall, dass der Hänger runter hüpft das Seil meist gleich mit...ich habe es immer am Abschlepphaken unter der Stoßstange angebunden...
 
Die Ersatzradarretierung ist von der Stabilität und Materialgüte her in jedem Fall der AHK vorzuziehen, um das Abreißseil daran zu verschlaufen.;)

Deshalb ja meine Eingangsfrage wie das in den Niederlande gelöst wird. Da gibt es das in Gesetzestext und VW wird (vermutlich) nicht die Ersatzradarretierung gewählt haben.
 
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