Anhängerkupplung ab Werk: Haken zum Einhängen des Abreissseils?

marcus800

Aktiv-Mitglied
Ort
Köln
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
03.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Hallo,

ist bei der Anhängerkupplung beim T6 eine Öse / Haken zum Einhängen des Abreissseils?

Das ist wichtig, wenn man zB mit Hänger nach Holland fährt.
 
Ja, so sollte es sein, daß man das Abreissseil nicht über den (abnehmbaren) Kugelkopf der AHK hängt. Das würde ja praktisch die Funktion des Abreissseils konterkarieren ...

Am T5 gibt es keinen Haken dafür. Man kann wohl versuchen, das Abreissseil irgendwie z.B. an der Reserveradhalterung zu befestigen, um die im Zweifelsfall dann gleich mit abzureissen. Nicht gut gelöst bei VW / Westfalia und ich befürchte, daß für den T6 hier nicht nachgebessert wurde.
 
Es ist für nicht in NL zugelassene Fahrzeuge KEINE Pflicht, das Abreißseil an einem gesonderten Haken zu befestigen. Wobei das eine durchaus sinnvolle Sache ist.
Das ist eine länderspezifische Regelung, die NUR für in NL zugelassene Fahrzeuge gilt.
Im Wohnwagen-Forum gab es dazu schon mal ein Schreiben in niederländischer Sprache zu Vorlage bei einer Polizeikontrolle.
Mal sehen, ob ich das wiederfinde.
 
Wie macht das dann der T5/T6 fahrende Holländer?
Haben die dann ne Öse dran? Verkauft VW die Bullis da anders?
 
Im Wohnwagen-Forum gab es dazu schon mal ein Schreiben in niederländischer Sprache zu Vorlage bei einer Polizeikontrolle.
:pro::pro::pro:

Das wäre allererste Sahne, Lufti, ich könnte es an Ostern schon brauchen.

Wieso wissen das die niederländischen Büttel nicht auch so?
 
:pro::pro::pro:

Das wäre allererste Sahne, Lufti, ich könnte es an Ostern schon brauchen.

Wieso wissen das die niederländischen Büttel nicht auch so?

Die sollten das wissen, wollen aber evtl. gerne an den Deutschen Kasse machen.
Es ist wie gesagt eine Vorschrift in der niederländischen "Straßenverkehrs-ZULASSUNGS-Ordnung"
und nicht der "Straßenverkehrs-Ordnung". An die erstgenannte sind NUR die NL-Fahrzeuge gebunden!

Ich such das heute Abend mal raus.
 
Mal ganz abgesehen davon: Das Abreißseil heißt so, weil es im Ernstfall abreißt, aber vorher die Auflaufbremse betätigt. Daher isses völlig egal, ob um den AHK Hals gelegt oder woanders fixiert. Macht der Hänger sich selbstständig, löst das Seil erst aus und sich dann ab.
 
Moin Thomas,
du hast völlig recht, es sein denn der abnehmbare Kugelkopf fällt ab...deshalb diese Diskussion
 
Wo Du Recht hast...
Das allerdings ist schon ein ziemlich GAU-mäßiges Szenario, aber es könnte natürlich sein, daß man mal beim Einstecken / Verriegeln nachlässig war.
Ich hab mal nen Hochlader umgeschmissen, der hat sich ganz elegant aus dem Kugelkopf verabschiedet, dem Kugelkopf wars wurscht, der Anhänger kam zu Stillstand, wenn auch auf der Seite liegend.
 
Ich wüßte auch nicht, was dagegen spricht, das Abreißseil um den Kugelkopf zu legen.
Aber vielleicht verschafft ja jemand Aufklärung.;)
 
So, hier kommt der Link aus dem Wohnwagen-Forum:

http://wohnwagen-forum.de/index.php?page=Thread&postID=1073396#post1073396

Ich habe mir den Text des ANWB ausgedruckt und zu meinen Kfz-Unterlagen gelegt.
Wenn mich die Rennleitung in NL mal diesbezüglich behelligen sollte, halte ich ihnen das unter die Nase.


Falls der Link nicht funktioniert, hier der Text als Zitat (ich hoffe, das ist erlaubt)
Zitat:
Geachte heer/mevrouw,
De wetgeving van het land van herkomst is bepalend. Dat is in een Europees convenant vastgelegd.
Dat betekent dat een Nederlandse auto moet zijn uitgerust met een bevestiging voor een handrembreekkabel. Een Duitse auto echter die volgens de Duitse wetten rijdt heeft dat niet en is niet strafbaar. Immers, in Duitsland is het niet gebruikelijk om een dergelijke voorziening te hebben.

Een van de vele discrepanties in een Europa.

Met vriendelijke groet,
Koninklijke Nederlandse Toeristenbond ANWB,


Caravan Advieslijn.
Caravans en kamperen



und hier die Übersetzung dazu:

Die Gesetzgebung des Herkunftslandes ist ausschlaggebend. Das ist in einem europäischen Abkommen festgelegt.

