Hallo,
unser T5.2 103 kw hat jetzt 110.000 km runter. Erstzulassung ist 11/2011. Wir sind bisher von keiner Rückrufaktion betroffen gewesen. Den Keilrippenriemen unterziehen wir ab und zu einer Sichtkontrolle von oben. Von unten geht nicht, da ist die Wanne im Weg.
Aufgrund der Schadensberichte stelle ich mir die Frage, ob ich beim nächsten Service vorsorglich die veränderte Abdeckung verbauen lasse, um einen möglichen Motorschaden durch Keilrippenriemenriss mit anschließender Schädigung von Zahnriemen und Motor vorzubeugen.
Oder ist dies bei Modellen aus 2011 nicht sinnvoll, da auch hierfür keine Rückrufe erfolgt sind? Bzw. sind diese Fahrzeuge überhaupt von den verschiedenen TPIs betroffen?
Vielen Dank für eure Unterstützung
Jonas