VW T5 2.0 180 PS privar gekauft jetzt Motorschaden

Der Verkäufer ist der mit der Werkstatt zumindest steht sein Name im Kaufvertrag. Der letzte Halter ist der Bekannte laut Fahrzeugbrief.

Das ist natürlich etwas verdächtig. - Muss aber nachweisbar sein.


Für mich zählt das ganz klar als versteckten Mangel hätte er drauf hinweisen müssen wenn er Seriös wäre.

Aber er hat doch darauf hingewiesen. Damit ist es kein versteckter Mangel mehr.
 
Klar hat er darauf hingewiesen........aber das ist Aussage GG Aussage. Wenn nichts auf dem Papier steht.........
Wichtiger ist da vielleicht noch der Kaufpreis finde ich......sollte er so einzuordnen sein das ein einwandfreies KFZ dasteht.....oder bereits so wenig das er froh war die Hütte vom Hof zu haben...egal wieviel. Eventuell hat er sogar die Services und Inspektionen von dem Bus gemacht....da wären deine Chancen noch besser.....! PS. Das ist aber meine eigene Meinung
 
Hoher Ölverbrauch ist nicht gleich gleichzusetzen mit Motorschaden der kann ja auch z.b. vom Turbolader oder sonnst wo her kommen kann ja auch undicht sein... So einfach kann er sich da nicht rausreden am Ende haben die das beide gewusst das eine teure Reparatur vor der Tür steht und haben sich gesagt wir verkaufen den lieber schnell... Ohne was genaueres zu sagen... Im Kaufvertrag steht diesbezüglich nichts... da wurde er ohne Mängel und Unfallschaden verkauft.
 
Wichtiger ist da vielleicht noch der Kaufpreis finde ich......sollte er so einzuordnen sein das ein einwandfreies KFZ dasteht.....oder bereits so wenig das er froh war die Hütte vom Hof zu haben...egal wieviel.

Der Preis spielt für die rechtliche Bewertung überhaupt keine Rolle.


Eventuell hat er sogar die Services und Inspektionen von dem Bus gemacht....da wären deine Chancen noch besser.....!

Chancen wofür?
 
Das Scheckheft ist komplett vollständig und immer bei VW nie in seiner Werkstatt.
 
Hmmmmmm, kulanzanfrage stellen? Ich höre oft von 50% Kostenübernahme?? Bei vollständigem checkheft.....da gibts aber sicher einige im board die Wissens besser. Ich hab den 140 PS er und bis jetzt noch nicht bereut. Wenn es per Kulanz klappt könntest du versuchen dir vielleicht mit dem Verkäufer einig zu werden das er 50%von der restlichen Hälfte über nimmt.
Andererseits ist es ominös wenn er im Kaufvertrag steht und der Kumpel der Vorbesitzer war......das ist seeeehr verdächtig.
 
Das Scheckheft ist komplett vollständig und immer bei VW nie in seiner Werkstatt.
Dann sollte man über den Verlauf/Historie auch was in der Datenbank finden.

Gibt hier wohl einige die da mal mit der FIN nachschauen können.
Aber bevor ich einen falschen nenne, sollte sich besser einer bei dir melden.

Andererseits ist es ominös wenn er im Kaufvertrag steht und der Kumpel der Vorbesitzer war......das ist seeeehr verdächtig.
Wohl war :eek:
 
Der Preis spielt für die rechtliche Bewertung überhaupt keine Rolle.........
Tja.......ich kenne das persönlich sehr wohl anders....das brachte mir in einem ähnlichen Fall vor Gericht den Erfolg.
Will dem Käufer auch nur Mut machen und nicht alles zu Anlass nehmen alles schlecht und grau zu sehen.
 
Moin Moin,
leider bist du in die Pfütze gehüpft!
Trotzdem würde ich jetzt mir einen fähigen Anwalt suchen, vielleicht hat hier vom Board einer einen Tipp und weiter kämpfen.
Wenn man nicht ständig hier rumhängt und sich informiert, kommen an vielen neuen Bulli Besitzern viele schlechte Nachrichten nicht an.
Autokauf ist für viele eine emotionale Geschichte und macht auch manchmal blind und wenn dann ein abgewixter Verkäufer es drauf anlegt seine kaputte Karre unter die Leute zu bringen, haben normalsterbliche die A.... Karte.
Geh zum Anwalt und lass die Unterlagen checken.
Ich drück dir die Daumen.

