Anhängelast T6 LR erhöhen

Pettipat

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6.1 Caravelle
Erstzulassung
02/2020
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Antrieb
Front
Hallo, ist es ohne großen Aufwand möglich die Anhängelast des T6 von 2,5t auf 2,8t zu erhöhen bei werkseitig verbauter Anhängeskupplung? Oder muss diese getauscht werden?
 
Moin, meines Wissens brauchst Du dafür eine starre AHK, damit der K-Wert ausreicht.

Ich glaube aber, einige haben damit Erfahrungen.
Ohlie
 
Hallo Ohlie, danke erstmal, eine starre Anhängekupplung ist ja bereits wersseitig verbaut gewesen, interessant wäre halt nur wie groß der Umbauaufwand wäre bzw. ob überhaupt was umgebaut werden muss.
 
Hallo Ohlie, danke erstmal, eine starre Anhängekupplung ist ja bereits wersseitig verbaut gewesen, interessant wäre halt nur wie groß der Umbauaufwand wäre bzw. ob überhaupt was umgebaut werden muss.
Ich denke das ist schon einiges an Umbauaufwand notwendig. Das zGG muss entsprechend erhöht werden (max. Anhängelast =< zGG) und der D-Wert der AHK muss zu diesem zGG passen. Lies mal hier dazu nach.

Gruß Markus
 
Wenn er 2,8t Anhängelast will dann ist das zgG wohl nicht das Problem - ich glaube kaum, dass das zgG bei ihm unter 2,8t liegt.

Gruß, Marcus
 
Also auf jeden Fall brauchst du für 2800 kg Anhängelast eine AHK mit einem D-Wert von 14,2 oder größer. Welchen D-Wert hat deine AHK?

Wenn das passt, kannst du dir bei Venta-Supply für ein paar Taler ein Gutachten kaufen, ohne weitere Maßnahmen.

Wenn es nicht passt, brauchst du noch eine neue AHK.
 
Das zGG ist wie gesagt sekudär wie ja Marcus schon schreibt, ich hab auch nen 2,7er Bootstrailer am Bus aber Boot&Bus&Stützlast sind gerade mal 2100kg. Hast Du wirklich 2,8netto real am Haken?
 
:-) ja korrekt....
 
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Zu schnell getippt :D.
 
Naja, das würde ich jetzt so nicht unterschreiben.

Es gelten doch wesentliche Grundsätze (Wikipedia):

"Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg"

"Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, dürfen in Deutschland Anhängelasten von bis zu einem anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen (1:1,5), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg."

Richtig ist auch, man darf durchaus auch einen Anhänger mit höherer zulässiger Last als die max. Anhängerlast des Fahrzeugs ist ziehen, wenn man diese nicht überschreitet.

In die Berechnung der möglichen Anhängerlast gehen vor alle der D-Wert des Kugelkopfes und das zGG ein (ECE-Regelung Nr.55). Darüber hinaus wird es sicherlich noch weitere Aspekte des Herstellers geben (Stichwort - zul. Gesamtzuggewicht), welche die mögliche Anhängerlast einschränken können.

Der TS will aber die zul. Anhängerlast erhöhen, ich nehme an er will das dann auch ziehen. Das zGG wird aber bei einer Anhängerlast von 2.800kg kein Problem darstellen. Wäre also der D-Wert und das zul. Zuggewicht zu prüfen, um entscheiden zu können ob und was das bringt. Oder eben Auflasten.

Gruß Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, das würde ich jetzt so nicht unterschreiben.

Es gelten doch wesentliche Grundsätze (Wikipedia):

"Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg"

"Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, dürfen in Deutschland Anhängelasten von bis zu einem anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen (1:1,5), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg."

Richtig ist auch, man darf durchaus auch einen Anhänger mit höherer zulässiger Last als die max. Anhängerlast des Fahrzeugs ist ziehen, wenn man diese nicht überschreitet.

In die Berechnung der möglichen Anhängerlast gehen vor alle der D-Wert des Kugelkopfes und das zGG ein (ECE-Regelung Nr.55). Darüber hinaus wird es sicherlich noch weitere Aspekte des Herstellers geben (Stichwort - zul. Gesamtzuggewicht), welche die mögliche Anhängerlast einschränken können.

Der TS will aber die zul. Anhängerlast erhöhen, ich nehme an er will das dann auch ziehen.

Gruß Markus
Nachdem sein T-Dingens wohl die 2800kg Höchstgewicht (leider ist das Profil mal wieder unvollständig ausgefüllt ?() reißt, geht das schon mit den 2800 kg Anhängelast.

Natürlich kann der Hersteller die Garantie/Kulanz bei Abänderung des Originalzustandes verweigern, so er davon Kenntnis erlangt.
 
Der TS will aber die zul. Anhängerlast erhöhen, ich nehme an er will das dann auch ziehen. Das zGG wird aber bei einer Anhängerlast von 2.800kg kein Problem darstellen. Wäre also der D-Wert und das zul. Zuggewicht zu prüfen, um entscheiden zu können ob und was das bringt. Oder eben Auflasten.

Da er wohl keinen T5 mit < 2.800kg zGG hat muss er eben nicht auflasten. Die Kupplung muss halt passen.

Gruß, Marcus
 
als erstes brauchst von vw ne mögliche Freigabe- ob das Ding das abkann, dann brauchst Du einen fähigen Prüfer der auch Bock darauf hat, wegen so was fahre ich gern Samstags zum Tüv, da sind die Jungs meistens entspannt- am Besten im Vorfeld abklären was Sie wollen

hab beim T4 WoMo auch 2,5 eingetragen da ich mit 2,0 nicht hinkomme, Hänger hat knapp 2,3 T, da ist immer eng, und die Jungs von der Trachtengruppe schauen sich gerne Gespanne an.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, habe einen willigen Prüfer gefunden jedoch besteht der auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Freundlichem, diesem habe ich den Fall jetzt übertragen :)
 
habe einen willigen Prüfer gefunden jedoch besteht der auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Freundlichem,
Ich kann daran leider nichts erkennen, was "willig" wäre. Hoffentlich ist dein :D willig.
 
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