20 Zoll TÜV-Problem Tachoabweichung

AW: 20 Zoll TÜV-Problem Tachoabweichung

Was ist eine "fahrzeugspezifischen Tachometergenauigkeit"?
Deine Formel in Ehren, aber wie bekommst Du die dafür notwendigen Vergleichsbedingungen hin?
Das ist das mir angeborene Mißtrauen, Dinge die per Definition (KBA Zulassung der Tachometer) gleich sein sollen, es in praxi aber nicht sind.
Ich möchte nicht schon "ab Werk" das Pech haben, bereits mit Serienbereifung an einen "streuenden" Tacho geraten zu sein, da da bereits 99km/h anzeigt.
Und in den teuer gekauften Radsatz, nur aufgrund der Unkenntnis dieses (falsch-richtigen) Wertes, aber einer dann (scheinbar) notwendigen Tachojustierung, noch zusätzlich (u.U. 2x im Jahr) Geld zu investieren.

Dabei handelt es sich num einen "Richtwert" der bei der Erstellung bdes Teilegutachtens berücksichtigt wird!

Schön, wenn es nur ein Richtwert ist, dann bleibe ich bei den 1,5%.
Gutachten & Richtwerte....:rolleyes: ....Meßwerte....:pro:

Nach der Umrüstung. Mit den in der FZ-BE aufgeführten Bereifungen befindet sich die Tachoanzeige innerhalb der zul. Toleranz.
siehe meine obere Aussage.

Das ist z.T. richtig, aber nur dann wenn tatsächlich eine Tachoangleichung durchgeführt wurde, dann werden alle Serien-Bereifungen die ausserhalb der Toleranz liegen gestrichen.

Die Frage lautete ja, hat A:T:U so einen Tachodienst ständig (siehe Samstagsaktion) anwesend?
Ich unterstelle da auch ein gewisses kaufmännisches Interesse, daß es bestimmt der Sache nicht förderlich ist, wenn Papa am Samsatg zunächst NICHT mit den neuen Gummis nach Hause kommt, nur weil der Tachoangleicher nicht verfügbar war.

Ich habe persönlich nichts gegen einen Soll/Ist Vergleich, wie in G01 vorgesehen, nur sollte man meiner Meinung nach:
- den Kunden vorher über das evtl. notwendige Verfahren aufklären (damit er schon mal etwas mehr Zeit & Geld einplant)
- die Annahme, alle Tachos zeigten nicht zu wenig, aber unterschiedlich zu viel an,
sich evtl. auch in der Erweiterung des Gutachtens auf eben diese Fahrversuche mit den entsprechenden Umrüst-KFZ auswirken. V.a. auch wegen der einheitlichen äußeren Bedingungen, die jahreszeitlich doch sehr variabel sind.
- Sprich die Auflage G01 wird bereits beim Erstellen des Gutachtens typgültig erfüllt, (ist also keine Auflage mehr, sondern ein fester fahrzeugspezifischer Wert, wie z.B. die Traglast) dann könnte man sich den ganzen Nerv sparen. :pro:
 
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Sprich die Auflage G01 wird bereits beim Erstellen des Gutachtens typgültig erfüllt, (ist also keine Auflage mehr, sondern ein fester fahrzeugspezifischer Wert, wie z.B. die Traglast) dann könnte man sich den ganzen Nerv sparen.

Da wäre dann der Hersteller der Felgen der Dumme, das spart der sich aber lieber ... sonst müsste er für jeden Fahrzeugtyp die Gültigkeit beweisen.

Aber was so idiotisch ist, wir reden von ein par km/h zu wenig evtl. angezeigt, und dann noch rein theoretischer Natur.
 
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Hallo NO.
nee hast recht !
wir solten uns schon einen ordendl. ton angewöhnen.
ist ja auch sehr wichtig ob der tacho 1% plus oder minus anzeigt.
mfg
 
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- Sprich die Auflage G01 wird bereits beim Erstellen des Gutachtens typgültig erfüllt, (ist also keine Auflage mehr, sondern ein fester fahrzeugspezifischer Wert, wie z.B. die Traglast) dann könnte man sich den ganzen Nerv sparen. :pro:


Das funktioniert nicht ganz, da jedes Fahrzeug anders ist.

Es ist ja auch nicht so, dass G01 bei jedem Rad, und jedem Fahrzeug im Gutachten steht.
Um nicht ganz so weit abzudriften, beim Touareg gibt es G01 für 20" z.B. nicht, auch nicht beim Passat (!) und beim A6, nur bei einer Reifen-Kombi beim A8 (:confused:) und einer Reifen-Kombi beim Phaeton.

Gibt es bei ATU überhaupt 20"-Räder ? 8)
 
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Hallo,

ich möchte jetzt hier nicht die angegebenen Formeln und Auszüge der STVG abwerten aber .........

