2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

adlerhortst

Jung-Mitglied
Hallo,
bin hier neu im forum und möchte alle herzlich begrüßen, bin hier eingestiegen weil ich mal ein paar infos brauche , da ich bald T5 Besitzer bin.
Ich will einen Transporter mit vorn 2 Sitzen kaufen, er soll eine reine Transporter Schlüsselnummer haben (wegen 1% Regelung geldwerter vorteil usw) . Nun hat mir jemand erzählt, das man im Nachgang eine Rücksitzbank vom Multivan inkl. Schienensystem und Teppich einbauen kann, sowie beim fenstereinbau für die 2.Reihe lediglich das Blech aussen rausgeschnitten wird und eine Scheibe eingeklebt wird. Der Einbau vom Schienensystem erscheint mir Simple, den Einbau vom Fenster sollte sicherlich ein karrosseriefachman übernehmen.
Nun meine eigentlichen Fragen:
1. wie sieht es mit der betriebserlaubnis nach dem einbau aus ?
2. wird das überhaupt dan abgenommen von dekra / Tüv und wenn es soll irgendwie nach § 21 Absatz 2 der Stvzo erfolgen
3.was könnte mich der spass mit den fenstern und rücksitzbank kosten.

Fragen über fragen, ich hoffe ein paar leute von euch wissen da Bescheid und können mir weiter helfen. Bitte ruhig so detailliert wie möglich

Ich danke euch im vorraus

viele grüße der adler aus dem horst
 
AW: 2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

Hallo,

herzlich willkommen an Board.

Es gibt einen Transporter Kombi und einen Transporter Kasten.
Letzteren willst du dir vermutlich kaufen - hat vermutlich auch einen geschlossene Trennwand.
Auf alle Fälle erlischt deine Betriebserlaubnis - du musst die Sitze eintragen lassen, mit Sicherheitgurten usw. Einzelabnahme - schweineteuer. Die Trennwand muss vermutlich auch raus, wg Personentransport hinten.
Dann bist du aber automatisch PKW, mit den Sitzen hinten drinnen.

Vergiss das ganze und kaufe dir gleich einen Transporter Kombi - die Umrüsterei kostet tierisch Geld, Nerven und Lauferei.

Dir gehts vermutlich um die 172 Euro KFZ-Steuer?
Kannst dir ja ausrechnen, wie viele Jahre du mehr Steuern zahlst, bist du deine Aktion wieder drinnen hast.
Würde wirklich von diesem Vorhaben abraten.

Was hat das alles mit der 1%-Regelung zu tun?
Fahre meinen selbst geschäftlich - da gehts doch nur um den Listenneupreis?
Egal ob LKW oder PKW.
Theoretisch müsstest du nach der Aufrüstung einen höheren Listenpreis versteuern, da Werterhöhung.

Michael
 
AW: 2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

Hallo,

Danke für die erste schnelle antwort, du hast recht wenn es um kfz steuer gehen würde ist es uninterrassant. es geht tatsache um 1% regelung. Meines Wissens ist es so : es gibt fahrzeuge wie z.B. T5 Transporter mit eindeutiger Schlüsselnummer als Transporter d.h. in 1. Sitzreihe nur 2 oder 3 Sitzmöglichkeiten, Trennwand usw. keine Möglichkeit zur weiteren Bestuhlung geht eben als Transporter beim FA durch, d.H. keine 1% Regelung, volle betriebsausgaben, volle Nutzung durch den begünstigten fahrzeugführer.
wenn ich mal von 40000 listenneupreis ausgehe hast du im monat 400 + 76 (für Umsatzst.) euronen also gleich 476 das mal 12 macht 5712 p.a. die nach Est.Tabelle versteuert werden. gehe ich von 30 % aus sind das p.a. 1714 euronen zusätzliche Est. wenn du das auto 4 jahre (prüfzeitraum FA) fahren willst macht das einen betrag von 6854 euro aus.
Es wird überlegt den satz auf 1,5% anzuheben. also macht es doch sinn so einen transporter umzubauen, 1.schlüsselnummer des herstellers bleibt, bei lohnst.prüfung wird die angefordert, bleibt also für den Beamten ein transporter. nun was den umbau betrifft habe ich für die genannten sitzbankerweiterung, schienen und teppich und abnahme einen preis von 3500 genannt bekommen und den einbau von fenstern 180 je seite, der anschaffungspreis ist ja dann auch geringer bzw. egal falls es ein gebrauchter jahreswagen ist. ich mein ich will hier nicht klugscheissern vielleicht liege ich total falsch oder hab das 1% regelung System nicht ganz verstanden oder falsch gerechnet, ich will nur eure meinung und tips dazu wissen. vielleicht ist es auch nur eine anregung, wer weiss, freue mich über weitere antworten.

