- Ort
- HH
- Mein Auto
- Caddy Kasten
- Erstzulassung
- 12.05.2017
- Motor
- Otto 75 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- Weicheiausstattung
AW: 20 Zoll TÜV-Problem Tachoabweichung
Das ist das mir angeborene Mißtrauen, Dinge die per Definition (KBA Zulassung der Tachometer) gleich sein sollen, es in praxi aber nicht sind.
Ich möchte nicht schon "ab Werk" das Pech haben, bereits mit Serienbereifung an einen "streuenden" Tacho geraten zu sein, da da bereits 99km/h anzeigt.
Und in den teuer gekauften Radsatz, nur aufgrund der Unkenntnis dieses (falsch-richtigen) Wertes, aber einer dann (scheinbar) notwendigen Tachojustierung, noch zusätzlich (u.U. 2x im Jahr) Geld zu investieren.
Schön, wenn es nur ein Richtwert ist, dann bleibe ich bei den 1,5%.
Gutachten & Richtwerte.... ....Meßwerte....
Die Frage lautete ja, hat A:T:U so einen Tachodienst ständig (siehe Samstagsaktion) anwesend?
Ich unterstelle da auch ein gewisses kaufmännisches Interesse, daß es bestimmt der Sache nicht förderlich ist, wenn Papa am Samsatg zunächst NICHT mit den neuen Gummis nach Hause kommt, nur weil der Tachoangleicher nicht verfügbar war.
Ich habe persönlich nichts gegen einen Soll/Ist Vergleich, wie in G01 vorgesehen, nur sollte man meiner Meinung nach:
- den Kunden vorher über das evtl. notwendige Verfahren aufklären (damit er schon mal etwas mehr Zeit & Geld einplant)
- die Annahme, alle Tachos zeigten nicht zu wenig, aber unterschiedlich zu viel an,
sich evtl. auch in der Erweiterung des Gutachtens auf eben diese Fahrversuche mit den entsprechenden Umrüst-KFZ auswirken. V.a. auch wegen der einheitlichen äußeren Bedingungen, die jahreszeitlich doch sehr variabel sind.
- Sprich die Auflage G01 wird bereits beim Erstellen des Gutachtens typgültig erfüllt, (ist also keine Auflage mehr, sondern ein fester fahrzeugspezifischer Wert, wie z.B. die Traglast) dann könnte man sich den ganzen Nerv sparen.
Deine Formel in Ehren, aber wie bekommst Du die dafür notwendigen Vergleichsbedingungen hin?Was ist eine "fahrzeugspezifischen Tachometergenauigkeit"?
Das ist das mir angeborene Mißtrauen, Dinge die per Definition (KBA Zulassung der Tachometer) gleich sein sollen, es in praxi aber nicht sind.
Ich möchte nicht schon "ab Werk" das Pech haben, bereits mit Serienbereifung an einen "streuenden" Tacho geraten zu sein, da da bereits 99km/h anzeigt.
Und in den teuer gekauften Radsatz, nur aufgrund der Unkenntnis dieses (falsch-richtigen) Wertes, aber einer dann (scheinbar) notwendigen Tachojustierung, noch zusätzlich (u.U. 2x im Jahr) Geld zu investieren.
Dabei handelt es sich num einen "Richtwert" der bei der Erstellung bdes Teilegutachtens berücksichtigt wird!
Schön, wenn es nur ein Richtwert ist, dann bleibe ich bei den 1,5%.
Gutachten & Richtwerte.... ....Meßwerte....
siehe meine obere Aussage.Nach der Umrüstung. Mit den in der FZ-BE aufgeführten Bereifungen befindet sich die Tachoanzeige innerhalb der zul. Toleranz.
Das ist z.T. richtig, aber nur dann wenn tatsächlich eine Tachoangleichung durchgeführt wurde, dann werden alle Serien-Bereifungen die ausserhalb der Toleranz liegen gestrichen.
Die Frage lautete ja, hat A:T:U so einen Tachodienst ständig (siehe Samstagsaktion) anwesend?
Ich unterstelle da auch ein gewisses kaufmännisches Interesse, daß es bestimmt der Sache nicht förderlich ist, wenn Papa am Samsatg zunächst NICHT mit den neuen Gummis nach Hause kommt, nur weil der Tachoangleicher nicht verfügbar war.
Ich habe persönlich nichts gegen einen Soll/Ist Vergleich, wie in G01 vorgesehen, nur sollte man meiner Meinung nach:
- den Kunden vorher über das evtl. notwendige Verfahren aufklären (damit er schon mal etwas mehr Zeit & Geld einplant)
- die Annahme, alle Tachos zeigten nicht zu wenig, aber unterschiedlich zu viel an,
sich evtl. auch in der Erweiterung des Gutachtens auf eben diese Fahrversuche mit den entsprechenden Umrüst-KFZ auswirken. V.a. auch wegen der einheitlichen äußeren Bedingungen, die jahreszeitlich doch sehr variabel sind.
- Sprich die Auflage G01 wird bereits beim Erstellen des Gutachtens typgültig erfüllt, (ist also keine Auflage mehr, sondern ein fester fahrzeugspezifischer Wert, wie z.B. die Traglast) dann könnte man sich den ganzen Nerv sparen.