dödelhans
Top-Mitglied
- Ort
- Deutschland
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 10/2011
- Motor
- TDI® 75 KW EU5 CAAB / EU6d-Temp CXGB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- morgens ein doppelter Espresso in den Tank...
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- RCD 210
- Extras
- Von innen verstellbare Vorderräder.
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein weiterer T5 vorhanden
Pünktlich zu den einsetzenden kalten Tagen, hier der entsprechende Batterie Thread.
Grund: meine WWZH schaltet sich nach 1~2 Minuten ab, wenn das Auto 1 Tag stand. Bin ich schön rumgekracht, läuft sie anstandslos. Nach dem was ich gelesen hab, ist die 2. Batterie somit ein Fall für die Geriatrie.
Nach weiterem Lesen zu Batterietypen hab ich im Netz das hier gefunden
http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/batterietest.htm
mit der Empfehlung, den selben Batterietyp wie vorher zu verwenden und NICHT auf AGM upzudaten.
Hier im Forum dagegen scheint niemand zumindest schlechtere Erfahrungen bei AGM upgrade gemacht zu haben als mit der Originalbatterie.
Meine Frage nun: hat das upgrade irgendwelche Nachteile, bzw bringt es vielleicht eigentlich gar nichts den Typ zu wechseln (meist wird ja auch gleichzeitig zu höherer Kapazität gegriffen, da ist es schwer die Effekte zu trennen )?
Und natürlich: muss das zwingend mittels VCDS eingetragen werden, oder ist das nur zur Beruhigung des Beamtengewissens?
Grüße,
Dödel
Grund: meine WWZH schaltet sich nach 1~2 Minuten ab, wenn das Auto 1 Tag stand. Bin ich schön rumgekracht, läuft sie anstandslos. Nach dem was ich gelesen hab, ist die 2. Batterie somit ein Fall für die Geriatrie.
Nach weiterem Lesen zu Batterietypen hab ich im Netz das hier gefunden
http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/batterietest.htm
mit der Empfehlung, den selben Batterietyp wie vorher zu verwenden und NICHT auf AGM upzudaten.
Hier im Forum dagegen scheint niemand zumindest schlechtere Erfahrungen bei AGM upgrade gemacht zu haben als mit der Originalbatterie.
Meine Frage nun: hat das upgrade irgendwelche Nachteile, bzw bringt es vielleicht eigentlich gar nichts den Typ zu wechseln (meist wird ja auch gleichzeitig zu höherer Kapazität gegriffen, da ist es schwer die Effekte zu trennen )?
Und natürlich: muss das zwingend mittels VCDS eingetragen werden, oder ist das nur zur Beruhigung des Beamtengewissens?
Grüße,
Dödel