gruß

ach was noch zusagen ist 1% regelung für firmenwagen als angestellter ist in ordnung den für hier 140 euro einen wagen zu fahren den die firma voll bezahlt ist preiswert, man brauch ja dann eigentlich keinen privatwagen, aber als GF der eigenen Firma der
ev. auch transportaufgaben zu erledigen hat und dann noch einen privatwagen in der familie der zahlt drauf oder man nimmt eine unbequeme pritsche , es sollen ja jetzt auch schon bagger mit 1% besteuert werden, schließlich kann man damit auch mal zum supermarkt fahren.
 
AW: 2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

Hallo,

vermutlich ändert sich aber die Schlüsselnummer, wenn du mit den Sitzen beim TÜV antanzen musst. Gurtstraffer mit Verkabelung müssen auch rein.
Keine Ahnung, ob beim nackten Transporter überhaupt die Gewinde für die Aufnahmepunkte in der Bodengruppe drinnen sind.
Schienensystem al la Multivan kannst du meiner Ansicht nach komplett knicken.

Mir ist nicht ganz klar, wo bei der 1%-Regelung das Problem liegt.

Wenn du den Wagen privat nutzen willst, nur dazu ist die 1%-Regelung erfunden worden, dann musst du entweder Fahrtenbuch führen, oder 1% + 0,03% pro Entfernungskilometer Wohnung-Arbeitsstätte vom Listenneupreis versteuern. Wenn sich der Fahrzeugwert zwischendurch erheblich erhöht, führt auch das zu einer höheren Versteuerungsnummer.

Natürlich nimmt dir das Finanzamt eine 100% betriebliche Nutzung leichter ab, wenn das Ding eine LKW-Zulassung hat und Trennwand.

Als erstes würde ich mal beim TÜV vorstellig werden und fragen, was die zu diesem Megaumbauten sagen.
Trennwand rausflexen wird bestimmt nicht so ohne weiteres erlaubt sein.
Mach dich da bitte schlau, bevor du das Auto kaufst.
Ich vermute mal, dass du dir wegen den paar Euros einiges an Umbauärger einhandelst.
Alleine die Fenster nachträglich anbringen, wäre mir schon zu viel Ärger - sollen ja auf Dauer dicht sein.
Wie schauts mit der Heckklappe aus - auch Fensterlos?

Viellicht melden sich ja noch einige andere hier.

Michael
 
AW: 2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

Kauf dir ne DOKA !!

Hier mal die Rechtsprechung:



Ein geldwerter Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel muss nicht angesetzt werden, wenn der dem Arbeitnehmer überlassene Pkw nach seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung nicht für private Zwecke geeignet ist.
BFH 18.12.08, VI R 34/07, DStR 09, 261
BFH 20.8.08, VI B 45/08, BFH/NV 08, 2021
BFH 21.8.06, VII B 333/05, BStBl II 06, 721; 13.2.03, X R 23/01, BStBl II 03, 472
BMF 21.1.02, IV A 6 - S 2177 - 1/02, BStBl I 02, 148

