ob der Fahrer sich richtlinienkonform
Also mal unter uns Pastorentöchtern:
Die Einnahme von ZNS-wirksamen Medikamenten und das Führen von Maschinen & Kraftfahrzeugen... eigentlich ein NoGo....aber wir haben genügend Kunden, die nachweislich regelmäßig Opiate zu sich nehmen & Autofahren (hab ich auch schon mal irgendwo geschrieben) aber in Deutschland darfste ja auch im hohen Alter ärztlich unbehelligt umherfahren...
Ich kann mich, sofern der Erkrankte vom Neurologen das Führen eines Fahrzeuges gestattet bekommt, nicht daran erinnern, das z.B. auf bestimmte Fahrzeug- & Leistungsklassen (von LKW- und Personenbeförderung mal abgesehen) zu beschränken wäre.
Da hätten wir jetzt genau das Dilemma (und indirekt Wasser auf die Kritikermühlen..), daß ein fokaler Anfall im rechten Bein/Fuß also dann mal z.B. 450PS in Marsch setzen kann.
Man muß also gedanklich mit der Ausgrenzung dieser Patientengruppe anfangen und deren automobile Teilnahme auf z.B. 50PS beschränken...? Der Aufschrei wird genau so laut sein...
"Freie Fahrt für freie Bürger" ... das gilt für alle, egal, was sie einwerfen.. sollte man vielleicht mal drüber nachdenken.
Konkret für den Berliner Fall hieße das nur, daß der Neurologe evtl. einen auf den Deckel bekommt, wegen ärztl. Fehleinschätzung, bzw. im Umkehrschluß der Neurologe zukünftig bei dieser Grunderkrankung unter Umständen vom Autofahren abraten muß.