Leuchtmittel

Ok und mit so einer Leuchte, beispielsweise von Osram, zum TÜV gehen und eine ABE beantragen hat keine Aussicht auf Erfolg?
 
Ganz ehrlich: keine Ahnung, aber so was wie "Blenden des Gegenverkehrs" kann man wohl nur im Labor/Prüfstand sicher feststellen. Da wird sich kein TÜVler aus dem Fenster lehnen. Meine Meinung.
 
Ich werd es bei Gelegenheit mal versuchen.
Bei einer 2Watt Leuchte mit 400lm halte ich es für unmöglich damit jemanden zu blenden, auch mit einem Reflektor.
 
2-Stück Ba15s LED Birne Kühlweiß.

Merci dir!

btw:
E-Prüfzeichen:
Das muss aber jeder für sich entscheiden was er macht und wird in jedem Fall respektiert.
Wenn ich mir über alles Gedanken mache was mir im Leben passieren kann, dürfte ich nicht mehr auf die Autobahn fahren am Montag morgen zur morgendlichen "polnische-Handwerker-Sprinter-nach-München-Orgie" :-)
 
Aber beim T6 H4 war doch nicht der Kühlkörper das Problem? Sondern eher die Baulänge der"Birne".. oder?
 
Richtig. Und die gepulste Spannung.

Eine Einzelabnahme beim TÜV ist auch nicht zulässig. Ist vom KBA untersagt. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
 
Beim T5.2 gibt es im Steuergerät den Punkt "Ansteuerung Abblendlicht über Pulsweitenmodulation (PWM) aktiv". Deaktivieren sollte das Problem mit dem Flackern durch die gepulste Spannung beheben. Ob es diesen Punkt so auch beim T6 gibt, kann ich nicht sagen. Ich hatte noch keinen am VCDS.
 
Ich habe noch nie bei einem Auffahrunfall erlebt, das jemand irgendwelche Birnen kontrolliert, wenn der Unfall so schwer ist, dass da die Einzelteile untersucht werden, sucht bestimmt einer im Staub nach den Leuchtmitteln im Tagfahrlicht...es wurde doch keine illegale Bremsanlage eingebaut.
Aber jeder wie er meint.
 
Ich habe noch nie bei einem Auffahrunfall erlebt, das jemand irgendwelche Birnen kontrolliert, wenn der Unfall so schwer ist, dass da die Einzelteile untersucht werden, sucht bestimmt einer im Staub nach den Leuchtmitteln im Tagfahrlicht...es wurde doch keine illegale Bremsanlage eingebaut.
Aber jeder wie er meint.

Vermutlich hast du recht, aber in Sonderfällen sind eben schon die verrücktesten Dinge passiert. Ich mache mir da auch keine Sorgen, aber man sollte eben wissen wie die Rechtslage aussieht.
 
Rechtlich erlischt natürlich die Betriebserlaubnis, so wie bei DPF ausbohren oder unzulässige Radkombinationen fahren.

Was gibt das bei Kontrolle, Punkt und 100,-? Technisch könnte man die Dinger gleich vor Ort in 10 Min rückbauen. So dass man vielleicht auf Verständnis hoffen darf.

Wichtig wäre die Versicherungsfrage. Da habe ich nur gelesen, dass die Haftpflicht in jedem Fall zahlen müsse, man aber eine Selbstbeteiligung haben könne. Da stand dann ein 3-stelliger Betrag. Alles völlig unverbindlich aus dem I-Net und die Frage ist, wie es bei einem Millionenschaden aussieht?

Warum man die trotzdem fahren könnte? Aus Gründen der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Die Reichweite ist gegenüber H4 schließlich etwa 100% erhöht.
Muss jeder selbst entscheiden.

Ich hatte wie erwähnt schon einen unbeleuchteten Mofafahrer auf regnerischer Landstraße. Der wollte sich vielleicht umbringen und mit meinen H4 wäre im das fast gelungen.
Andere häufige Geschichten sind Wildtiere am Fahrbahnrand.

Die Philips Retrofit sind allerdings sehr weiß, eben LED, aber nochmal extra einen Tick heller als erlaubt.
 
Für mich ist die Lichtfarbe noch ganz ok. Gerade bei Trockenheit. Vor allem die viel bessere Ausleuchtung im T4 ist ein Gewinn.
 
Nehmen wir einmal an, es kommt zu einem Verkehrsunfall. Ein entgegenkommender Fahrer touchiert leicht deine Fahrerseite. Bei der polizeilichen Aufnahme äußert der Fahrer den Satz, welcher bei Xenon- und LED-Scheinwerfer heutzutage oft fällt: "Das extreme Licht hat mich geblendet und abgelenkt."

Dann schaut sich die "Rennleitung" wahrscheinlich schon die Scheinwerfer an.

Und dann hast du den Salat. Neben einer Ordnungswidrigkeit steht das dann im Unfallbericht und die gegnerische und eigene KFZ-Versicherung wird darauf aufmerksam.

So, oder so ähnlich könnte es sich schon abspielen.

Gruß, caravelle
 
Ja, genauso ist das.
Und jedes Jahr werden beispielsweise an Landstraßen betrunkene Heimkehrer vom Schützenfest totgefahren. Mal theoretisch angenommen das betrifft einen und die Person könnte noch leben hätten man eine nicht StVO-konforme Retrofit LED mit doppelter Leuchtweite eingesetzt. Wie würde man sich dann entscheiden, Tot oder StVO?

Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
 
Beide Seiten haben total berechtigte Argumente. Ich denke man kann nur alles tun, um eine mögliche Neuregelung zu befördern. Aber wie immer mahlen die Mühlen da sehr langsam.
 
Ich fürchte es ist nicht Trägheit, sondern wirtschaftliche Unlust. Aus dem Grund haben dann Phillips und Osram die fertigen Produkte für den Offroad-Einsatz herausgebracht.
 
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