250 €uro für 28 km/m zu schnell,...

Du musst richtig lesen, Archer. Ich hab nicht geschrieben, dass das o.k. ist, sondern dass der Strafkatalog dafür bei uns o.k. ist
Das, was der bundesdeutsche Bußgeld und OWI Katalog hergibt, kommt einer stillschweigenden Duldung auch schwerer Verkehrsverstöße gleich und behandelt vor allem Erst- und Gelegenheitstäter genauso wie die, die regelmäßig auffällig werden.
Höhere Strafen werden sicher nicht 100% aller Verkehrsverstöße verhindern, aber jeder einzelne Unfalll, der so vermieden werden kann, ist gut. So einfach ist das.

Zeig mir, wo ich das geschrieben habe. Du solltest generell etwas vorsichtiger sein mit der Wiedergabe anderer Postings. Du kannst das nämlich nicht auf sachliche Art und Weise, sondern nur verfälschend und polarisierend.
Nein - provokativ überzeichnend. Wo Du das schreibst? Zwischen den Zeilen! Und als Tenor in Deinen sonstigen Beiträgen. Beispiel gefällig:
Also Frank, ich erschlage regelmässig Schnaken, und bei einem T5-Knacker müsste ich mich diesbezüglich schon etwas beherrschen, aber einen T5-Boarder würde ich im Leben nie erschlagen
Ich könnte Dir ruckzuck noch viele andere Beiträge von Dir liefern, in denen Du mehr oder weniger unverholen Diebe für vogelfrei erklärst und deren Tötung zumindest indirekt mehr oder weniger billigst.
Wenn aber schon Duiebe, die "nur" Sachschaden verursachen, nach Deiner verschriftlichten Meinung vom Leben zum Tode gebracht werden dürfen, was soll dann erst mit Personen geschehen, die andere Personen an Leib und Leben schädigen??

Vielleicht solltest Du, bevor Du andere zum lesen aufforderst, einmal Deine Beiträge lesen und darüber nachdenken, welche Aussenwirkung diese haben und wie Du Dich damit darstellst! Und welchen Eindruck Deiner allgemeinen Einstellung Du da so transportierst.
Keine Ahnung, was dahinter steht, ich kann nur lesen, was Du unmißverständlich schreibst!

Meine Einstellung ist die, dass der Strafkatalog bei Schädigung Unbeteiligter verschärft werden kann, von der Todesstrafe, wie von dir perfide unterstellt war nicht die Rede. Lies einfach nochmal nach, oder lies mehrmals nach, solange, bis du es kapierst.
Zum Thema perfide Unterstellung siehe vor! Aber auch hier wieder kommst Du so rüber wie Du es mir unterstellst, nur mit anderem Hintergrund.
Kritik an Deinen Äusserungen wehrst Du mit subtilen kleinen Sinnverdrehungen und gezielter Auswahl der negativsten Interpretation einer mehrdeutigen Aussage ab und versuchst mit Vorwürfewn wie "perfide Unterstellung!", "kannst nicht lesen", "unsachlich", "verfälschend" usw. rauszuwinden.
Und das nicht nur bei mir. Das ist mir auch bei anderen, die eine andere Meinung als Du vertreten, aufgefallen.

Wenn DU selber überzeichnest, ist das i.O., wenn das andere machen, sind die ganz schlechte Menschen.

Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern werfen!
 
Das, was der bundesdeutsche Bußgeld und OWI Katalog hergibt, kommt einer stillschweigenden Duldung auch schwerer Verkehrsverstöße gleich und behandelt vor allem Erst- und Gelegenheitstäter genauso wie die, die regelmäßig auffällig werden.
Höhere Strafen werden sicher nicht 100% aller Verkehrsverstöße verhindern, aber jeder einzelne Unfalll, der so vermieden werden kann, ist gut. So einfach ist das.

Nein - provokativ überzeichnend. Wo Du das schreibst? Zwischen den Zeilen! Und als Tenor in Deinen sonstigen Beiträgen. Beispiel gefällig:

Ich könnte Dir ruckzuck noch viele andere Beiträge von Dir liefern, in denen Du mehr oder weniger unverholen Diebe für vogelfrei erklärst und deren Tötung zumindest indirekt mehr oder weniger billigst.
Wenn aber schon Duiebe, die "nur" Sachschaden verursachen, nach Deiner verschriftlichten Meinung vom Leben zum Tode gebracht werden dürfen, was soll dann erst mit Personen geschehen, die andere Personen an Leib und Leben schädigen??

