Abtretungserklärung

Christoph!

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Hallo zusammen,

mein Autohaus hat eine Abtretungserklärung unterschrieben um einen Schaden mit einer Versicherung abzurechnen.
Ich hatte auch explizit um eine Rechnung gebeten. (Die Versicherungsdaten hatten sie aus dem Gutachten.)

Ich finde das etwas - sehr - dreist. Im Hinterkopf kreisen natürlich Wörter wie Unterschriftenfälschung etc. Da mir aber in Summe kein Schaden entstanden ist habe ich es dabei belassen und wollte mich eigentlich nicht mehr darum kümmern. Nur gibt es jetzt noch weitere Probleme und irgendwie lässt mich das nicht los.

Nach Aussage des Serviceberaters sei es normal, dass sie die Abtretung ab und zu für den Kunden unterschreiben.
Was denkt ihr darüber?

Gruß
Christoph
 
Hallo Cristoph,
ist dann mit Deinem gefälschten Namen unterschrieben worden?
Im anderen Fall (wenn im Namen d. Autohaus unterschrieben wäre) müsste die Versicherung das doch sofort sehen,
dass nicht der Versicherungsnehmer unterschrieben hat.
Dann müsste die Versicherung sich zu mindesten mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und um eine Klärung bitten.

In wie weit das im Nachhinein rechtliche oder finanzielle Probleme erzeugt kann ich nicht sagen.
Gruß Ludger
 
Hallo,

....evtl. umschreibst du mal näher, worum es denn überhaupt geht.

Normalerweise unterschreibt man eine Abtretungserklärung um ein paar Sorgen weniger zu haben, bzw. Arbeit.
Wieso gibt es da dann ein Problem ?
Versicherung / Gutachten - ich gehe mal davon aus, es ging um einen Unfall.

Ich bekomme von allen Reparaturen - auch Garantie Reparaturen - eine Kopie der Rechnung vom Händler an den VVD usw. - das sollte also auch kein Problem darstellen.

Gruß
Claus
 
ist dann mit Deinem gefälschten Namen unterschrieben worden?
Nein aber an meiner Stelle. Also unter "Geschädigter bzw. Versicherungsnehmer".

Hintergrund ist ein Haftpflichschaden (keine Teilschuld meinerseits).
Das Gutachten habe ich bei einem Gutachter machen lassen und dafür eine Abtretung unterschrieben. Diese war Teil des Gutachtens das dann am Ende im Autohaus gelandet ist.
Die restlichen Formalitäten habe ich über einen Anwalt laufen lassen.
Die gegnerische Versicherung hat mir darauf (ungefragt) über den Anwalt die Nettoreparaturkosten ausgezahlt.
Bei der Übergabe des Wagens zur Reparatur habe ich um eine Rechnung über den Bruttowert gebeten um diese - wie abgesprochen - an den Anwalt weiterzuleiten. Der sollte dann nachträglich die Differenz + Nutzungsausfall geltend machen.
Stattdessen hat das Autohaus die Differenz von der Versicherung bekommen und mir eine Rechnung über den fehlenden Nettobetrag gestellt.
Auf Rückfrage habe ich dann eine Abtretung bekommen. Unleserlich vom Serviceberate unterschrieben war.

Soweit so ärgerlich.

Wie geschrieben in Summe macht es für mich keinen Unterschied ob das Geld einmal über mein Konto läuft oder nicht.
Aber wenn man mal das Kleingedruckte auf der Abtretung durchließt klingt das Vorgehen nicht normal.
Es fiel zwei mal die Aussage, dass so ein Vorgehen implizit durch Erteilen eines Werkstattauftrages legitim sei. Kann ich nicht glauben, habe ich aber auch keine Ahnung von.
 
Hallo zusammen,

mein Autohaus hat eine Abtretungserklärung unterschrieben um einen Schaden mit einer Versicherung abzurechnen.
Ich hatte auch explizit um eine Rechnung gebeten. (Die Versicherungsdaten hatten sie aus dem Gutachten.)

