Aktion 23DV AGR Korrektur - inzwischen 23M4

Nein, normale Post.
 
Meines Wissens nach muss das KBA kein Einschreiben senden damit es als zugestellt gilt! Also dieses "solange kein Einschreiben kam der Brief nicht an" funktioniert nicht.
Hatte mal so ein Problem mit nem Amt wo der Brief wirklich weg war.
Da gibt es so ein Verwaltungsgesetz wo ein Brief drei Tage nach dem Abschicken automatisch als zugestellt gilt. Und bei mehreren Briefen zu behaupten/beweisen "kam nicht an" wenn sonst in der Straße/Zustellbezirk alle Briefe ankommen ist auch utopisch.
 
Meines Wissens nach muss das KBA kein Einschreiben senden damit es als zugestellt gilt! Also dieses "solange kein Einschreiben kam der Brief nicht an" funktioniert nicht.
Hatte mal so ein Problem mit nem Amt wo der Brief wirklich weg war.
Da gibt es so ein Verwaltungsgesetz wo ein Brief drei Tage nach dem Abschicken automatisch als zugestellt gilt. Und bei mehreren Briefen zu behaupten/beweisen "kam nicht an" wenn sonst in der Straße/Zustellbezirk alle Briefe ankommen ist auch utopisch.
Nicht, dass ich mich auf "kam nicht an" berufen wollen würde, aber die Aussage von @werbungspam bedarf der Richtigstellung. Ich kenne zwar sein Problem mit seinem Amt nicht, jedoch:

Das Verwaltungsgesetz ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Einschlägig ist hier insbesondere der §4 (2) S.2. und S.3!
Bei "[...] gilt [...] am vierten Tag nach der Aufgabe [...] als zugestellt, es sei denn, dass es nicht [...] zugegangen ist" aka "kam nicht an" muss die Behörde den Zugang nachweisen. Das -möglicherweise, vielleicht aber auch nicht- alle anderen Briefe im Zustellungsbezirk in dem Zeitraum zugestellt wurden, ist kein ausreichender, genau genommen gar kein Nachweis. Wie auch? Die Aktennotiz ist lediglich ein Nachweis für den Ausgang des Schreibens. Und der Empfänger muss schon gar nicht beweisen, dass er es nicht empfangen hat!!
 
Das zitierte Verwaltungszustellungsgesetz gilt:

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren der Bundesbehörden, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der Landesfinanzbehörden.

Also nicht für die Zulassungsstellen, das sind kommunale Behörden, da kann (nicht muss) überall was anderes gelten...
 
Das zitierte Verwaltungszustellungsgesetz gilt:



Also nicht für die Zulassungsstellen, das sind kommunale Behörden, da kann (nicht muss) überall was anderes gelten...
Das stimmt, aber fürs KBA gilt es. Weiter ist hier ja noch keiner. Oder doch?

Jedenfalls werde ich jetzt nicht alle Bundesländer durchgehen; für NRW ist es jedoch identisch (LZG NRW). Also für die hiesigen Zulassungsstellen auch.

Wenn ich wetten müsste, würde ich auf "überall identisch" setzen. Kann aber in den Frei- oder Stadtstaaten oder sonstigen Ländern anders geregelt sein.
Geb' ich @Slaughtercult recht.
 
Naja ich bin kein Jurist. Hab's aber mal Grad gegoogelt. Auf die schnelle ist es wohl schon so dass Leute vor Gericht gescheitert sind weil man davon aus geht dass z.b. bei 5 Briefen halt doch mindestens einer angekommen ist oder so.

100% sicher ist man halt nicht wenn man immer sagen will "war kein Einschreiben kam nicht an". So zumindest meine Meinung
 
Anhörung, irgendeine Aufforderung oder Verwarnung - das kommt per einfachem Brief. Der belastende Bescheid am Ende jedoch nicht, da dessen Zustellung dokumentiert sein muss. Manchmal werden selbst Anhörungen schon mit Pzu verschickt.

Der belastende Bescheid am Ende wird per Zustellnachweis kommen, definitiv.
Wie weit man dann kommt wenn man sagt, dass alles vorher nicht kam, sieht man dann aber es besteht ja Hoffnung, dass es keinen Bescheid am Ende gibt.
Ist ja genug Zeit, um sich was auszudenken, da man sich bisher nicht erklären musste. Spätestens dann wird man‘s wahrscheinlich machen müssen, falls ansonsten tatsächlich die Stilllegung droht. Dann war es den Versuch wert.
Wir werden es sehen.
 
