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R5T5
Guest
Hallo zusammen,
ich mach es kurz, denn ich will möglichst wenig verwirren, ich bin nämlich verwirrt genug. Der folgende Ablauf erscheint mir etwas seltsam.
Ein Unfall mit Totalschaden eines über 17 Jahre alten Autos. Der Unfallgegner ist der Schuldige, ansässig nicht in der EU. Es ist ein Firmenwagen, der Firmensitz ist ausserhalb der EU, das Versicherungsunternehmen sitzt in Deutschland und gehört zu den bekannten.
Soweit alles normal, nur ab jetzt wird es für mich seltsamer und seltsamer. Vielleicht ist das ja auch normal und ich irre mich.
Über den Schutzbrief wurde ein Abschleppwagen gerufen. Der nette Fahrer Herr Q. wollte den Wagen aber unbedingt nicht zur Privatdresse transportieren, da er Öl verloren hat. Der Wagen müsste auf einen Hof mit Ölabscheider. Den Hinweis, dass auf dem Privatgelände entsprechend flache Kanister für genau solche Fälle bereit stehen, wurde ignoriert. So wurde der Wagen auf das Gelände des renommierten und bekannten Autohauses A+T gebracht. Wohlgemerkt nachts, aufgrund dessen die Werkstätten geschlossen sind, während Herr Q. wohl Zugang hat.
Während der Fahrt wurde von Herr Q. aufgeklärt, wie unglaublich schwierig die Abwicklung im EU Ausland sei, ganz besonders in diesem Land! Und man unbedingt einen Anwalt brauche, ohne Anwalt würde gar nichts gehen. Das würde dann auch alles viel zu lange Dauern mit der ausländischen Versicherungen (Anmerkung: es gibt keine ausländische Versicherung).
Er würde jetzt für das Autohaus den Auftrag zur Schadensbegutachtung, Meldung an die Versicherung, etc. annehmen und ein Sachbearbeiter würde sich morgen melden, der eben dann auch den Gutachter Herr T. bestellt, sowie bei Bedarf einen Anwalt hinzuzieht. So wird das nun mal in Werkstätten gemacht wird, bis auf die Sache mit dem Anwalt.
Das war soweit ok. Aber: das ganze wurde elektronisch erstellt in einer App. Es gibt keinen Kundenbeleg, keinen Ausdruck und keine Kopie. Nun gut, digitales Zeitalter...soll per Mail kommen. Ist bis jetzt nicht da.
Tags darauf sprach eine Frau J. auf die Mailbox. Sie stellte sich vor als zuständige Sachbearbeiterin der Pannenhilfe des Autohauses A+T.
Beim gleich danach erfolgtem Rückruf meldete sich Frau J. eben nur als Frau J. wie bei einem Privaten Anruf. Sie würde jetzt alles Nötige in die Wege leiten, den Gutachter Herrn T. beauftragen und er wird dann Kontakt aufnehmen und sie schickt eine Vollmacht für alles Weitere, die unterschrieben zurück gesendet werden müsse. Ok, hier stimmt was nicht.
Auf die Frage, wie denn nun ihrer Firmierung sei antwortet sie "...wie a***card, nur ohne "d". Für "car" eben, nicht "card"."
Sie arbeitet weder im Autohaus A+T, noch für das Autohaus. Sie ist auch keine Sachbearbeiterin, sondern als Rechtsanwältin ca. 500 km entfernt im Norden Deutschlands ansässig. Aha..., warum stellt sie sich dann falsch vor?
Ein paar Stunden später kommt eine Mail mit dem Vordruck einer Vollmacht als pdf, die den ersten zaghaften aber motivierten Versuchen eines 7 jährigen entsprungen sein könnte, welcher zum ersten mal ein Textverarbeitungsprogramm ausprobiert hat. Briefkopf ist falsche formatiert, 3 verschiedene Schriftgrößen und zwei Stile. Strasse und Postleitzahl sind mit Komma getrennt in der selben Zeile und ein Ort fehlt völlig. Der weitere Satzbau ergibt keinen Sinn, es fehlen ein paar Wörter und als Parteien sind nur Namen genannt, noch dazu falsch. Da gibt es doch deutlich schönere Anwaltsschreiben auf vorbereitetem Firmenpapier.