........in Anbetracht der Tatsache, das alle unsere Tachos (Schätzeisen) meist ca. 10% mehr anzeigen, als tatsächlich gefahren, finde ich unsere "deutsche Bürokratie" kleinkariert und zum kotzen.

Gehen wir mal davon aus, das der Tacho bei 100Km/h tatsächlich 110 Km/h anzeigt.
Das würde dann mit einer evtl. vorhandenen Abweichung durch 20 Zoll Räder "nur noch 105 Km/h anzeigen.

Mal ganz ehrlich was ist daran jetzt schlimm.

Das ist ungefähr so eine Katastrophe, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Es gibt Sachverständige als Paragraphenreiter und welche mit "Sachverstand" ..... und da gilt es abzuwägen was sicherheitstechnisch bedenklich wäre und was nicht, eben mit Sachvertand.

Wenn bereits rechnerisch erwiesen ist, das die Abweichung innerhalb der Toleranzen liegt, ist jeder weitere Schritt kleinkariert.
Ich spreche hier von rechnerisch gleichen Reifenkombinationen, nicht von evtl. exotischen Felgen Reifenkombinationen.

Und bitte dabei immer daran denken ......unser Tacho ist ein "Schätzeisen" und kein geeichtes Instrument.

Falls ich da jetzt jemandem (Sachverständigen, Streckenkontrolleuren, Gesetzeshüter, Paragraphenentwickler etc.) auf den Schlips getreten bin .......entschuldige ich mich dafür ......aber max 400 mal. =)

Gruß
Claus
 
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Es gibt Sachverständige als Paragraphenreiter und welche mit "Sachverstand" ..... und da gilt es abzuwägen was sicherheitstechnisch bedenklich wäre und was nicht, eben mit Sachvertand.
........
Falls ich da jetzt jemandem (Sachverständigen, Streckenkontrolleuren, Gesetzeshüter, Paragraphenentwickler etc.) auf den Schlips getreten bin .......entschuldige ich mich dafür ......aber max 400 mal. =)

So ähnlich wollte ich das sagen, mit der benannten "Freude an Mehreinnahmen"

Es ist ja auch nicht so, dass G01 bei jedem Rad, und jedem Fahrzeug im Gutachten steht.
.....
Gibt es bei ATU überhaupt 20"-Räder ? 8)

klar, aber wenn zutreffend, warum muß der Endkunde unter zweifelhaften Umständen (wie beschrieben) einen Nachweis liefern? Alleien diese Umstände würden, auch im Interesse der merkantilen Möglichkeiten, jeden Reifenhersteller dazu zwingen für sachgemäße Aufklärung zu sorgen.

Es giibt keine 20" Räder bei A:T:U für den T5...
idachte evtl. an den gängigeren Quervergleichg Polo 13" serie und nach Vorgaben (s.o) 17" Fahrwerk....
 
AW: 20 Zoll TÜV-Problem Tachoabweichung - jetzt passt´s

Hey an alle,

erstmal suppppervielendank für alles eure Infos. Hab jetzt dem freundlichen Tüv-i einfach über den Reifenrechner die Abweichung rausgedruckt und dies hatte im als Nachweis gereicht. Hat die Felgen inkl. HR und Distanz jetzt abgenommen. Nochwas zur Tachoabweichung, da manche hier mit Beträgen für´s Einstellen von Tachojustierungen um die 400,00 Euro´s sprechen: mein Freundlicher hätte mir bei Bedarf den Tacho elektronisch abgeglichten (Tachoabweichung) für 10,00 Euro !!!

Eine andere Werkstatt wollte für die Ausstellung eines beglaubiten Formulars ca. 50,00 Euro. (Die wären einfach mit nem TomTom und meinen Bus mal gefahren und hätten die angezeigte Geschwindigkeit des TomTom mit dem Tacho verglichen !?!)

Nun ja, Ende gut alles Gut.
:danke:
Forum ist Super - Der Franke sagt Danke
 
AW: 20 Zoll TÜV-Problem Tachoabweichung

Mahlzeit.

Habe bei meinem Highline ein H&R Gewinde und 20 Zoll ohne Probleme beim TÜV eintragen lassen und er Tüvvi meinte wäre absolut ok und es gibt überhaupt keine bedenken
 
Hey zusammen, ich überlege auch mir dieses Jahr die Räder eintagen zu lassen, habe auch 275/35 R20 gekauft.
Ich war ebenfalls ratlos was ich mit dem G01 anfangen soll, es gibt ja scheinbar viele verschiedene Möglichkeiten das Problem zu lösen...
Jedenfalls habe ich jetzt viel gelesen und dachte mir letzlich, ich gucke mal in den 57er Stvzo und ich fand folgendes:

" (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen."

Da sich ja der G01 auf diesen Paragraph bezieht dürfte es doch bei der Eintragung keine Probleme geben, oder liege ich da falsch?
 
