Zahlt die Versicherung bei Einbruch übers aufgestellte Dach?

rams

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2014
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
RCD 310
Extras
Diff.Sperre, Offroad Getriebe
Hallo zusammen ,
bin mir jetzt nicht sicher obs richtig ist.
Dennoch die Frage.
Weiss jemand ob die Versicherung zählt wenn zum Beispiel übers aufgestellte Dach eingestiegen würde?
Müssen zwingend die ĺüftungsfenster geschlossen sein?
Wie ist es zum Beispiel wenn beim ĺüftungsfenster, der Stoff offen ist und nur das Insektengitter zu?
Danke und Gruß
 
Moin,

Ich denke mal, das musst du deine Versicherung fragen. Die sind doch heutzutage alle anders in ihrer Schadensregulierung.
Die eine ja, die andere nö, die nächste vielleicht ja, wenn das Fahrzeug blau ist und unter einem Baum stand mit angezogener Handbremse bei sonnigem Wetter ohne Frost.

Gruß Kuddel
 
Ich denke auch, dass dir diese Auskunft nur dein Versicherer geben kann. Auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, das jemand über das Dach einbrechen wird. Selbst Scheibe einschlagen ist unauffälliger.
 
...ich könnte mir vorstellen, dass es z.B. darauf an kommt, dass das Fahrzeug als Wohnmobil versichert ist und nicht als Pkw oder Lkw. Cabrios sind ja schließlich auch versichert.....
aber wahrscheinlich ist das wirklich von der Versicherung abhängig.
Es kommt auch darauf an, was entwendet wurde - Ausrüstung ist nur in einer speziellen "Campingversicherung" versichert, jedoch nicht in der Kasko. Teilweise bezahlt auch die Hausrat (denn darum handelt es sich ja genaugenommen), aber auch da kommt es auf die Versicherung an.
Wenn Teile des Fahrzeugs oder das Fahrzeug selbst entwendet wurden, wird das wahrscheinlich wie bei einem Cabrio behandelt.

Jedoch sollte der oberste Grundsatz der Versicherungen "möglichst nicht bezahlen" nie vergessen werden. Deshalb am besten bei den eigenen Versicherungen nachfragen, welche im Falle eines Falles was zahlt und unter welchen Voraussetzungen. Das Ganze am besten schriftlich geben lasen...

Gruß Joe
 
Manchmal frage ich mich, ob hier jemand was vom Versicherungsgeschäft versteht. Natürlich zahlen Versicherungen gerne. Ist doch ihr Geschäft.
Ich mach mal ein Beispiel, das ihr mit Google überall nachlesen könnt. Die Rückversicherer freuen sich, wenn es Naturkatastrophen gibt. Je doller desto besser. Klar müssen sie zahlen. Aber ohne Katastrophen wird sich erstens niemand versichern lassen und zweitens müssten bei zu hohen Gewinnen die Prämien gesenkt werden. Bei einer Häufung von Fällen besteht jedoch Grund, die Prämien zu erhöhen. Zudem steigt die Anzahl Versicherter mit der Häufung von Ereignissen. Allerdings nur, wenn klar ist, dass im Falle eines Falles die Versicherung auch bezahlt.
Soviel zu der Aussage, die Versicherungen drücken sich vor dem übernehmen von Schäden. Die würden sich ihr Geschäft ja selber zerstören.
 
Hallo zusammen ,
bin mir jetzt nicht sicher obs richtig ist.
Dennoch die Frage.
Weiss jemand ob die Versicherung zählt wenn zum Beispiel übers aufgestellte Dach eingestiegen würde?
Müssen zwingend die ĺüftungsfenster geschlossen sein?
Wie ist es zum Beispiel wenn beim ĺüftungsfenster, der Stoff offen ist und nur das Insektengitter zu?
Danke und Gruß
Der Einstieg über ein aufgestelltes Dach beim Cali ist wahrscheinlich schwieriger zu gestalten als der Einstieg über eine Dachluke in einem Wohnmobil. Daher ist mit 99% Wahrscheinlichkeit der Einbruch in dieser Form genauso abgedeckt wie wenn das über ein eingeschlagenes Fenster oder eine aufgebrochene Türe passiert.
 
Hallo, ich bin Vertriebsleiter bei einer Versicherung.

Grundsätzlich muss man teilen in:

Diebstahl von fest verbundenen KFZ Teilen —> KFZ Teilkasko , versichert - zu prüfen ist, ob ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit versichert ist. Das bedeutet, dass der Versicherer nicht kürzen oder ablehnen kann, wenn du das Fenster auf lässt. Aber die Definition von grober Fahrlässigkeit muss ein Richter übernehmen.

Diebstahl ins KFZ eindringen und Gepäck etc entnehmen ist ein Hausrat Thema - grundsätzlich nie versichert, kann aber per zusatzklausel eingeschlossen werden. Achtung bei billigen Tarifen gibt es Nachtausschlüsse oder Begrenzung auf Region Deutschland.

Grundsätzlich gebe ich den Vorrednern recht - schreibe deine Versicherung per Mail an.

Einstieg übers Dach kann man Max als grob fahrlässig einstufen , wenn ihr nicht am Auto seid - aber dass ist auslegungssache. Wichtig ist immer die Verzichtsklausel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit - in Hausrat und KFZ zu haben.
 
