Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

Jens05

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Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
März 2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Hi Board,

erst mal die gute Nachricht:
Nach 3 Werkstattaufenthalten und genausovielen durchgebrannten Sicherungen an der 3. Batterie hat ein sehr fähiger Mitabeiter von Toefi in Krefeld den Fehler in der Elektrik gefunden.

Die 3. Batterie (die hinten im Schrank) war am Trennrelais falsch angeschlossen, so daß sie parallel zur Starterbatterie geschaltet war. Somit hatte ich eigentlich 2 "Starterbatterien" und nur 1 Innenbatterie.
Die Sicherung ist durchgebrannt, weil der Anlasser mehr als 50 Ampere aus der 3. Campingbatterie gezogen hat. Dass die Leitungen das ausgehalten haben.....

Dazu kann ich ja nur sagen: Sachen gibts....

Jetzt die schlechte Nachricht und der Grund meines Hilferufs:
Obwohl der gefundene Mangel eindeutig ein Montagefehler ab Werk ist, will VW die Reparatur NICHT auf Kulanz regeln (es geht um ca. 1000€ !!!).
Ich habe mal das ablehnende Schreiben von VW angefügt. Für mich ist die Begründung sehr fadenscheinig: "Weil ihre Garantie schon abgelaufen ist, können wir die Sachen nicht auf Kulanz akzeptieren". Na, wenn die Garantie noch nicht abgelaufen wäre, dann bräuchte ich keinen Kulanzantrag....

Also für mich stellt sich die Sache jetzt folgendermaßen dar:

1) Ich hatte schon immer dieses Elektrikproblem und das ist auch kein Wunder, weil es bei der Produktion meines Cali direkt mit eingebaut wurde.
2) Mit den Symptomen war ich 2 mal in der Werkstatt, und zwar INNERHALB der Gewährleistungsfrist (Garantie).
3) Die Werkstatt hat den Fehler nicht gefunden, beim zweiten mal wurde ich vertröstet, man werde bei VW nachfragen (es war eine VW-Werkstatt).
4) Diese Werkstatt hat sich nie wieder bei mir gemeldet.
5) Weil die Symptome immer deutlicher wurden (es scheint, daß die Innenbatterien durch das falsche Anschließen Schaden genommen haben) bin ich zu einer anderen Werkstatt, die dann den Fehler tatsächlich findet. Aber leider 4 Monate nach der Garantie.

Meine Schlußfolgerung: Es kann doch nicht sein, daß VW einen Montagefehler bei meinem Auto macht, die Werkstätten diesen Fehler innerhalb der Garantie nicht beheben und dann plötzlich, nach Ablauf der Garantie wird der Fehler gefunden, aber VW will nichts davon wissen.
Kann mir bitte jemand helfen?!
Kennt jemand einen guten Anwalt im Raum Duisburg?
Hat jemand selber Ahnung vom Gewährleistungs-Recht?
Was kann ich noch machen (habe am Freitag einen Termin beim Verbraucherschutz)?

Ich meine, es könnte doch jeder Hersteller die Kunden 2 Jahre lang vertrösten nach dem Motto "Wir können keinen Fehler finden, das ist ganz normal so, warten sie nochmal ab...." um sich vor JEDLICHER Garantie-Leistung freizuhalten.
Wäre das möglich, dann gäbe es doch de facto gar keine Garantie/Gewährleistung?!?
:confused::confused::confused:
X(
:help:

Verzweifelte Grüße,

Jens
 

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AW: Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

Hallole,

die Grafik ist beim Vergrößern total unleserlich, kannst du das nochmal checken, das Schreiben interessiert mich.

Habe so einen ähnlichen fall bei meinem Jeep gehabt, drei Jahre sporadische Entlehrung der Batterie, mehrfache erfolglose Fehlersuche durch die Werkstatt, es wurde dreimal die Batterie auf Garantie gewechselt. Bei der Fahrzeugrückgabe habe ich den nicht behobenen Fehler dokumentieren lassen, und siehe da keine sechs Wochen später ruft der neue Besitzer an und fragt ob ich den Ärger auch schon gehabt hätte, die D und damals noch C Werkstatt hat ihm für eine Woche erfolgloses Suchen und eine neue Batterie doch tatsächlich 600 Euronen abgeknöpft!!!!!!

