Naja, das würde ich jetzt so nicht unterschreiben.
Es gelten doch wesentliche Grundsätze (Wikipedia):
"Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg"
"Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, dürfen in Deutschland Anhängelasten von bis zu einem anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen (1:1,5), in keinem Fall jedoch mehr als 3500 kg."
Richtig ist auch, man darf durchaus auch einen Anhänger mit höherer zulässiger Last als die max. Anhängerlast des Fahrzeugs ist ziehen, wenn man diese nicht überschreitet.
In die Berechnung der möglichen Anhängerlast gehen vor alle der D-Wert des Kugelkopfes und das zGG ein (ECE-Regelung Nr.55). Darüber hinaus wird es sicherlich noch weitere Aspekte des Herstellers geben (Stichwort - zul. Gesamtzuggewicht), welche die mögliche Anhängerlast einschränken können.
Der TS will aber die zul. Anhängerlast erhöhen, ich nehme an er will das dann auch ziehen.
Gruß Markus