100 Km/h Erlaubnis für Wohnwagen

Lord Avatar

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Für die, die einen Wohnwagen auf 100 Km/h zulassen wollen. =)
Wichtig sind folgende Dinge, die vorab geklärt sein sollten, bevor man zum TÜV fährt: Der Gesetzestext lautet
§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo 100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn

die zulässige Masse des Anhängers den Wert (x mal Leermasse Zugfahrzeug) nicht überschreitet; es gilt:

für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: ... X = 0,3,

für Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 0,8,

für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeug,

zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,

ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation gemäß Nummer 1 der Anlage zu dieser Verordnung bestätigt hat, (hier ist der Tüv gemeint)
daß die Voraussetzungen der Nummer 1 vorliegen (die Massen sind den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen zu entnehmen),

ob der Anhänger ohne Bremse oder mit Bremse und mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgerüstet ist,

daß die Anhängerreifen für eine Geschwindigkeit von 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten haben, jünger als sechs Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen,

daß das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS) ausgerüstet ist,

die Straßenverkehrsbehörde gemäß Nummer 2 der Anlage zu dieser Verordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination von 100 km/h bescheinigt, (die Zulassungbehörde muss das noch absegnen und dort erhält man die Plaketten)

die von der Straßenverkehrsbehörde mit der Bescheinigung gemäß Nummer 2 der Anlage zu dieser Verordnung ausgegebenen und gesiegelten Tempo-100 km/h-Plaketten an der Kombination angebracht sind, wobei die große Plakette an der Rückseite des Anhängers, die kleine Plakette mittig, am oberen Rand der Innenseite der Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges anzubringen ist und

die Bestätigung des Sachverständigen gemäß Nummer 1 der Anlage zu dieser Verordnung und die Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde gemäß Nummer 2 der Anlage zu dieser Verordnung vom Fahrzeugführer während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

§ 2

Der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 1 Nummer 2 dieser Verordnung ist die Bestätigung einer in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig, wenn die der Bestätigung dieser Stellen zugrunde liegenden technischen Anforderungen, Prüfungen und Prüfverfahren denen der deutschen Stellen gleichwertig sind und die Bestätigung in deutscher Sprache erstellt wurde oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt und nach Maßgabe des § 1 Nummer 5 dieser Verordnung während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

§ 3

Die Reifen des Anhängers sind nach Ablauf eines Alters von sechs Jahren zu erneuern; das Alter der Reifen ergibt sich aus der Bestätigung des Sachverständigen gemäß Nummer 1 der Anlage zu dieser Verordnung. Die neuen Reifen dürfen für eine Geschwindigkeit von 101$km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten, müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen. Ansonsten und bei Veränderungen an der Kombination nach Bestätigung des Sachverständigen richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die kombination nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

§ 4

Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette für den Anhänger richtet sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Vorschrift gilt entsprechend für die auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Zugfahrzeuges anzubringende kleine Tempo-100 km/h-Plakette mit der Maßgabe, daß der Durchmesser dieser Plakette 80 mm und die Schriftgröße 30 mm betragen muß.

Die Kosten belaufen sich auf € 37,50 beim TÜV
und € 12,50 bei der Zulassungbehörde

Damit darf man dann mit dem Wohnwagen 100 Km/h fahren, wer noch Fragen hat, mailt mir. :]
 
Ist mit hydraulischen Schwingungsdämpfern diese "Antischlingerkupplung" gemeint?
 
Genau, damit ist die Antischingerkupplung gemeint.
 
Original von urmeli
Genau, damit ist die Antischingerkupplung gemeint.

Die sollte meines erachten generell Vorschrift sein.

Habe im Sommer einen Gekippten auf einer abschüssigen Stecke (A8 vor Leonberger Dreieck ) gesehen. 8o
Die Zugmaschine sah auch verbeult aus.
Waren Engländer, wahrscheinlich gerade unterwegs in den Süden.
Die standen geschockt aber unverletzt daneben.

Das wurde wohl nix mehr mit Italien. :(


Grüße Kalli
 
urmeli
Genau, damit ist die Antischingerkupplung gemeint.

Hey @ all,
damit ist nicht die Antischlingerkupplung gemeint, sondern der Anhänger muß mit Stoßdämpfern ausgerüstet sein.
Die meisten Anhäger haben schon die Vorbereitung ( Aufnahmen) für die Stoßdämpfer. Bei manchen muß noch an dem Rahmen die Aufnahme gebohrt oder angeschweißt werden.

Gruß Wolle
 
Hi Wolle,

dachte ich´s mir doch, dass das nicht ganz klar ist!

Ist Stoßdämpfer schon die gefederte Achse?

Also ich habe einen 1,3t Alu-Hänger Pritsche mit Alko Achse.