Bau deine 20er ans Auto, fahr zum ADAC und lass für 25€ eine Tachoprüfung auf der Rolle machen. Dann wirst du feststellen, dass du bei gefahrenen 100 Km/h auch 100Km/h auf dem Tacho stehen hast...also 0% Abweichung.
So war es zumindest bei mir.
Das lässt du dir dann ausdrucken und nimmst den Schriebs mit zu TÜV und schon hast du deine Eintragung.

Gruß Tobi
 
Hey Tobi, danke für deinen Rat. Ich werde mal prüfen ob es so etwas vom adac bei mir in der Nähe gibt. Etwas in der Hand zu haben wäre natürlich besser.

MfG
 
Hallo,

ich habe mein Glück damals bei der Dekra gesucht und wurde auch mit dieser Begründung weggeschickt, dass ich eine Tachoangleichung vorlegen muss.

Ein paar Tage vorher war ich allerdings mit dem Fiat meiner Tochter, deren Bereifung wird auch von 13 auf 16 Zoll umgerüstet haben und bei der eigentlich auch eine Tachoüberprüfung von Nöten gewesen wäre bzgl. G01 beim GTÜ.
Beim GTÜ haben die sich gar nicht für diesen Punkt interessiert und ohne zu mucken die Felgen eingetragen.

Also bin ich bei der Dekra vom Hof gefahren, auf direktem Weg zum GTÜ und was soll ich schreiben, ZACK......ohne zu murren die Eintragung bekommen.
Mit den 20ern stimmt auch bei mir der Tacho genau mit den GPS Daten überein.

Gruß Andreas
 
Hey Andreas, danke für den Tip. Ich habe mal jemanden von GTÜ angeschrieben und gefragt wie die sich das vorstellen. Natürlich etwas weiter weg, falls die Antwort negativ ausfällt :D

:danke: Ronny :danke:
 
Hey Andreas, danke für den Tip. Ich habe mal jemanden von GTÜ angeschrieben und gefragt wie die sich das vorstellen. Natürlich etwas weiter weg, falls die Antwort negativ ausfällt :D

:danke: Ronny :danke:
........und? Gibt es schon Antwort oder bleiben wir im Dunkeln sitzen?
 
Hallo,
Es gibt Automobile, auf deren Bordcomputern, die Groesse der Felge und Reifen eingeben werden kann, und der elektronische Tacho zeigt dann die richtigen Werte an.
Nix Tuev, nix Formel usw.
Ganz einfach
Gruss RED
 
........und? Gibt es schon Antwort oder bleiben wir im Dunkeln sitzen?

Hey, das Foto ist nur zum Testen gewesen, wie die meisten anderen fahre ich im Moment artig mit (16 Zoll) Winterrädern durch die Gegend. Ich denke Anfang April baue ich um und nehme dann das Ganze mit dem Eintragen in Angriff. Danach werde ich berichten, wie es gelaufen ist, ok?

Hallo,
Es gibt Automobile, auf deren Bordcomputern, die Groesse der Felge und Reifen eingeben werden kann, und der elektronische Tacho zeigt dann die richtigen Werte an.
Nix Tuev, nix Formel usw.
Ganz einfach
Gruss RED

Das wird bei mir leider nix, alles analog. Zumal ich darauf bedacht bin nicht zu jedem Reifenwechsel was umprogrammieren zu müssen ;-) :danke:
 
Achso... ;-) Naja, ich würde sagen ich bin nach der Antwort vom GTÜ Fachmann so schlau wie vorher ... ;-)

"... zu Ihrer ersten Frage bezüglich des Tachos. Ab einer bestimmten Reifengröße/dimension ist eine Tachoangleichung vorzunehmen. Hierbei wird der Radumfang dem Tacho angepast, damit dann die gefahrenen Wegstrecken auch den gemessenen Weg wiederspiegelt und somit auch die Geschwindigkeit.

Zur zweiten Frage oder Anstrich, eine Kombination von Fahrwerk und Rad/Reifen Abnahme ist meist nur nach § 21StvZO möglich. Diese Eintragung muß dann zwingend von einem Kollegen der DEKRA vorgenommen werden und kann nicht von der GTÜ erfolgen."

Werde ich mal persönlich hinfahren, ist vermutlich besser.
 
Hallo,
Wie oft wechselst du die Reifen ?
Was ist besser ? Ein parr Klicks, oder ellenlange Diskusionen mit dem Tuevcasper ?
Einen analogen Tachograph gibt es im T5 nicht.

Gruss RED
 
Ich weiß garnicht wo hier das Problem sein soll.
Wenn man sich an die Reifengrößen hält braucht man doch garnichts am Tacho neu eichen oder sonstwas. Wie weiter oben beschrieben kommt man mit der angesprochenen Reifengröße genau noch in den Toleranzbereich des Tacho´s.
Und wenn man wieder auf Winterräder wechselt ist man sowieso im Toleranzbereich nur dass der Tacho dann bei realen 100km/h wieder ca. 105km/h anzeigt, was aber wie gesagt völlig legal und in der Toleranz ist.

Grüße
Tobi
 
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