Diese "Vollmacht" wird auf keinen Fall unterschrieben. Wollen wir doch mal schauen, was hier läuft.
Wie das Impressum verrät arbeitet Frau J. gar nicht bei "...wie a***card, nur ohne d...", denn im Firmennamen fehlen am Beginn noch zwei Buchstaben, die irgendwie im Gespräch verloren gegangen sein müssen. Die Recherchen im Netz sind sehr sehr dünne, Suchmaschinen scheinen die Homepage zu meiden. Die Domain kann aber direkt eingegeben werden. Das ist dann wohl einfach eine ganz normal selbständige Rechtsanwältin.
Eine Suchmaschine führt auf der Suche nach Frau J. irgendwann zur Website eines Gutachters. Sie einer an: Herr T. Dieser nutzt mehrer Domains, anscheinend sind ein paar Seiten noch nicht ganz fertig.
In der Mail von Frau J. ist ein Link auf ihre Homepage. Nur führt dieser Link auf eine völlig andere Seite, nämlich einer Kanzlei mit anderem Namen und anderer Adresse im selben Ort. Da ist wohl was schief gelaufen beim einsetzen des Links? Frau J. wird in dieser Kanzlei als Mitarbeiterin aufgeführt.
In der Zwischenzeit kommt vom Gutachter Herr T. eine Mail an, in welcher er sich beim Fahrer des Wagens über den Auftrag zur Begutachtung bedankt.
Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht.
Ist das in Euren Augen ein normaler Ablauf?
Habt ihr sowas schon mal erlebt?
Was ist denn mit freier Wahl der Werkstatt und des Gutachters, bzw. des Anwalts?
Wozu ein Anwalt, ist doch noch gar nichts passiert?
ich mach es kurz, denn ich will möglichst wenig verwirren, ich bin nämlich verwirrt genug. Der folgende Ablauf erscheint mir etwas seltsam.
Ein Unfall mit Totalschaden eines über 17 Jahre alten Autos. Der Unfallgegner ist der Schuldige, ansässig nicht in der EU. Es ist ein Firmenwagen, der Firmensitz ist ausserhalb der EU, das Versicherungsunternehmen sitzt in Deutschland und gehört zu den bekannten.
Soweit alles normal, nur ab jetzt wird es für mich seltsamer und seltsamer. Vielleicht ist das ja auch normal und ich irre mich.
Über den Schutzbrief wurde ein Abschleppwagen gerufen. Der nette Fahrer Herr Q. wollte den Wagen aber unbedingt nicht zur Privatdresse transportieren, da er Öl verloren hat. Der Wagen müsste auf einen Hof mit Ölabscheider. Den Hinweis, dass auf dem Privatgelände entsprechend flache Kanister für genau solche Fälle bereit stehen, wurde ignoriert. So wurde der Wagen auf das Gelände des renommierten und bekannten Autohauses A+T gebracht. Wohlgemerkt nachts, aufgrund dessen die Werkstätten geschlossen sind, während Herr Q. wohl Zugang hat.
Während der Fahrt wurde von Herr Q. aufgeklärt, wie unglaublich schwierig die Abwicklung im EU Ausland sei, ganz besonders in diesem Land! Und man unbedingt einen Anwalt brauche, ohne Anwalt würde gar nichts gehen. Das würde dann auch alles viel zu lange Dauern mit der ausländischen Versicherungen (Anmerkung: es gibt keine ausländische Versicherung).
Er würde jetzt für das Autohaus den Auftrag zur Schadensbegutachtung, Meldung an die Versicherung, etc. annehmen und ein Sachbearbeiter würde sich morgen melden, der eben dann auch den Gutachter Herr T. bestellt, sowie bei Bedarf einen Anwalt hinzuzieht. So wird das nun mal in Werkstätten gemacht wird, bis auf die Sache mit dem Anwalt.