Das bedeutet, dass ein niederländisches Auto mit einer Befestigung für ein Handbremsabreißseil ausgerüstet sein muss. Ein deutsches Auto , das nach der deutschen Gesetzgebung ausgerüstet ist, hat das nicht und ist auch nicht strafbar. Wenn es in der Tat in Deutschland nicht üblich ist, eine solche Öse zu haben.
 
So, hier kommt der Link aus dem Wohnwagen-Forum:

http://wohnwagen-forum.de/index.php?page=Thread&postID=1073396#post1073396

Ich habe mir den Text des ANWB ausgedruckt und zu meinen Kfz-Unterlagen gelegt.
Wenn mich die Rennleitung in NL mal diesbezüglich behelligen sollte, halte ich ihnen das unter die Nase.


Falls der Link nicht funktioniert, hier der Text als Zitat (ich hoffe, das ist erlaubt)
Zitat:
Geachte heer/mevrouw,
De wetgeving van het land van herkomst is bepalend. Dat is in een Europees convenant vastgelegd.
Dat betekent dat een Nederlandse auto moet zijn uitgerust met een bevestiging voor een handrembreekkabel. Een Duitse auto echter die volgens de Duitse wetten rijdt heeft dat niet en is niet strafbaar. Immers, in Duitsland is het niet gebruikelijk om een dergelijke voorziening te hebben.

Een van de vele discrepanties in een Europa.

Met vriendelijke groet,
Koninklijke Nederlandse Toeristenbond ANWB,


Caravan Advieslijn.
Caravans en kamperen



und hier die Übersetzung dazu:

Die Gesetzgebung des Herkunftslandes ist ausschlaggebend. Das ist in einem europäischen Abkommen festgelegt.

Das bedeutet, dass ein niederländisches Auto mit einer Befestigung für ein Handbremsabreißseil ausgerüstet sein muss. Ein deutsches Auto , das nach der deutschen Gesetzgebung ausgerüstet ist, hat das nicht und ist auch nicht strafbar. Wenn es in der Tat in Deutschland nicht üblich ist, eine solche Öse zu haben.
Hoffen wir, das das den Pozzelisten hinreichend von einer Abstrafung ösenloser Gespannfahrer abhält.

Danke, Lufti
 
Ich bin trotzdem neugierig...
Weiß niemand wie VW das Problem bei Bullis in den Niederlande gelöst hat? Oder wird der da nicht verkauft?
Vielleicht kann man da was abgucken.
 
Ich bin trotzdem neugierig...
Weiß niemand wie VW das Problem bei Bullis in den Niederlande gelöst hat? Oder wird der da nicht verkauft?
Vielleicht kann man da was abgucken.
Also, Bullifahrer aus NL, postet hier Bilder von eurer AHK hinein, von hinten, von rechts und links, von oben und unten. Wir wollen Ösen sehen :pro:. Los geht´s.
 
@Gen.In.Fest.
Du hast aber auch ne starre Kupplung, oder? Es geht ja um das Problem, das der abnehmbare! Kugelkopf sich aus der Halterung verabschiedet und
dadurch die Seilzugbremse nicht mehr auslöst.

Grüße

bonsai
 
Habe selber erlebt wie mein 2,5 tonner mit ca 35 kmh sich verabschiedet hat, aufgrund des Seiles über dem Kugelkopf kam der Anhänger zügig zum Stillstand. Gottseidank keinen geschädigt :eek:
(Sieht wild aus) Eigenschaden: Abreißseil natürlich und Kupplung sonst nix.
Keine Angst bei der abnehmbaren Ahk - die hält. Ich wüsste nicht was ein extra Haken besser machen sollte?

Kai
 
Hallo.
Könnte man nicht die Halterung des Reserverades nutzen?
Die ist gut zu erreichen und hat keine scharfen Kanten.
 
Moin Thomas,
du hast völlig recht, es sein denn der abnehmbare Kugelkopf fällt ab...deshalb diese Diskussion

Genau solche Schadenfälle (nicht vollständig arretierter Kugelkopf, defekte Aufnahme...), wo dann der Kugelkopf mit dem Abreissseil dran flöten ging, sind der Grund dieser Regelung.
Finde ich im Übrigen gar nicht verkehrt, denn es ist ja kein großer Aufwand für einen Hersteller, so eine feste Öse zu verbauen.

Ich hake übrigens bei meinem das Seil immer in ein "Auge" direkt neben der AHK ein.
Ob das Bauteil zur Reserveradaufhängung gehört, das weiß ich nicht. Mir auch egal, es ist nicht der Kugelkopf.

Ohlie
 
Reseveradhalterung ist sicher ne gute Idee, vielleicht sogar ne Zurröse an die rechte Schraube, würde das Reserverad nicht behindern.
Das Seil gibts m.E. schon fast immer, unabhängig von der Abnehmbaren AHK
 
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