Moin!
Hm...was heißt das nun? Da steht oft "kann" drin, nicht "wird".
Weiß einer wie dieses Schreiben zu beurteilen ist? Ist das nun dieses offizielle Schreiben, auf das jeder, der noch nicht zum Update war, wartet, oder ist das genau wie die anderen eine Bitte?
Alexander
Dieses Schreiben ermöglicht der Behörde im nächsten Schritt die Einleitung der Zwangstellung mit einem Bescheid. Um diesen erlassen zu können, war diese Anhörung erforderlich. Grundsätzlich kann gegen den Bescheid auch Einspruch eingelegt werden. Allerdings führt das dann nicht dazu, dass man die Maßnahme gänzlich verweigern könnte, sondern würde lediglich noch mal etwas Zeit bringen, um das Update erst dann aufspielen zu lassen.
Auf die Anhörung hin wird nicht direkt die Stilllegung erfolgen, daher das „kann“, sofern der belastende Bescheid dann er geht.
In dem Fall ist bestimmt davon auszugehen, weshalb ich jetzt ohne erneuter juristischer Beratung im Rahmen der Frist relativ spät das Update machen würde.
In dieser Anhörung hat man nun erstmalig Gelegenheit zu erklären, wenn man das möchte, warum man das Update bisher m nicht vorgenommen hat. Das war bis jetzt ja nicht erforderlich.
Ich sage nicht dass das mein Weg wäre, aber man könnte sicherlich Gründe anbringen, die noch weitere Zeit bringen, wie beispielsweise ein schon seit längerer Zeit defektes Fahrzeug, das im Augenblick nicht bewegt werden kann und daher auch das Update nicht erhalten könne, aber auch das würde nur eine begrenzte weitere Zeit bringen.
Da ich davon ausgehe, dass die Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Tempo vorangehen, kann ich mir gut vorstellen, dass hier unterschiedliche weitere Erfahrungen gemacht werden.
Wem die dadurch gewonnene Zeit individuell hilft, hat das am Ende erreicht.