Schweizer Zulassung: 17" statt 16" Stahlfelgen möglich?

carlo22371

Jung-Mitglied
Ort
Zürich
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
03/2017
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
Klima, Sitzheizung, Rückfahrkamera, GRA, Fahrer höhenv., Beifahrer drehbar, DAB+, MFA, 2cm tiefer
Umbauten / Tuning
Bett, kleiner Schrank, Isolierung, Safe
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
SGA
Hallo zusammen,

Ich habe einen T6 Transporter Bj. 2017 (Details siehe Profil) mit Schweizer Zulassung. Serienmässig habe ich 16" Stahlfelgen. Diese möchte ich gerne durch 17" Stahlfelgen (Original VW) ersetzen. Weiss jemand, ob ich das bei der MFK eintragen lassen muss? Einerseits werden die Felgen ja von VW für das Fahrzeug angeboten, andererseits ändert sich aber die Reifengrösse (16" = 215/65 R16C und 17" = 235/55 R17C?)

Danke und Gruss
Carlo
 
Auch mit Schweizer Zulassung sollten coc Papiere dabei sein?da steht auch 17" drin, fahr im Sommer 16 original und Winter 17 stahlfelge die es schon beim 5.2gab
 
Hallo Nemo78,

Coc gibt's in der Schweiz nur gegen CHF 200.- vom hiesigen Importeur (AMAG), auf die Ausgabe würde ich gerne verzichten. Aber schon mal gut zu wissen, dass bei Dir beides (16" und 17") im coc drin steht, auch wenn es bei Dir ja ein Multivan ist. Kann das jemand für meinen Transporter (SGA) bestätigen?

Danke und Gruss
Carlo
 
200 für das Stück Papier das original sieht schon aus wie 1000xdurch den Kopierer gejagt..kann der nächste VW Händler dir da nicht weiter helfen?
 
Hallo Carlo
Du bist aus der Schweiz und hast ein Schweizer Bully.
Da kannst Du ohne Probleme die 17er oder 18er montieren, wenn die org. Räder sind, brauchst Du auch die MFK nicht. Die Grössen sind alle in der Schweiz im Typenschein aufgeführt.
Im weiteren hat die AMAG noch Gammaparts Räder, die müssen auch nicht vorgeführt werden.
Einfach mal bei Händler nachfragen.
Grüssli usäm Glarnerland
norri
 
mir ist gesagt worden, dass das alles kein Problem ist, wenn sich der Abrollumfang nicht ändert. Zudem sind das Originalfelgen mit Bereifung in Originalgrösse ...
 
Sogar bis 8% Abrollumfangsänderung sind in der CH ohne irgendwas zugelassen (ausser Tachoangleichung falls nötig).

Grüsse

Lukov
 
Evtl nur schauen wg lastindex?beim 5.1 von meinem Bruder gab's da noch Unterschiede zwischen multivan und caravelle
 
Moin moin,

mein Schweizer Händler, bzw. eher der Verkäufer der mir den Bulli verkauft hat, hat mir empfohlen das COC online bei VW zu bestellen weil dann deutlich billiger. Ich meine mit Versand in die Schweiz so um die 30 € bezahlt zu haben! Ging recht einfach und problemlos online!

Grüssle
Knut
 
Achtung, der Haendler, der das sagt, ist wirklich unfair. Wie schon oben von Norri erwähnt: interressiert die Prüfstelle überhaupt nicht, solange es eine der T6 Standardgrösse ist. Nur bei einem Trapo oder Doka mit 3200 Kg GGW sind nicht alle T5/6 Felgen erlaubt (Wegen Tragfähigkeit der Felgen).

Lukov
 
Zurück
Oben