...ich mach mir lieber Gedanken darum, wo ich als nächstes hinfahren werde, als um Ausreden für nicht zugestellte Briefe... 🙄
 
Ich mir auch - alles zu seiner Zeit, es gibt immer einen Weg 👍
gibt immer einen Weg !
Richtig, und zwar den zum Update, sie werden keine Ruhe geben.
Ich hab das aufspielen lassen, kein Unterschied zu vorher, und ich hab meine Ruhe.
 
Manche verbringen halt lieber wertvolle Lebenszeit um das Haar in der Suppe zu finden, statt einfach zu essen um zu schauen ob dabei 1 Haar auftauchen könnte.
 
Ich habe ebenfalls ein Schreiben von der Zulassungsstelle bekommen. Frist 4 Wochen, dann droht die Zwangsstilllegung.
Offensichtlich machen die so langsam ernst!
 
O.k., was steht denn genau drin? Ist es ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, eine Anhörung oder Aufforderung?

Wird bei uns dann ja demnächst auch eintrudeln, je nach Zulassungsbezirk.
 
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass die einfach basierend auf einem normalen Brief die Plakette abkratzen.

Alexander
 
Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. Paragraf 5 …
Hier: Anhörung gem. 28 Verwaltungsverfahrengesetz NRW
 

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Vielen Dank 👍
Die Anhörung vor dem belastenden Bescheid ist Pflicht, allerdings geht es im abgeschnittenen Absatz mit „kann die Verwaltungsbehörde…..“
Kann dann aber natürlich schon so kommen, keine Frage. Die Zulassung ist eh flott dran, finde ich.
 
Moin!
Hm...was heißt das nun? Da steht oft "kann" drin, nicht "wird".
Weiß einer wie dieses Schreiben zu beurteilen ist? Ist das nun dieses offizielle Schreiben, auf das jeder, der noch nicht zum Update war, wartet, oder ist das genau wie die anderen eine Bitte?

Alexander
 
Nach meiner Meinung ist es genau dieses Schreiben, danach verliert dein Bus die Zulassung in 4 Wochen. Ob dein Kennzeichen dann entwertet wird oder ob du dann ohne Zulassung Unterwegs bist ???
Übrigens Behörden Bitten nicht, sie ordnen an!
 
Moin!
Hm...was heißt das nun? Da steht oft "kann" drin, nicht "wird".
Weiß einer wie dieses Schreiben zu beurteilen ist? Ist das nun dieses offizielle Schreiben, auf das jeder, der noch nicht zum Update war, wartet, oder ist das genau wie die anderen eine Bitte?

Alexander
Dieses Schreiben ermöglicht der Behörde im nächsten Schritt die Einleitung der Zwangstellung mit einem Bescheid. Um diesen erlassen zu können, war diese Anhörung erforderlich. Grundsätzlich kann gegen den Bescheid auch Einspruch eingelegt werden. Allerdings führt das dann nicht dazu, dass man die Maßnahme gänzlich verweigern könnte, sondern würde lediglich noch mal etwas Zeit bringen, um das Update erst dann aufspielen zu lassen.
Auf die Anhörung hin wird nicht direkt die Stilllegung erfolgen, daher das „kann“, sofern der belastende Bescheid dann er geht.
In dem Fall ist bestimmt davon auszugehen, weshalb ich jetzt ohne erneuter juristischer Beratung im Rahmen der Frist relativ spät das Update machen würde.

In dieser Anhörung hat man nun erstmalig Gelegenheit zu erklären, wenn man das möchte, warum man das Update bisher m nicht vorgenommen hat. Das war bis jetzt ja nicht erforderlich.
Ich sage nicht dass das mein Weg wäre, aber man könnte sicherlich Gründe anbringen, die noch weitere Zeit bringen, wie beispielsweise ein schon seit längerer Zeit defektes Fahrzeug, das im Augenblick nicht bewegt werden kann und daher auch das Update nicht erhalten könne, aber auch das würde nur eine begrenzte weitere Zeit bringen.

Da ich davon ausgehe, dass die Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Tempo vorangehen, kann ich mir gut vorstellen, dass hier unterschiedliche weitere Erfahrungen gemacht werden.

Wem die dadurch gewonnene Zeit individuell hilft, hat das am Ende erreicht.
 
Mal sehen, wie es in Bayern läuft.
 
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