Du willst also mit einer nicht zulässigen Rad-Reifen-Kombination fahren?
Ohne. Worte.
Die Rennleitung wird das Fahrzeug bei einer Kontrolle stilllegen, da keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Das Bussgeld sind zwar nur läppische 135,- Euro und nur ein Punkt in Flensdorf (viel zu billig, meiner Meinung nach), aber:
- Abschleppkosten
- behördliche Gutachterkosten
- Entsiegelung
- Hauptuntersuchung nach Rückrüstung
- Wiederzulassungskosten
das dürfte dann entspannt vierstellig sein.
Versicherungstechnisch ist das ganz einfach, denn davon gab es genug Fälle, auch mit geldender Rechtssprechung:
- ist die Unfallursache zum Teil auf die unzulässige Rad-Reifenkombination zurückzuführen (und das ist bei Brems-, Ausweich- und ähnlichen Fahrmanövern immer der Fall, da unterstellt wird, mit korrekten Rädern fährt die Bastelbude sicher), dann wird in der Regel die Mitschuld bei 70 bis 80 Prozent angesetzt. Sprich: die Vollkasko zahlt nur 20 bis 30 Prozent des Schadens.
- macht aber nix, denn die Haftpflicht nimmt, gemäß AHB, den Versicherten voll bis zur Maximalsumme von 5.000 Euro in Regreß
- ist die Unfallursache vollumfänglich auf die unzulässige Radreifenkombination zurückzuführen (Reifenplatzer, Schleudern, blockierte Räder usw)
- entfällt jeder Kaskoversicherungsschutz, da vorsätzliches Handeln und 100% adäquat kausal.
Kommt es zu Personenschäden, ist ein Strafrechtsprozeß die Folge.
Und die Sozialversicherungsträger (Kranken- und Rentenkasse) nehmen Regress.
Die finaziellen Folgen einer Straftat sind grundsätzlich nicht von der Haftpflicht gedeckt, werden also bis zum Sanktnimmerleinstag von der Haftpflichtgesellschaft rückgefordert.
Viel Spass mit Deinen Felgen. Ich würde empfehlen: kauf Dir ein Auto, wo sie drauf passen....