An den Fahrer des roten MV in Quickborn....

Derjenige muss warten auf dessen Seite das Hindernis ist, so habe ich das gelernt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ohlie,

ich habe das vor 22 Jahren ein bisschen anders gelernt:

- es gibt in solchen Situationen keine Vorfahrt, nur Vorrang
- die hat derjenige, der zuerst am fest verbauten Hindernis ist
- ist das Hindernis nicht fest (parkendes KFZ), muss der warten, auf dessen Spur es steht

Ich weiß nicht ob sich da mittlerweile was geändert hat...

Viele Grüße
René
§ 6 Satz 1 StVO :

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist.
 
Da hat sich doch tatsächlich in den letzten Jahren was geändert.

Danke!

Viele Grüße
René
 
Wenn sich das Hindernis, die Verengung auf einer Seite befindet, war das auch schon vor 34 Jahren so, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, was anderes gelernt zu haben...ist aber auch schon lange her, da ist das mit dem Gedächtnis so eine Sache :D
 
Wenn sich das Hindernis, die Verengung auf einer Seite befindet, war das auch schon vor 34 Jahren so, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, was anderes gelernt zu haben...ist aber auch schon lange her, da ist das mit dem Gedächtnis so eine Sache :D
Vielleicht war es in den neuen Bundesländern anders?
 
§ 6 Satz 1 StVO :

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist.
......ach ja, und dabei zu einspurigen Fahrzeugen übrigens einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Gilt beim Vorbeifahren und beim Überholen.

Auf dem Fahrrad im Stadtverkehr werde ich oft mit allenfalls 0,15 m Abstand überholt, und solche Leute nenne ich perfekte Vollpfosten. Nein, eigentlich reicht es denen gar nicht zum Vollpfosten, das sind allenfalls Leerpfosten.
 
Es gab 2009 eine Änderung:

Laut OLG Hamm (NZV 97 479) hatte nach dem Wortlaut des § 6 Satz 1 StVO vor dem 01.09.2009 bei einer dauernden Verengung derjenige Vorrang, der die Engstelle zuerst erreichte, da sich die Bestimmung seinerzeit nur auf solche Fälle bezog, in denen es um vorübergehende Verengungen ging:
Zitat
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Die dauernde Verengung konnte dabei nicht nur durch bauliche Gegebenheiten (Baumnase, Verkehrsinsel,...), sondern z.B. auch durch einen festinstallierten Bauzaun, der in der Regel ja auch nur vorübergehender Natur ist, gebildet werden.

Solche vorübergehenden Verengungen konnten z. B. durch Parker, einen haltenden Bus, Schneeverwehungen oder eine durch Absperrgeräte gesicherte Baustelle gebildet werden. Hier hatte der Gegenverkehr in jedem Fall Vorrang. Es kam in diesen Fällen also nicht darauf an, wer die Engstelle zuerst erreichte.

Beachtete der Nichtberechtigte jedoch nicht das Vorrecht des Gegenverkehrs, hatte der Bevorrechtigte zurückzustehen (KG Berlin VRS 94 468). Kam es dabei zu einem Unfall, musste der Bevorrechtigte in der Regel sogar mithaften.

Aufgrund dieser komplexen und mehr als nur verwirrenden Situation hat sich der Verordnungsgeber veranlasst gesehen, den § 6 Satz 1 StVO wie folgt neu zu fassen:
Zitat
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist.
 
......ach ja, und dabei zu einspurigen Fahrzeugen übrigens einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Gilt beim Vorbeifahren und beim Überholen.
Da wir gerade so schön beim Paragraphenreiten sind:
Diese 1,5m geistern immer wieder durch's Forum. Ich habe das bisher immer für eine Sollbestimmung gehalten, die der Anstand gebietet, wenn der Platz reicht. Aber das ist ja gar nicht immer möglich. Auch viele Radwege geben ja diesen Abstand gar nicht her. Wo sind eigentlich diese 1,5m in der StVo festgeschrieben?
Man lernt ja gerne dazu...
 
Hallo,

war das auch schon vor 34 Jahren so

....ganz sicher ??
Damals gab es fas keine 30er Zonen, keine Klötze die einem den Weg auf der Fahrbahn versperren, keine Verengungen - und wenn doch sind wir da einfach drüber gefahren.
Es gab keine dreckigen Diesel, keinen Feinstaub ....niemand ist an Feinstaub oder sonstigen Luftbestandteilen gestorben.
Früher gab es auch noch kein WWW - und als Moped Fahrer hätte man damals so eine Situation unter Männern geregelt - indem man den Übeltäter verfolgt hätte, da was auf die Kauleiste gegeben, oder zumindest ein paar Dellen im Blech.

Früher war vieles irgendwie schöner !!!

Gruß
Claus
 
Wo sind eigentlich diese 1,5m in der StVo festgeschrieben?

Moin,
nirgendwo.... :uuups:

Es gibt den §5 STVO zum Thema Überholen, da steht "ausreichend" ... was das genau ibedeutet, ist je nach Umstand des Falles von 50cm bis 2m:
Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten

Entsprechende Urteile, die bestimmte Seitenabstände definieren, sind sozusagen die Basis für die "Geisterwerte"......