Ich finde das etwas - sehr - dreist. Im Hinterkopf kreisen natürlich Wörter wie Unterschriftenfälschung etc. Da mir aber in Summe kein Schaden entstanden ist habe ich es dabei belassen und wollte mich eigentlich nicht mehr darum kümmern. Nur gibt es jetzt noch weitere Probleme und irgendwie lässt mich das nicht los.

Nach Aussage des Serviceberaters sei es normal, dass sie die Abtretung ab und zu für den Kunden unterschreiben.
Was denkt ihr darüber?

Gruß
Christoph

Als Fachmann in Sachen „Versicherung“ ist die Sache klar:

Es handelt sich um eine Straftat.
Punkt aus.

Und ganz nebenbei: Dir entsteht durchaus ein Nachteil.
Denn ggf. entgeht Dir ein (Teil-)Forderungsausfall ggü dem Versicherer.
 
natürlich ist das nicht legitim und auch nicht durch den Werkstattauftrag gerechtfertigt.
Es ist der SEA des Geschädigten, allein er bestimmt, was damit geschieht.
Wenn du die Rechnung hast, schick sie zur Versicherung und fordere sie auf, die Differenz auf das gezahlte Netto zu überweisen. Die Versicherung wird dann auf die Abtretung und die Zahlung an die Werkstatt verweisen. Dann forderst du nochmals die Zahlung unter Hinweis, dass du nichts abgetreten hast und es dein SEA ist. Dann wird die Versicherung ins Schleudern geraten, sie trägt nämlich das Risiko, nochmal zahlen zu müssen.
Wenn das alle so machen würden, wären die Versicherer sorgsamer mit der Zahlung auf vermeintlich abgetretene Forderungen.
 
Als Fachmann in Sachen „Versicherung“ ist die Sache klar:

Es handelt sich um eine Straftat.
Punkt aus.

Und ganz nebenbei: Dir entsteht durchaus ein Nachteil.
Denn ggf. entgeht Dir ein (Teil-)Forderungsausfall ggü dem Versicherer.
Den letzten Teil versteh ich nicht ganz. Aber das sind natürlich klare Worte.

natürlich ist das nicht legitim und auch nicht durch den Werkstattauftrag gerechtfertigt.
Es ist der SEA des Geschädigten, allein er bestimmt, was damit geschieht.
Was ist denn ein SEA ? :confused:
Wenn du die Rechnung hast, schick sie zur Versicherung und fordere sie auf, die Differenz auf das gezahlte Netto zu überweisen. Die Versicherung wird dann auf die Abtretung und die Zahlung an die Werkstatt verweisen. Dann forderst du nochmals die Zahlung unter Hinweis, dass du nichts abgetreten hast und es dein SEA ist. Dann wird die Versicherung ins Schleudern geraten, sie trägt nämlich das Risiko, nochmal zahlen zu müssen.
An sich eine gute Idee, aber so wirklich auf Konfrontationskurs bin ich jetzt auch nicht :-)
 
SEA = Schadenersatzanspruch
 
Du hast ja ggf. über die Schadensabtretung hinaus Ansprüche.
Klar sind von der Abtretung unberücksichtigte, wie:
- merkantiler Minderwert (Wertausgleich)
- Nutzungsausfall
- persönlcher Schadenersatz
- Bearbeitungspauschalen

Aber:
evtl. gibst Du Arbeiten ja auch nur zum Teil in Auftrag.
Klassiker: Scheiben kaputt, die Folierung möchtest Du aber in Auftrag geben.
Oder Fu bist mit der Qualität der Ausführung nicht einverstanden.
Wo ist dann Dein „Druckmittel“?

Nein, keine Werkstatt ist zeichnungsbefugt für den Kunden.
 
Danke für die Meinungen :)
Man wird ja älter und weis(s)er, ich denke in ein paar Tagen nochmal darüber nach ob ich mich weiterärgern will oder nicht.
 
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