Gruß Chris
 
Der Verkäufer ist der mit der Werkstatt zumindest steht sein Name im Kaufvertrag. Der letzte Halter ist der Bekannte laut Fahrzeugbrief.

Hallo,

ich sehe das so:

Der der im Kaufvertrag steht ist auch Dein Vertragspartner.

Wenn Verkäufer und letzter Halter nicht identisch sind, gibt es zwei mögliche Vertragspartnerkonstrukte:
1.
Der Verkäufer handelt im Auftrag und auf Rechnung des letzten Halters. Dann muss er aber eine Vollmacht vorlegen können. Hast Du danach gefragt?

2.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug vom letzten Halter gekauft. Er handelt dann beim Wiederverkauf auf eigene Rechnung und unterliegt als Gewerbetreibender auch der Gewährleistungspflicht.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück, dass Du „nur“ mit einem blauen Auge davon kommst.

LG
 
Der Verkäufer handelt im Auftrag und auf Rechnung des letzten Halters. Dann muss er aber eine Vollmacht vorlegen können. Hast Du danach gefragt?

Das ist völlig korrekt. Allerdings wird er diese Vollmacht von seinem Kumpel im Zweifel in 15min bekommen.
Das Konstrukt „Verkauf im Auftrag“ ist juristisch bis hin zum BGH geklärt und zulässig.

Ein versteckten Mangel liegt nicht vor, da auf den Mangel hingewiesen wurde. Das würde sogar eine evtl. Gewährleistung ausschließen. Ob der fehlende Hinweis darauf im KV etwas daran ändert, hängt von den genauen Umständen und der Formulierung des KV ab.

Gruß, Marcus
 
Das Problem das Fahrzeug ist von Ende 2010 ich glauge nicht das da noch viel mit Kulanz ist. Obwohl das Teil ja bekannt ist das es Probleme macht.
 
Das sich der Käufer bei einer Aussage von einem Fachmann täuschen lassen hat ist vielleicht etwas Naiv. Allerdings ist der Ölverbrauch nicht 1l auf 1000km, sondern 2,5l was für mich in die Richtung Betrug geht......
 
Das sich der Käufer bei einer Aussage von einem Fachmann täuschen lassen hat ist vielleicht etwas Naiv. Allerdings ist der Ölverbrauch nicht 1l auf 1000km, sondern 2,5l was für mich in die Richtung Betrug geht......

Hier wäre aber nachzuweisen, dass der Ölverbrauch beim Vorbesitzer (Hier kann der Verkäufer ja ebenfalls vom Vorbesitzer falsch informiert gewesen sein) auch schon so hoch gewesen ist. Ich kann hier in dem Verlauf auch keine KM Angabe lesen, wieviele KM der Bus inzwischen durch den Käufer gefahren wurde und vor allem wie (also sparsam oder Bleifuß z.B.)
Wenn es nur eine Tankfüllung war, ist der "Sachverhalt" nämlich anders, als wenn schon z.B. 3 oder 4tsd km oder höher damit gefahren wurden. Der Schaden kann auch erst beim Käufer schlimmer geworden sein.
 
Das ist leider die typische Vorgehensweise beim Biturbo. Das Auto ist defekt und wird dann mit Hinweis auf den Ölverbrauch verkauft. Darum nie, nie, nie einen T5 von Privat ohne Gewähleistung kaufen, und wenn man es doch macht, weil er 5 Euro billiger ist, ist das in der Regel einfach Pech.

Laut VW sind nur 0,5 Liter auf 1000km zulässig. Das wußte der Verkäufer sicherlich nicht, denn auch 50% der Autohäuser wissen es wohl nicht.