Ein Beispiel aus Hamburg (was die Polizei bei uns im Landgebiet mit seinen zahlreichen Radfahrern auf der Straße erwartet, bzw. widrigenfalls sanktioniert): Bei Überholen eines Radfahrers auf 2-spuriger markierter Straße ist auf die Fahrspur des Gegenverkehrs auszuweichen (als ob man ein PKW überholt...)
Damit ist ausreichender Seitenabstand hergestellt. Im Umkehrschluß: bei Gegenverkehr darf nicht überholt werden, der Seitenabstand wäre zu gering.

Es kommt nicht auf die letzten cm an, alles, was beim Überholen (mit empfundenem zu geringem Seitenabstand) den Radfahrer bedrängt, ihn nervös oder zu unsicherer Fahrweise verleitet, ist vom tatsächlichen Seitenabstand weitgehend unabhängig.
Ist ein derartiger Überholvorgang beweiskräftig dokumentiert (Zeugenaussagen / Polizeistreife etc...) steht auch "danach" die Möglichkeit einer Anzeige wegen Nötigung im Raum...
 
Gut habens dies es in Hamburg. Bei uns auf dem Lande überholst du keine Fahrradfahrer mehr; die fahren in Gruppen und nehmen die ganze Straße ein.

Zur Not machen die auch vor Einsatzfahrzeugen keinen halt:

Rennradfahrer behindern und beleidigen Feuerwehr auf dem Weg zu einem Einsatz – und ernten dafür Hass im Netz!

Kein Einzelfall! Das habe ich dieses Jahr zweimal gehabt und durfte fast 4km hinter denen herjuckeln.

Gruss,
Peter
https://www.derwesten.de/region/ren...hass-facebook-haltern-am-see-id214646841.html
 
die fahren in Gruppen und nehmen die ganze Straße ein.

Auch hier gibt's ne glasklare Regel:
§ 27 StVO 2013 - Einzelnorm

Die beschriebene Radfahrgruppe war jedenfalls kein Verband und hat sich der Nötigung und Behinderung von Einsatzfahrzeugen strafbar gemacht.
Insofern kann ich es nicht verstehen, daß da der FF-Einsatzleiter nicht einfach die Polizei unterstützungshalber angefordert hat.

Das Verbändeproblem gibt es leider bei uns auch, so wie es sich die Macher des Paragraphen gedacht haben, funktioniert es bei Rennrädern natürlich nicht: Nicht in braver 2er Reihe ordentlich hintereinander, sondern auch mal im 3er oder 4er Pack dazu ständige innere Überholmannöver, manchmal zieht sich so ein Verband auch in 2 Gruppen auseinander, die für sich genommen keinen Verband mehr darstellen.

Da ist allerdings schon einfach Entspannung vonnöten und Beharren auf dem eigenen Recht bringt nichts: Die Rennradler fahren "am Limit" und ihr Adrenalin & Endorphinspiegel ist hoch und von daher die Nähe zur Aggression auch kurz.
Das dürfte bei den Feuerwehrradlern auch mit ein Faktor gewesen sein.
Und bei uns verunglücken jedes Jahr Rennradler einfach nur deshalb, weil sie nicht nach vorne gucken und allfällig am Deichstraßenrand erlaubterweise abgestellte PKW übersehen...alles im Namen der schnellsten Runde...

Ganz selten, da meist mehr mit den Motorradrasern beschäftigt, zieht die Rennleitung auch mal Rennradrowdies belehrungshalber aus dem Verkehr.
Aber Rennradfahrer sind definitiv auch ein vielschichtiges Problem in HH.
 
Bei uns im Ort kenne ich folgende Situation: Fahrzeuge parken in der Straße am Rand und sorgen dafür, daß Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen müßen um den Parkenden zu passieren. 30-er Zone. Und der Gegenverkehr beschleunigt, wenn er so etwas sieht, teilweise bis 60 km/h, damit es immer spannend blelbt, falls er dann schneller am Hindernis sind wird auf die Hupe gedrückt um sein "Recht" durchzusetzen was bei Einhalten der erlaubten Geschwindigkleit und ein wenig vorausschauender Fahrweise gar nicht notwendig gewesen wäre.
 
Mettbrötchen mit Zwiebeln, mit ein wenig Pfeffer und Paprika, würde ich immer essen, als es aus dem Fenster zu werfen.
Also ich war es nicht.
 
Hallo,

@Dentmen kommt aus der Ecke...:cool:

.....Luftlinie keine 1000m entfernt vom "Tatort" ........aber ich esse keine Mettbrötchen - bei mir wäre es ein Schnitzel gewesen.

Gerade eben ist ein kleiner Bericht dazu bei SWR3 gekommen - die haben doch tatsächlich nach der Anzeige einen Satz Beamte dahin geschickt um den Tatort zu begutachten.
Kaum zu glauben um was für eine Sche... man sich sowohl bei den Nachrichten, als auch bei den Ermittlungen kümmert.
Gibt es heute mal nix vom geisteskranken Präsidenten ??

Gruß
Claus
 
Scheinbar nicht...:rolleyes:
Bin mal gespannt, was noch so alles kommt...?(
 
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