Das war soweit ok. Aber: das ganze wurde elektronisch erstellt in einer App. Es gibt keinen Kundenbeleg, keinen Ausdruck und keine Kopie. Nun gut, digitales Zeitalter...soll per Mail kommen. Ist bis jetzt nicht da.
Tags darauf sprach eine Frau J. auf die Mailbox. Sie stellte sich vor als zuständige Sachbearbeiterin der Pannenhilfe des Autohauses A+T.
Beim gleich danach erfolgtem Rückruf meldete sich Frau J. eben nur als Frau J. wie bei einem Privaten Anruf. Sie würde jetzt alles Nötige in die Wege leiten, den Gutachter Herrn T. beauftragen und er wird dann Kontakt aufnehmen und sie schickt eine Vollmacht für alles Weitere, die unterschrieben zurück gesendet werden müsse. Ok, hier stimmt was nicht.
Auf die Frage, wie denn nun ihrer Firmierung sei antwortet sie "...wie a***card, nur ohne "d". Für "car" eben, nicht "card"."
Sie arbeitet weder im Autohaus A+T, noch für das Autohaus. Sie ist auch keine Sachbearbeiterin, sondern als Rechtsanwältin ca. 500 km entfernt im Norden Deutschlands ansässig. Aha..., warum stellt sie sich dann falsch vor?
Ein paar Stunden später kommt eine Mail mit dem Vordruck einer Vollmacht als pdf, die den ersten zaghaften aber motivierten Versuchen eines 7 jährigen entsprungen sein könnte, welcher zum ersten mal ein Textverarbeitungsprogramm ausprobiert hat. Briefkopf ist falsche formatiert, 3 verschiedene Schriftgrößen und zwei Stile. Strasse und Postleitzahl sind mit Komma getrennt in der selben Zeile und ein Ort fehlt völlig. Der weitere Satzbau ergibt keinen Sinn, es fehlen ein paar Wörter und als Parteien sind nur Namen genannt, noch dazu falsch. Da gibt es doch deutlich schönere Anwaltsschreiben auf vorbereitetem Firmenpapier.
Diese "Vollmacht" wird auf keinen Fall unterschrieben. Wollen wir doch mal schauen, was hier läuft.
Wie das Impressum verrät arbeitet Frau J. gar nicht bei "...wie a***card, nur ohne d...", denn im Firmennamen fehlen am Beginn noch zwei Buchstaben, die irgendwie im Gespräch verloren gegangen sein müssen. Die Recherchen im Netz sind sehr sehr dünne, Suchmaschinen scheinen die Homepage zu meiden. Die Domain kann aber direkt eingegeben werden. Das ist dann wohl einfach eine ganz normal selbständige Rechtsanwältin.
Eine Suchmaschine führt auf der Suche nach Frau J. irgendwann zur Website eines Gutachters. Sie einer an: Herr T. Dieser nutzt mehrer Domains, anscheinend sind ein paar Seiten noch nicht ganz fertig.
In der Mail von Frau J. ist ein Link auf ihre Homepage. Nur führt dieser Link auf eine völlig andere Seite, nämlich einer Kanzlei mit anderem Namen und anderer Adresse im selben Ort. Da ist wohl was schief gelaufen beim einsetzen des Links? Frau J. wird in dieser Kanzlei als Mitarbeiterin aufgeführt.
In der Zwischenzeit kommt vom Gutachter Herr T. eine Mail an, in welcher er sich beim Fahrer des Wagens über den Auftrag zur Begutachtung bedankt.
Ich bin mal gespannt, wie es weiter geht.
Ist das in Euren Augen ein normaler Ablauf?
Habt ihr sowas schon mal erlebt?
Was ist denn mit freier Wahl der Werkstatt und des Gutachters, bzw. des Anwalts?
Wozu ein Anwalt, ist doch noch gar nichts passiert?
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