AHK Eintragung im KFZ-Schein

Demzufolge kann ich mit meinen 4350kg wenn ich sie überhaupt nutze 100 fahren!?zusatz der wowa verfügt natürlich über eine alko aks und der eingetragenen 100. wie gesagt der Bulli hat nachträglich eine Westfalia bekommen und wurde per vcds codiert. Sodass die PDC, die Gespannstabelisierung im Motorsteuergerät und im ESP Steuergerät aktiviert ist. Es leuchtet sogar beim rückwärts fahren das Auto mit Anhänger im navi:)
 
Wenn der WW einen Kupplungsdämpfer hat, ist das Gespann ESP eh nicht mehr nötig.

Man darf davon eh nicht so viel erwarten - wenn das Gespann ins schlingern kommt, bremst das ESP lediglich den Zug relativ grob ab.

Gruß, Marcus
 
Wenn der WW einen Kupplungsdämpfer hat, ist das Gespann ESP eh nicht mehr nötig.

Man darf davon eh nicht so viel erwarten - wenn das Gespann ins schlingern kommt, bremst das ESP lediglich den Zug relativ grob ab.

Gruß, Marcus
Hallo,

Kupplungsdämpfer hat er nicht ist auch schon etwas älter. Nur die Antischlingerkupplung,Reifen für die 100er Zulassung.Die Erfahrung mit dem grob abbremsen habe ich auch schon gemacht. Das ESP hat aber gute Arbeit geleistet.

Gruß
 
Oh Gott, schon klar
 
Um mal einiges zusammenzufassen :

Es gibt Vorgaben, die entweder der Hänger oder das Zugfahrzeug haben muss.
Fahrzeugübergreifende Voraussetzungen gibt es nicht.

Theoretisch kannst du mit einem ZugFahrzeug, welches über kein ESP verfügt, trotzdem 100 fahren, wenn eben die Voraussetzungen am Hänger alle erfüllt sind.

Sollte der Hänger nicht von Werk aus die 100er Plakette erhalten hat, muss nachträglich beim TÜV den Hänger vorführen, der aASoP bestätigt für die Zulassungsstelle den Zustand des Hängers. Dieser muss, wie schon gesagt, nicht mal eine ASK haben und bekommt trotzdem die 100er Plakette, da am Ende der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass alle Voraussetzungen, um 100 fahren zu dürfen, zum Fahrtantritt erfüllt sind.

Wer genaued wissen will, muss einfach bei Google "100 kmh Anhänger Vorraussetzungen" eingeben und findet alle Antworten.

Gruß

Gruß
 
Ok danke Freakin ,

für Deinen Beitrag wie gesagt der wowa ist ein Reimport aus Dänemark bekam letztes Jahr ein Vollgutachten zusammen mit der 100er Zulassung. Es ging ja, um die rein von mir selber nachgerüstete AhK von Westfalia. Um sicherzugehen, dass ich trotz Nachrüstung 100kmh fahren darf. Natürlich vorausgesetzt, dass der Anhänger / Wowa diese Voraussetzungen erfüllt!! Ich war nämlich der Meinung mal gehört zuhaben, dass nachgerüstete AHKs für die 100kmh ein zusätzliches Gutachten brauchen. ( Nur wegen der 100!!!!!!!) Ansonsten war mir schon klar, dass die Nachrüstung einer Westfalia beim T5 keiner Vorstellung bedarf.
Aber aufgrund des Bordes und der Unterstützung vieler, lieber hilfreicher Bullifahrer hier bin ich jetzt erlöst und erleichtert, dass mir der Gang zum Tüver erspart bleibt. Also an alle, vielen lieben Dank für Eure Tipps und Unterstützung.

Gruß Sepp
 
Hallo!

@MarcusMüller hatte ja bezüglich erhöhten Faktors bei Tempo 100 und nachgerüsteter AHK Folgendes geschrieben:

Bei einer nachgerüsteten Kupplung wird es komplizierter, möglich ist es aber auch dann.

Leider habe ich nirgendwo genauere Informationen dazu gefunden.
Gibt es vielleicht jemanden, der mir sagen könnte wie eine legale Nutzung von den erhöhten Faktoren möglich ist?
 
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