Das Ding hat so 1400 euro gekostet und ist jetzt vier Monate alt. Eigentlich bin ich superzufrieden mit der Qualität. Kein Vergleich mit Baumarktware.

Richtige Stoßdämpfer habe ich da keine gefunden. Nur die Achse ist drehend federnd gelagert.

Da werde ich mir die 100er Zulassung wohl abschmincken können!

Oder ?(
 
Abschminken?

Hallo Tom,

also gefedert wird heute jede Anhängerachse. Die Dämpfer selbst kannst Du in jedem Fritzchen-Berger-Laden oder bei anderen Teilehändlern kaufen. Für meinen Wohnwagen Knaus Tango, auch ALKO-Fahrgestell gibt es die in drei Farbcodierungen, entsprechend der Traglast! Kosten um die 39 Euro. Ich glaube pro Stück. Sollen laut ALKO problemlos zu jedem Chassis seit 1990 passen.

Vielleicht hilft Dir das?

Abgesehen davon, möchte ich die Diskussion um die Tempo-100-Zulassung nicht unnötig anheizen. Für mich ist Tempo 100 mit ordentlich gewartetem, modernen Anhängern nie ein Thema gewesen. War diesen Sommer mit solidem Motorradtrailer hinterm California in Frankreich. Da fährst Du locker 130! Völlig legal :D

Ich kenne eigentlich niemanden, der exakt die erlaubten 80 km/h auf deutschen Autobahnen trifft. Man ist doch immer etwas schneller unterwegs, gelle?

Novesian
 
Hallo Novesian...

will ja hier nicht den Gesetzesapostel spielen aber nur als Hinweis zu Deinem Kommentar:

>Sommer mit solidem Motorradtrailer hinterm California in Frankreich. Da >fährst Du locker 130! Völlig legal

Anhänger sind generell bauartbeschränkt auf max. 100 km/h begrenzt....d.h. dass man zwar schneller fahren kann...aber im Schadensfalle zahlt die Versicherung NICHTS! Auch in Frankreich nicht wo ja 130 km/h erlaubt sind

Ich fahre aber natürlich mit meinem Wohnwagen auch so immer 110 km/h - aber irgendwie mit schlechtem Gewissen...vor ein paar Wochen ist mir am Wohnwagen übrigens bei 100 km/h der Reifen gepmetzt...aber dank modernen Wohnwagen mit Antischlingerkupplung und tollem Zugfahrzeug zum Glück kein Problem...
 
Sollte irgenwo stehen..

Ich will Dir nicht widersprechen. Habe diesen Hinweis in der Anleitung meines Wohnwagen auch gesehen.

ABER: Meinem Trailer liegt und lag ein derartiges Schreiben nicht bei. Aus dem Schein,respektive Brief ist Deine Darstellung ebenfalls nicht ersichtlich. Die verbauten Albe-Achsen sind laut Hersteller bis 140km/h getestet und werden von französischen Käufern auch genau so bewegt.

Also, weshalb darf ich in Frankreich nicht 130 km/h fahren?

Hätte ich Instabilitäten bemerkt, wäre ich sofort vom Gas und fortan demütig geschlichen. Mit einem 3t schweren Zugfahrzeug und einem 499kg wiegenden, beladenen Hängerhatte ich da weniger Probleme :D

Gruß
Novesian

P.S.: Kennt jemand die französische Unfallstatistik in Bezug auf Anhänger und Geschwindigkeit?
 
Hmmm Novesian...dann beschraenkt sich mein Wissenstand warscheinlich auf Wohnwagen und es gilt eben nicht für normale Transportanhänger...aber wer soll da bei den deutschen Gesetzen und vor allem den Versicherungsfallstricken überhaupt noch durchblicken...wäre aber mal ne Nachfrage bei der Versicherung wert.
 
Original von CALIFORNICATION
Hmmm Novesian...dann beschraenkt sich mein Wissenstand warscheinlich auf Wohnwagen und es gilt eben nicht für normale Transportanhänger...aber wer soll da bei den deutschen Gesetzen und vor allem den Versicherungsfallstricken überhaupt noch durchblicken...wäre aber mal ne Nachfrage bei der Versicherung wert.


jetzt mal zur Aufklärung:


In Frankreich dürfen PKW mit Anhänger bis 3,5 to Zuggesamtgewicht

130 fahren! egal ob normaler Hänger oder Wohnwagen!!

Über 3,5 to Zuggesamtgewicht gilt 110 Km/h !!!!

(dieses gilt auch für 7,5 to LKW).



Ergo = Gesamtgewicht T5 = 3 To + 1,4 to GG Anhänger = 4,4 to Zuggesamtgewicht = 110 Km/h !!

sonst wird es sehr teuer , da die Franzosen hier keinen Spaß verstehen.
 
