1% Regelung - Online Petition

Tom50354

Top-Mitglied
Ort
Hürth
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
Okt 2011
DPF
ab Werk
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Alle
Umbauten / Tuning
Chromtrittstufen
von meinem Berufsverband habe ich folgende Mail erhalten und könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere, auch unter der Regelung leidet und die Petition unterzeichnen will.



https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_08/Petition_39831.mitzeichnen.html

aus vielen Gesprächen mit unseren Mitgliedern wissen wir, dass die 1%-Regelung sie besonders ärgert. Bekanntlich muss, wenn ein Geschäftswagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt wird, der Wert der privaten Nutzung versteuert werden - entweder nach der aufwendigen Fahrtenbuchmethode oder eben nach der 1%-Regelung.

Zur 1%-Methode hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Besteuerungswert monatlich 1% des von den Kfz-Herstellern festgelegten inländischen Brutto-Listenpreises beträgt. Der Brutto-Listenpreis entspricht aber regelmäßig nicht dem tatsächlichen Kaufpreis, da im KFZ-Handel auf den Bruttolistenpreis bereits seit Jahren erhebliche Rabatte gewährt werden. Daher werden bei der 1%-Regelung Fahrzeuge, die preiswert erstanden wurden, aber mit einem hohen Listenpreis angesetzt sind, auch mit einem überhöhten Privatanteil versteuert.

Die Fahrtenbuch-Methode hingegen ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und streitanfällig. Nicht zuletzt: Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Fehlern verworfen, greift automatisch die 1%-Regelung. Und dann wird es gerade für viel fahrende Handelsvertreter richtig teuer!

Daher setzten wir uns seit Jahren für eine gerechtere Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung ein. Finanzverwaltung und finanzgerichtliche Rechtsprechung sehen jedoch weder einen Bedarf noch eine Möglichkeit, die derzeitige Gesetzeslage zu ändern. So bleibt uns allen nur der Appell an den Gesetzgeber.

Genau hierzu nutzten wir die Möglichkeit, den Deutschen Bundestag im Wege einer Online-Petition um Abhilfe zu bitten. Online-Petitionen werden öffentlich diskutiert, man kann diese auch sehr unkompliziert online durch Mitzeichnung unterstützen.

Wichtig dabei ist: Je mehr Steuerpflichtige dieser Petition beitreten, um so größer ist die Chance, dass sich der Deutsche Bundestag des Themas annimmt und das Einkommensteuergesetz auch tatsächlich ändert. Besonders effektiv wäre es, wenn mindestens 50.000 Personen die Petition unterstützen. Denn dann wird unsere Petition im Petitions-Ausschuss öffentlich beraten und wir persönlich dazu eingeladen.

Daher bitten wir alle Mitgliedertion die Petition mitzuzeichnen. Kämpfen Sie mit uns gemeinsam für eine gerechtere Berechnungsgrundlage der 1 %-Regelung! Die Zeichnungsfrist endet am 26. März 2013.

Zum Mitzeichnen ist eine einfache Registrierung notwendig. Der Mitzeichner hat die Möglichkeit entweder unter seinem vollständigen Namen oder unter einem Pseudonym geführt zu werden.

Machen Sie jetzt mit, und gewinnen Sie auch Ihre Kollegen, Geschäftspartner,
Freunde und Bekannte, die Petition mitzutragen.

Unter diesem Link können Steuerpflichtige die Petition unterstützen:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_08/Petition_39831.mitzeichnen.html.
 
AW: 1% Regelung - Online Petition

Hallo t5-Freunde,

sind denn die Bruttolistenpreise für ältere t5 irgendwo online einsehbar? Ich bräuchte den Preis für einen Multivan 3.2 V6 im Jahr 2004. Für jeden Tipp wäre ich dankbar!

K.
 
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