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§ 6 Satz 1 StVO :Hallo Ohlie,
ich habe das vor 22 Jahren ein bisschen anders gelernt:
- es gibt in solchen Situationen keine Vorfahrt, nur Vorrang
- die hat derjenige, der zuerst am fest verbauten Hindernis ist
- ist das Hindernis nicht fest (parkendes KFZ), muss der warten, auf dessen Spur es steht
Ich weiß nicht ob sich da mittlerweile was geändert hat...
Viele Grüße
René
Vielleicht war es in den neuen Bundesländern anders?Wenn sich das Hindernis, die Verengung auf einer Seite befindet, war das auch schon vor 34 Jahren so, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, was anderes gelernt zu haben...ist aber auch schon lange her, da ist das mit dem Gedächtnis so eine Sache
......ach ja, und dabei zu einspurigen Fahrzeugen übrigens einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Gilt beim Vorbeifahren und beim Überholen.§ 6 Satz 1 StVO :
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 30 anders geregelt ist.
Da wir gerade so schön beim Paragraphenreiten sind:......ach ja, und dabei zu einspurigen Fahrzeugen übrigens einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Gilt beim Vorbeifahren und beim Überholen.
war das auch schon vor 34 Jahren so
Wo sind eigentlich diese 1,5m in der StVo festgeschrieben?
die fahren in Gruppen und nehmen die ganze Straße ein.
@Dentmen kommt aus der Ecke...War das einer von Euch?
POL-PDKO: Bendorf - Mettattacke auf Autofahrer
War das einer von Euch?
POL-PDKO: Bendorf - Mettattacke auf Autofahrer
@Dentmen kommt aus der Ecke...
Ich wette eine Kiste Bier auf einen Ordnungsruf des TE wegen .Bin mal gespannt, was noch so alles kommt...