Dies hat der BFH in Bezug auf einen zweisitzigen Kastenwagen entschieden, dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und -fächern sowie Werkzeug ausgestattet war und eine auffällige Beschriftung aufwies.
Ein solcher Wagen wird durch seine Bauart und Ausstattung typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt. Im Urteilsfall wurde er für den im Heizungs- und Sanitärbedarf tätigen Arbeitgeber gefahren.
Zwar kann eine Privatnutzung auch bei einer solchen Sachlage nicht völlig ausgeschlossen werden. Doch anders als bei herkömmlichen Firmenwagen reicht hierzu nicht die Annahme einer Privatnutzung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung aus. Vielmehr muss das Finanzamt die private Nutzung nachweisen.
Denn nach Sinn und Zweck der pauschalen Listenpreisregelung ist es geboten, bestimmte Arten von Fahrzeugen, insbesondere Lkw, hiervon auszunehmen. Das gilt üblicherweise für solche Wagen, die vorwiegend zur Beförderung von Gütern dienen.
Steuer-Tipp

  • Der Begriff Kfz ist weder in § 6 EStG noch in § 8 EStG definiert. Durch die Umstellung der Klassifizierung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden jetzt wieder mehr Wagen als Pkw eingestuft. Daher ist für die Ausnahme von der Ein-Prozent-Regel nicht mehr allein entscheidend, ob es sich verkehrsrechtlich um einen Lkw handelt. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob ein Fahrzeug aufgrund seiner Art höchstens ausnahmsweise auch für private Zwecke eingesetzt wird.
  • Diese Einordnung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Privatnutzung von Selbstständigen von Bedeutung. So kann das Fi-nanzamt beispielsweise beim speziell ausgestatteten Wagen eines Handwerkers nicht automatisch eine private Mitnutzung unterstellen. Die pauschale Bewertung ist dann nicht anzuwenden, eine Einzelbewertung richtet sich nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG.
  • Wird das Fahrzeug dem Arbeitnehmer tatsächlich nur gelegentlich für nicht mehr als fünf Kalendertage im Kalendermonat überlassen, ist die Privatnutzung je Fahrtkilometer mit 0,001 % des inländischen Listenpreises zu bewerten.
LG

Oli
 
AW: 2. Sitzreihe T5 Transporter einbauen

Hallo, also ich habe einen Transporter, den ich gerade zum Camping Mobil umbaue. unabhängig von der 1% Regel: ich habe hinten ein Fenster in der Schiebeztür und eines in der Heckklappe. Habe auch mal gefragt was ein weiteres Originales VW Fenster Kostet (die hinteren beiden, also zwischen C und D Säule). Die Antwort war: wenn es überhaupt möglich ist dann ca. 500 EUR pro Fenster. Ist es aber zumindest bei mir nicht, da hinterden Fensterauschnitten nochmals Verstrebungen sind. Der Transporter ist ein LKW, also vorn 2-3 Sitzplätze und Trennwand. Er kann auch LKW sein wenn er noch eine weitere Sitzreihe hat, aber eben Trennwand und mehr Laderaqum als Sitzraum (Je nach Tüvprüfer bischen andere Definition, mal vom Lenkrad, mal vom Gaspedal etc. Auf jedem Fall hat der Transporter nur die Versachraubungen für Verzurrösen, eine Bodenplatte nur als Sonderzubehör, und !! Gurtaufnahmepunkte bei mir nur auf der rechten Seite, einmal bei C und einmal bei D Säule, an der gleichen Stelle sind bei mir links keine Grutaufnahmen. Meiner Hätte aber die Bohrungen für eine Fest eingebaute Sitzbank an den Radkästen und der C-Säule. Für deine Zwecke würde ich dir eher davon abraten, und dir einen "normalen" Transporter mit 3 Sitzen oder den bereits erwähnten Kombi empfehlen.

Gruss Thomas
 
Zurück
Oben