2% Regelung bei Distanzscheiben, 30mm machen Probleme!

Rider93

Aktiv-Mitglied
Ort
Koblenz
Mein Auto
T6 Kombi
Erstzulassung
03.2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Bluemotion
Radio / Navi
Radio Composition AUDIO
Extras
WWZH, Zweitbatterie, KI+, SHZ Fahrersitz
Hallo liebe Forenmitglieder, ich kämpfe gerade bei der Dekra darum, dass mir meine Weitec Höherlegung um 30mm vorne/hinten in Kombination mit Spurplatten in 30mm eingetragen werden. Die Prüfer wollen mir die Kombination nicht eintragen, da die Spurweitenänderung über 2% liegt. Hat hier jemand von euch schonmal ähnliches auf Serienbereifung eingetragen bekommen und hat was für mich zum vorzeigen oder gar Tipps?
 
Stehe jetzt beim TÜV Rheinland und hoffe, dass es dieses Mal funktioniert. Halte euch auf dem laufenden.

LG Philipp
 
Mal sehen wer von den beiden Prüforganisationen besser rechnen kann.

Dann bliebe dir auch noch GTÜ oder KÜS übrig.

Die 2 % stehen sicher irgendwo im Gutachten als max. zulässige Grenze. Weshalb also sollte ein Prüfingenieur sich darüber einfach hinwegsetzen und seine Reputation aufs Spiel setzen?

T2-Fahrer
 
Also die Eintragung beim TÜV Rheinland war erfolgreich.
 
Eingetragen wurde via Einzelabnahme:

Höherlegung Weitec, 30mm vorne und hinten in Kombination mit:
Spurplatten H&R 30/30 vorne/hinten mit Serienstahlfelgen 16 Zoll und Reifen in der Größe 215/65 16 von BF Goodrich.

Vorgelegt wurden:
X Gutachten von der Höherlegung
X Gutachten von den Spurplatten
X Fahrzeugschein.

Der Prüfer hat zuerst alle Nummern auf Anbauteilen und Gutachten verglichen, Freigängigkeit und Tachoabweichung geprüft.
Er hatte bedenken, dass ich die Spurplatten nicht mit Stahlfelgen eingetragen bekomme. Mein Gutachten hat allerdings keine Beschränkung in dieser Hinsicht.

Innerhalb von einer halben Stunde wurde mein Gutachten verfasst und ich bin mit einer Rechnung von 180€ für die Einzelabnhame vom Hof gefahren.
 
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