Olav_RDG
Aktiv-Mitglied
- Registriert
- 29 Okt. 2016
- Beiträge
- 118
- Reaktionspunkte
- 37
- Punkte
- 30
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 10/2016
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
Zu erwähnen wäre, dass die "Garantieverlängerung" eine eigenständige Firma in der Firma ist.
Ich will nicht wissen wie viel Gewährleistungsmängelbeseitigungen bewusst in das Jahr der Anschlussgarantie verschleppt werden um die Kostenstelle für Gewährleistung zu entlasten.
Der Vorwurf ist ziemlich abwegig, denn entscheidend für die Wirksamkeit der Gewährleistung ist, dass der Mangel innerhalb der Gewährleistung auftritt und gemeldet wird. Sollte also am letzten Tag der 24 monatigen Gewährleistung bei einem ursprünglichen Neuwagen ein Mangel auftreten und gemeldet werden, z.B. Turboschaden, wird der Ablauf der Gewährleistung durch die Meldung an den Verkäufer gehemmt, bis dieser Mangel behoben ist und kann somit auch nicht über die Garantieverlängerung abgerechnet werden. Und welches Interesse sollte ein Autohersteller haben, Mängel am Wagen "einzuplanen" - die nach 24 Monaten Lebensdauer eintreten? Die Kosten würden dann ja auf die Kunden umgelegt werden, die dann der Marke den Rücken kehren - was ja bei aller Antipathie gegen VW nun nicht der "vorausgeplante" Sollzustand sein kann, wie die VW- Verkaufszahlen zeigen. Es muss ja noch in Europa genug Kunden geben, die trotz aller Mängel mit den Autos letztendlich zufrieden sind

Gruß Olav
Zuletzt bearbeitet:


im gegensatz zu meinem 5.2.