Es gint eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1. In dem Vertrag steht drin "1 Liter auf 1000km oder hoher Ölverbrauch". Das wäre eh schon zu hoch und da ist es dann egal ob gewerblich oder privat und ob 1 Liter oder bei deiner Fahrweise 2,5. Du hast dann wissentlich ein defektes Auto gekauft und hast keinen Anspruch auf Nachbesserung. In dem Fall einfach weiter verkaufen. Sicherlich war er extrem billig und du bekommst die Kohle "fast" wieder raus. Geht schnell und einfach und du hast die Chance einen anderen Bus zu wählen.

2. Es steht nichts im Vertrag. Dann wäre die Chance über einen Anwalt auf Gewährleistung bzw. Rücknahme zu drängen, in der Hoffnung, dass er das Auto gewerblich verkauft hat und der Kundenauftrag fingiert ist.
Ich weiß allerdings nicht, ob du Lust hast auf einen ewigen Rechtstreit, auf die Zeit, den Ärger und die eventuellen Kosten bei einem Vergleich. Auch dort wäre dann der schnelle Verkauf der bessere Weg.
 
VW
Das sich der Käufer bei einer Aussage von einem Fachmann täuschen lassen hat ist vielleicht etwas Naiv. Allerdings ist der Ölverbrauch nicht 1l auf 1000km, sondern 2,5l was für mich in die Richtung Betrug geht......
Wenn vom Fachmann unter Zeugen erklärt wurde, dass 1l Ölverbrauch "normal" sei, dann ist das eindeutig eine Falschaussage, wie sich über VWN schnell beweisen lässt. Wenn im Übrigen der gesamte Verkauf, Imserate, Beratung etc. nur vom Händler gemacht wurden, ist die Sache mit dem Verkauf im Auftrag gar nicht mal so eindeutig. Da braucht es aber sicher eine Prüfung durch einen Anwalt.

Andererseits: Ein Auto zu kaufen, das erklärtermaßen 1l Öl auf 1000 km verbraucht (was schon aus Umweltgründen ein Unding ist), ist auch für einen Laien klar mit einem Reparaturbedarf verbunden und den klärt man ja wohl vorher. Mit einem versteckten Mangel hat das hier jedenfalls nichts zu tun, höchstens mit der versteckten Hoffnung, sich von einen dreisten Händler noch eine Reparatur an einem vermutlich billig erworbenen Bus bezahlen zu lassen, deren Notwendigkeit vorher klar war.

Du kannst mehr als froh sein, wenn der Händler das Geschäft am Ende Rückgängig macht, mehr wird hier ganz sicher nicht drin sein.
 
... das Farhzeug selbst stammt wohl angeblich von einem Bekannten hat er jedenfalls gesagt und auch angerufen und wegen dem Preis gefragt. Ob das natürlich alles so stimmt kann ich ja nicht nachprüfen..

Ich verstehe das so das der Bus im Kundenauftrag, ergo Privat verkauft wurde.
Wie da die Rechtslage, auch mit dem Hinweis auf den Ölverbrauch ist kann ich nicht genau einschätzen. Wird wohl am besten sein das durch einen RA Prüfen zu lassen.
Ich drücke die Daumen.
 
Ich verstehe das so das der Bus im Kundenauftrag, ergo Privat verkauft wurde.

Wenn das wirklich so war, hat er keine Chance als Käufer. Viele Händler (gerade beim T5) versuchen aber sich durch diesen Trick um die Gewährleistung zu drücken. Wenn das so ist und es keinen Kunden für den Kundenauftrag gibt, dann hatte er eine ganz kleine Chance auf Wandlung.
 
ich bin bis jetzt damit 1200 Km gefahren, die Hälfte davon zirka Autobahn nicht über 130 und mit ganz normaler Farhrweise. In der Stadt verbraucht er überhaupt kein Öl daher dacht ich auch erst das alles ok sei.. habe jeden Tag den Stand per VCDS ausgelesen. Erst nach der Autobahnfahrt ist der Olstand einige Zentimete gesunken und auch am Peilstab an der unteren Spitze angekommen stand am Anfang am oberen Bereich.
 
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