archer455
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Das, was der bundesdeutsche Bußgeld und OWI Katalog hergibt, kommt einer stillschweigenden Duldung auch schwerer Verkehrsverstöße gleich und behandelt vor allem Erst- und Gelegenheitstäter genauso wie die, die regelmäßig auffällig werden.Du musst richtig lesen, Archer. Ich hab nicht geschrieben, dass das o.k. ist, sondern dass der Strafkatalog dafür bei uns o.k. ist
Höhere Strafen werden sicher nicht 100% aller Verkehrsverstöße verhindern, aber jeder einzelne Unfalll, der so vermieden werden kann, ist gut. So einfach ist das.
Nein - provokativ überzeichnend. Wo Du das schreibst? Zwischen den Zeilen! Und als Tenor in Deinen sonstigen Beiträgen. Beispiel gefällig:Zeig mir, wo ich das geschrieben habe. Du solltest generell etwas vorsichtiger sein mit der Wiedergabe anderer Postings. Du kannst das nämlich nicht auf sachliche Art und Weise, sondern nur verfälschend und polarisierend.
Ich könnte Dir ruckzuck noch viele andere Beiträge von Dir liefern, in denen Du mehr oder weniger unverholen Diebe für vogelfrei erklärst und deren Tötung zumindest indirekt mehr oder weniger billigst.Also Frank, ich erschlage regelmässig Schnaken, und bei einem T5-Knacker müsste ich mich diesbezüglich schon etwas beherrschen, aber einen T5-Boarder würde ich im Leben nie erschlagen
Wenn aber schon Duiebe, die "nur" Sachschaden verursachen, nach Deiner verschriftlichten Meinung vom Leben zum Tode gebracht werden dürfen, was soll dann erst mit Personen geschehen, die andere Personen an Leib und Leben schädigen??
Vielleicht solltest Du, bevor Du andere zum lesen aufforderst, einmal Deine Beiträge lesen und darüber nachdenken, welche Aussenwirkung diese haben und wie Du Dich damit darstellst! Und welchen Eindruck Deiner allgemeinen Einstellung Du da so transportierst.
Keine Ahnung, was dahinter steht, ich kann nur lesen, was Du unmißverständlich schreibst!
Zum Thema perfide Unterstellung siehe vor! Aber auch hier wieder kommst Du so rüber wie Du es mir unterstellst, nur mit anderem Hintergrund.Meine Einstellung ist die, dass der Strafkatalog bei Schädigung Unbeteiligter verschärft werden kann, von der Todesstrafe, wie von dir perfide unterstellt war nicht die Rede. Lies einfach nochmal nach, oder lies mehrmals nach, solange, bis du es kapierst.
Kritik an Deinen Äusserungen wehrst Du mit subtilen kleinen Sinnverdrehungen und gezielter Auswahl der negativsten Interpretation einer mehrdeutigen Aussage ab und versuchst mit Vorwürfewn wie "perfide Unterstellung!", "kannst nicht lesen", "unsachlich", "verfälschend" usw. rauszuwinden.
Und das nicht nur bei mir. Das ist mir auch bei anderen, die eine andere Meinung als Du vertreten, aufgefallen.
Wenn DU selber überzeichnest, ist das i.O., wenn das andere machen, sind die ganz schlechte Menschen.
Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern werfen!
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