Albert: Du hast natuerlich recht...man DARF auch mit seinem Wohnwagen in Frankreich 130 km/h fahren. Für einen Franzosen mit einer französischen Versicherung auch kein Problem beim Unfall.

ABER...wenn Du als Deutscher mit Deinem Wohnwagen mit Tempo 130 km/h in Frankreich einen Unfall machst und die Geschwindigkeit wir festgestellt zahlt Deine deutsche Versicherung definitiv nicht bzw. nur einen Teil...

Das ist tatsächlcih so...auch ich war darüber überrascht...aber Versicherungen haben halt viel viel Schlupflöcher...
 
Versicherung und 100 Km/h

Ich bin bei einer Versicherung und kann bestätigen das die Versicherungen bei Geschwindigkeitsverletzungen sich bei einer Regulierung ausklinken können. Es ist zwar erlaubt in Frankreich 130 Km/h zu fahren, aber versicherungstechnisch nicht erlaubt. Ich habe die 100èr Regelung nur gemacht, damit die Polizei mir keinen Ärger macht, wenn ich mit 110 geblitzt werde. 10 Km/h sind nicht so schlimm wie 30 Km/h oder gar 31 mit Führerscheinentzug etc. :(
 
Nein hier handelt es sich um die Stoßdämpfer des Wohnwagens :)
 
Lieber Lord Avatar,
das mit der Geschwindigkeitsverletzung ist schon klar, aber wie kommst du darauf, dass die bauartbedingte Höchstgewschwindigkeit für WW 100 km/h ist ? Wie gesagt es geht um die auarbedingte Höchstgeschwindigkeit und nicht die per StvO maximal erlaubte Geschwindigkeit
In meinem Fahrzeugschein steht nichts davon.

Gruß wilfried
 
Lieber Willi.Bud,

hier eine Passage aus der Hauszeitschrift der GOTHAER Versicherung:

"Anhänger und Wohnwagen: Ab 100 km/h ohne Versicherungsschutz

Urlauber, die im Frühjahr mit ihrem Wohnwagen wieder in die Ferne ziehen, sollten sich von Gespannfahrern in anderen Ländern nicht zum Rasen animieren lassen. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger liegt zum Beispiel in Frankreich, Belgien oder Bulgarien bei 120 km/h und mehr. Viele deutsche Anhänger und Wohnwagen sind jedoch bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen. Daher kann der Versicherer seine Leistungen einschränken oder verweigesj, wenn sich ein Unfall bei höheren Geschwindigkeiten ereignet. Dies gilt auch, wenn das gefahrene Tempo nach den nationalen Gesetzen des entsprechenden Landes erlaubt ist. "

Vielleicht kann ja jemand beantworten...wie und wo ersichtlich ist, dass Wohnwagen (generell?) bauartbeschränkt max. 100 km/h fahren dürfen...habe bisher nur einen Hinweis in meiner Betriebsanleitung des Wohnwagens gefunden (1500 kg KNAUS Bj. 2000 mit Antischlingerkupplung etc. pp.)
 
Original von CALIFORNICATION
Vielleicht kann ja jemand beantworten...wie und wo ersichtlich ist, dass Wohnwagen (generell?) bauartbeschränkt max. 100 km/h fahren dürfen...habe bisher nur einen Hinweis in meiner Betriebsanleitung des Wohnwagens gefunden (1500 kg KNAUS Bj. 2000 mit Antischlingerkupplung etc. pp.)

Bei unserem Fendt 510 TF Diamand Bj.2005 GG 1700 Kg ist in der Zulassung

Feld 6 ( Höchsgeschwindigkeit km/h ) ein Strich.

Ich darf aber nur Reifen mit dem Geschwindigkeitindex L ( bis 120 km/h ) fahren.
 
Ich darf aber nur Reifen mit dem Geschwindigkeitindex L ( bis 120 km/h ) fahren.

Da die Reifen einen Geschwindigkeitsindex haben ergibt sich "bauartbedingt" die Begrenzung. Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindexwerten als 140 Km/h sind verkehrstechnisch nicht zu gelassen. So habe ich jedenfalls von meinem Tüv-Menschen erfahren. :P
 
Das kann ich fast nicht glauben. Man kann einen Reifen mit einem kleinerem Geschwindigkeitsindex nicht fahren. Aber mit einem höheren der noch größere Reserven hat nicht. Diese Aussage glaube ich nicht. Bei Autos kann ich ja auch höhere Indexe fahren, solange der Tragfähigkeitsindex eingehalten wird.
 
Also ich habe auf meinen Wohnwagen Reifen vom Kleintransporter mit vMAX=180 km/h aufgezogen und durfte das gemäß Fahrzeugschein auch....rechtlich darf ich deswegen natürlich noch lange nicht 180km/h fahren...schafft der 96kw ja eh nicht :-(
 
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