Der Hit bei der Sache, der Fehler war bekannt (Falsche AHK Verkablung) was ich auch schon von Anfang an im Jeep Forum Recherchiert hatte und denen in der Werkstatt auch mitteilte. Erst als der Nachbesitzer jetzt mit meiner Aussage auf die Barrikaden gegangen ist wurde das Problem endlich gelöst.

Mein Fazit : Greif Dir die erfolglosen Werkstätten, hoffentlich hast Du eine Doku von deren Arbeit!!!
 
AW: Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

Hi

Meine Schlußfolgerung: Es kann doch nicht sein, daß VW einen Montagefehler bei meinem Auto macht, die Werkstätten diesen Fehler innerhalb der Garantie nicht beheben und dann plötzlich, nach Ablauf der Garantie wird der Fehler gefunden, aber VW will nichts davon wissen.
Kann mir bitte jemand helfen?!
Kennt jemand einen guten Anwalt im Raum Duisburg?
Hat jemand selber Ahnung vom Gewährleistungs-Recht?
Was kann ich noch machen (habe am Freitag einen Termin beim Verbraucherschutz)?

Ich meine, es könnte doch jeder Hersteller die Kunden 2 Jahre lang vertrösten nach dem Motto "Wir können keinen Fehler finden, das ist ganz normal so, warten sie nochmal ab...." um sich vor JEDLICHER Garantie-Leistung freizuhalten.
Wäre das möglich, dann gäbe es doch de facto gar keine Garantie/Gewährleistung?!?
:confused::confused::confused:
X(
:help:

Verzweifelte Grüße,

Jens

Ich sehe die Sache ziemlich eindeutig.

du darfst nicht auf Kulanz, sondern musst auf Gewährleistung klagen.

Offensichtlich liegt hier ein versteckter Mangel vor, der bereits in der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist.

Wenn Du keine Nachweise hast, dass dieser erst jetzt erkannte Mangel bereits im Vorfeld mehrfach angezeigt wurde, hast du schlechte Karten.
Aber wenn Du Schriftverkehr noch in der GW Zeit hast, sieht VW blöd aus!

Aber was hat denn daran 1000 Euro gekostet?
 
AW: Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

@mvogel: Wenn ich die Grafik aufmache, dann kann ich den großen Text einwandfrei lesen. :confused: Aber wenn du eine PN hättest, könnte ich dir eine bessere PDF Variante unzensiert zukommen lassen.
Deine Geschichte ist allerdings auch großartig! X(

@Tom: Da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen: Wenn man den Werkstätten nachweisen kann, daß man den Fehler schon angezeigt hat, dann hat man bestimmt bessere Karten. Vielleicht ist das auch der Grund, warum ich als Kunde normalerweise den Auftrag bei Abholung des Fahrzeuges abgeben muß?!? Und auf der Rechnung, die ich dann mit nach Hause nehmen darf, steht nur das, was wirklich repariert worden ist. Und damit stehst du normalerweise mit leeren Händen da, denn wenn die Werkstatt einen im Auftrag erwähnten Mangel NICHT behoben hat, dann erscheint der Mangel auch nicht auf der Rechnung. Ist euch dieses "System" auch schon mal aufgefallen?
In meinem Fall allerdings habe ich ein bißchen Glück und ein bißchen Vorausschauen auf meiner Seite.
1) Ich habe die Ergebnisse der ersten Untersuchung in Form von Batterietests aufbewahrt. Ich hoffe, ein Gericht wird mir dann glauben, daß ich bei der Werkstatt ein Problem mit der Batterie angegeben habe, auch wenn ich den Auftrag nicht mehr habe.
2) Für meinen 2. Werkstattaufenthalt habe ich den Auftrag einfach behalten (hatte ich beim Abholen meines Autos "zufällig" vergessen....). Und da steht alles eindeutig drinne.