Vielleicht solltest Du, bevor Du andere zum lesen aufforderst, einmal Deine Beiträge lesen und darüber nachdenken, welche Aussenwirkung diese haben und wie Du Dich damit darstellst! Und welchen Eindruck Deiner allgemeinen Einstellung Du da so transportierst.
Keine Ahnung, was dahinter steht, ich kann nur lesen, was Du unmißverständlich schreibst!

Zum Thema perfide Unterstellung siehe vor! Aber auch hier wieder kommst Du so rüber wie Du es mir unterstellst, nur mit anderem Hintergrund.
Kritik an Deinen Äusserungen wehrst Du mit subtilen kleinen Sinnverdrehungen und gezielter Auswahl der negativsten Interpretation einer mehrdeutigen Aussage ab und versuchst mit Vorwürfewn wie "perfide Unterstellung!", "kannst nicht lesen", "unsachlich", "verfälschend" usw. rauszuwinden.
Und das nicht nur bei mir. Das ist mir auch bei anderen, die eine andere Meinung als Du vertreten, aufgefallen.

Wenn DU selber überzeichnest, ist das i.O., wenn das andere machen, sind die ganz schlechte Menschen.

Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern werfen!

Und ich dachte immer, das VW-Bus Fahrer ein friedfertiges und tolerantes Völkchen sind. Aber anscheinend habe ich mich geirrt. Ich frage mich, warum verschiedene Foristen, die Namen dürften bekannt sein, einen Bus fahren und nicht einen getunten GTI o.ä. Vielleicht bin auch nur ein bißchen naiv.
Heiner
 
Hallo

...nur mal so als kleine Info, unser Bußgeldkatalog richtet sich an die, mit der weißen Weste, also "Ersträter".
Alles andere ist Auslegungssache der Kommune, ob sie das Bußgeld für den Verstoß erhöht oder nicht.
Des Weiteren werden Täter, die innerhalb von zwei Jahren zwei mal mit 25km/h + über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt werden, zum 4-Wöchigen Spazierengehen verdonnert.

VG
Andreas
 
Und ich dachte immer, das VW-Bus Fahrer ein friedfertiges und tolerantes Völkchen sind. Aber anscheinend habe ich mich geirrt. Ich frage mich, warum verschiedene Foristen, die Namen dürften bekannt sein, einen Bus fahren und nicht einen getunten GTI o.ä. Vielleicht bin auch nur ein bißchen naiv.
Heiner


Da siehst mal Heiner ... T5 Fahre sind auch nur Menschen ... da gibt es eben auch solche und solche ;-))
 
Alles andere ist Auslegungssache der Kommune, ob sie das Bußgeld für den Verstoß erhöht oder nicht.

Nein, das ist so nicht ganz richtig, die Verwangelder, nach dem neuen Bußgeldkatalog bis 55 €, bleiben bei den Kommunen und da besteht auch kein Ermessen. Alles was darüber liegt, sind Bußgelder und die gehen an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Und das Regelfahrverbot besteht wenn Du innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26km/h zu schnell gelasert wirst.

Gruß Florian
 
Und das Regelfahrverbot besteht wenn Du innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26km/h zu schnell gelasert wirst.
Und da sag´ noch einer wir würden verwöhnt, das geht nämlich ganz schnell ?(.

Gruß

hjb
 
In der Tat sind einige Delinquenten davon sehr überrascht: "was, ich war doch nur zweimal zu schnell und nie 30 mehr..."
 
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Reaktionen: hjb
Man muss nicht mal im Ausland zu schnell fahren um viel zu bezahlen.
Los Angeles - 5 Minuten Parkuhr überzogen. 64 US$. Und das war noch nicht mal mit nem T5 ;)

Da hilft auch die Diskussion mit dem Officer nix.
 
Nein, das ist so nicht ganz richtig, die Verwangelder, nach dem neuen Bußgeldkatalog bis 55 €, bleiben bei den Kommunen und da besteht auch kein Ermessen. Alles was darüber liegt, sind Bußgelder und die gehen an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Und das Regelfahrverbot besteht wenn Du innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26km/h zu schnell gelasert wirst.

Gruß Florian
Wenn man mit mehr als 25 km/h zu schnell erwischt wurde sollte man daraus lernen ein zweites mal nicht erwischt zu werden, d.h. sich an die bestehenden Regeln halten.
 
Dass ist der Sinn dieser Regelung, richtig, aber du glaubst nicht, wie viele trotzdem in diese Fall tappen...
 
Doch doch, du hast es schon richtig erfasst, Sinn ist eben, den "Mehrfachtäter" zu treffen, der aus einem Geschwindigkeitsverstoß nichts gelernt hat.
 
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