1 Punkt für mich

ASCHOEN

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
05/18
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
vielleicht kennt das ja noch einer von euch.....
Das Handy "parkt" vorschriftsmäßig in der Freisprchanlage. Zu Hause angekommen steigt man aus, und kaum im dritten Stock angekommen, stellt man dann fest, Handy is noch im Auto. Also wieder runter die Treppe, durch die Tiefgarage gesaust, Handy aus dem Auto raus und wieder rauf....
Dies wollte ich mir gestern abend ersparen und habe kurz vor zu Haus mein Handy aus der FSP in die Innentasche der Jacke gesteckt. Der Vorgang hat max. 5 sek. gedauert....
Also lang genug, um die Insassen eines Polizeifahrzeuges, was in einer Seitenstrasse stand, die ich gerade passierte, dazu motivierte , die Verfolgung aufzunehemen und.......1 Punkt +80 Euros !
 
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Würde ich mir nicht gefallen lassen! Einspruch, Anwalt, Nachweis, daß nicht telefoniert mit Einzelverbindungsnachweis.
Es gibt wesentlichere Dinge für die Exekutive: Beschlagnahme aller Polenschlüssel, etc...

"Bist Du mal in großer Not, stell Dich nur ins Parkverbot - Dann wirst Du seh´n:
Mit Windesschnelle ist die Polizei zur Stelle!
 
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Mach ich ja, aber es wird nicht viel nutzen.....
Nur das "in die Hand nehmen" darf man schon nicht..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Würde ich mir nicht gefallen lassen! Einspruch, Anwalt, Nachweis, daß nicht telefoniert mit Einzelverbindungsnachweis.

Die Benutzung des Handys während der Fahrt ist nicht erlaubt, dafür braucht man nicht zu telefonieren. Ohne Beifahrer als Zeugen hast du da wohl kaum eine Chance.
 
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Jegliches in der Hand halten eines Handys ohne Benutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob und inwieweit Versicherer es ablehnen können zu leisten weiss ich nicht, ab es liegt im Rahmen des möglichen.
Ich setzte nur noch Freisprecheinrichtungen ein wo das Handy nicht mehr in der Hand gehalten werden braucht.
Es darf also beim wählen nur mit dem Finger gedrückt werden.

Zu verdanken hat man dies einigen nicht verständnisvollen und notorischen Handy-Telefonierern.

Ist das eigentlich nur in Deutschland so streng??

Michael
 
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Ob und inwieweit Versicherer es ablehnen können zu leisten weiss ich nicht, ab es liegt im Rahmen des möglichen.
Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer von der Leistung frei.:(
Es gibt Versicherer, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten (und zahlen).:D
 
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Wird das eigentlcih nur in Deutschland so streng gehandhabt?

Michael
 
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