Habe beides auch mal zu eurer Ansicht hochgeladen.
Was meint ihr? Wie gehe ich am besten vor?
Nochmal @mvogel: Wenn du sagst, ich soll gegen die erfolglose Werkstatt vorgehen, wie meinst du das? Was muß ich machen?
Nochmal @Tom: Du sagst, ich soll auf Gewährleistung klagen. Meinst du, ich soll direkt zum Anwalt gehen, den machen lassen und fertig?

Grüße,

Jens

Ach ja, 1000€ sind fast ausschließlich Arbeitskosten. Der Fehler ist nämlich tatsächlich schwierig zu finden gewesen. Wenn ihr mal den Namen von einem fähigen Mann in einer VW Werkstatt sucht, dann meldet euch unter meiner PN.
 

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Die Namen von fähigen Leuten kann und sollte man öffentlich nennen!

Ich kenn den bis jetzt geführten Schriftverkehr nicht. Aber wenn du exakt das angegeben hast, und VW schreibt so einen roztfrechen Brief würde ich damit guten Gewissens zum Anwalt gehen.
Vor Gericht kommt das niemals. VW wird vorher ein einsehen haben!

Leider ist es statistisch so, dass 90% aller Kunden, die einen solchen Brief vom Werk bekommen, die Flinte ins Korn werfen.
Genau darauf hofft VW jetzt auch bei Dir! Scheinbar gehörst Du aber zu den 10%!

Vielleicht ist das auch der Grund, warum ich als Kunde normalerweise den Auftrag bei Abholung des Fahrzeuges abgeben muß?!? Und auf der Rechnung, die ich dann mit nach Hause nehmen darf, steht nur das, was wirklich repariert worden ist. Und damit stehst du normalerweise mit leeren Händen da, denn wenn die Werkstatt einen im Auftrag erwähnten Mangel NICHT behoben hat, dann erscheint der Mangel auch nicht auf der Rechnung. Ist euch dieses "System" auch schon mal aufgefallen?

Ja da sieht in der Tat so aus, als ob da System hintersteckt! Obs tatsächlich so ist bezweifele ich aber.
Weiterhin kann ich mir gut vorstellen, dass du von den Werkstätten auch noch auf verlangen den alten Auftrag oder zumindestens die alten Rephistorien bekommen kannst. Dort sollte alles dokumentiert sein.

Ich fotokopiere mir den "Abholschein" immer! Keine Werkstatt weigert sich, diesen Abholschein vorher zu kopieren!
Zudem melde ich meine Mängel vorher schon schriftlich an! Meistens steht dann auf dem Auftrag/Abholschein immer nur siehe Anlage!

Das ganze hat zwei gute Seiten. Erstens hast du was in der Hand und zweitens weiss der Freundliche jetzt direkt, dass du diesbezüglich doch sehr genau bist. Dementsprechend genau wird er auch arbeiten.
 
AW: Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

Auch wenn's an die Nerven geht - dran bleiben. Die Haltung von VW als auch der Betrag in EUR sollten Dir genug Ansporn sein, wie Tom schreibt, nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen.

Und auch wenn's Vorstände nicht zu Gesicht bekommen - ein Schreiben an diese löst oft doch ein wenig mehr Kundenorientierung aus, indem sich "Sonderbeauftragte" einschalten ...

Gruß und viel Erfolg,
Walter
 
AW: Ärger mit VW: Brauche rechtliche Hilfe

Hallo, regelmäßig verjähren die Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren ab der Übergabe. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf hat der Käufer die Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB. Mit dem Auftrag zur Fehlersuche und Mangelbeseitigung wurde vom Nachbesserungsrecht Gebrauch genommen. Beide Versuche waren jedoch zunächst erfolglos. Bei einer solchen mangelhaften Nacherfüllung entstehen die Gewährleistungsrechte neu. Strittig ist aber, ob der Lauf der Verjährung von neuen beginnt, dies wird regelmäßig bei einer Nachlieferung, nicht aber der gescheiterten Reparatur angenommen. Zumindest aber ist der Lauf der Verjährung nach § 203 BGB für die Dauer der beiden vorangegangenen Reparaturmaßnahmen gehemmt gewesen, so dass ggf. noch innerhalb der Frist ein Gewährleistungsfall vorgelegen hat. Laß dies aber mal einen Profi vor Ort mit den notwendigen Daten prüfen. Grß jakob08
 
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