Da bin ich gar nicht Deiner Meinung. Beim Cali ist das Dach auch im aufgestellten Zustand vollständig geschlossen. Die Mückennetzbereiche können nicht geöffnet werden. Grobfahrlässigkeit ist daher nicht anwendbar, da kein Bereich des Fahrzeuges unverschlossen geblieben ist. Ohne Beschädigung der Fahrzeugaussenhülle ist kein Einbruch möglich. Da würde ich nicht mal auf leichte Fahrlässigkeit tippen. Wennnich mich belehren lassen würde, dann maximal durch einen Versicherungsjuristen.
Abgesehen davon, die Wahrscheinlichkeit, dass einer über das aufgestellte Dach einsteigt ist sehr unwahrscheinlich. Der Aufwand ist viel zu gross und die Gefahr, nicht genug schnell wegzukommen ist das was die Eindringlinge am meisten hassen. Ein Cali ist oft von innen nicht zu öffnen (Safe Verriegelung, Kindersicherung an der Schiebetüre, bei uns jeweils noch Knackerschreck an den Vordertüren). Da müsste ein Dieb dann wieder über das Dach raus. Also echt, da mache ich mir die wenigsten Gedanken. Alle mir bisher bekannten Calieinbrüche gehen über Fensterscheiben einschlagen oder Türen öffnen.
 
Die Frage ist, was möchte der TO versichert haben?

Die Vorredner haben es bereits geschrieben:

Fahrzeugbeschädigung durch Einbruch = Teilkasko. Grundsätzlich versichert, aber bezüglich aufgestelltem Cali-Dach die Bedingungen lesen. Beim nachgerüstetem Aufstelldach am MV oder Kombi muss dieses Risiko der Versicherung mitgeteilt werden, sonst droht Ausschluss. Die Versicherung kennt dieses Risiko, im Gegensatz zum Cali, nicht über den Typschlüssel.

Fahrzeugdiebstahl oder Teilediebstah = ebenfalls Teilkasko. Siehe oben.

Diebstahl von Fahrzeuginhalt = in der Regel nicht über KFZ-Versicherung versichert. Ausnahme unter Umständen bei Wohnmobil, hier wieder Bedingungen lesen. Ansonsten Hausrat, hier gelten aber meistens viele Ausschlussklauseln. Oftmals nur versichert, wenn du das KFZ im Blick hast! Auch hier wieder Bedingungen lesen.

Das Kleingedruckte gibt hier meistens die entsprechenden Informationen. Ist aber schwer zu verstehen. Man kann auch eine schriftliche Anfrage an seine Versicherung stellen, die diese dann beantworten wird.

Gruß, caravelle
 
Da bin ich gar nicht Deiner Meinung. Beim Cali ist das Dach auch im aufgestellten Zustand vollständig geschlossen. Die Mückennetzbereiche können nicht geöffnet werden. Grobfahrlässigkeit ist daher nicht anwendbar, da kein Bereich des Fahrzeuges unverschlossen geblieben ist. Ohne Beschädigung der Fahrzeugaussenhülle ist kein Einbruch möglich. Da würde ich nicht mal auf leichte Fahrlässigkeit tippen. Wennnich mich belehren lassen würde, dann maximal durch einen Versicherungsjuristen.
Abgesehen davon, die Wahrscheinlichkeit, dass einer über das aufgestellte Dach einsteigt ist sehr unwahrscheinlich. Der Aufwand ist viel zu gross und die Gefahr, nicht genug schnell wegzukommen ist das was die Eindringlinge am meisten hassen. Ein Cali ist oft von innen nicht zu öffnen (Safe Verriegelung, Kindersicherung an der Schiebetüre, bei uns jeweils noch Knackerschreck an den Vordertüren). Da müsste ein Dieb dann wieder über das Dach raus. Also echt, da mache ich mir die wenigsten Gedanken. Alle mir bisher bekannten Calieinbrüche gehen über Fensterscheiben einschlagen oder Türen öffnen.

Hallo Ernesto,

ich traue mir durchaus zu, die Frage fachlich sauber zu beantworten, gebe dir daher noch einen Hinweis:

Es ist völliger Unsinn, dass das Grobe Fahrlässigkeit etwas mit geöffnet oder ungeöffnet zu tun hat. Hat man z.B. Sichtbar Dinge im Auto liegen, wie Wertgegenstände, kann das schon ausreichen. Hier wurde ein Anreiz geschaffen.

Ich habe das selbst schon erlebt, Scheibe kaputt und Laptoptasche weg. Hier wurde grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Die Entscheidung muss im Zweifel ein Gericht treffen. Im Studium hatten wir auch solch Fälle zu beurteilen.

Also nochmal zum TO:

Prüfe ob Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit versichert ist

Prüfe ob Diebstahl aus KFZ in der Hausrat mitversichert ist

Grüße
 
Du musst halt meinen Beitrag weiter oben lesen. Da ging es um die Aussage, dass sich Versicherung vor Zahlung drücken. Diese Aussage ist leider weit verbreitet, wird aber dadurch nicht wahrer.

Abgesehen davon, hier ging es meiner Meinung nach nicht darum, etwas offen rumliegen zu lassen, sondern wie es sich verhält, wenn man bei einem Cali das Dach oben lässt. Dieser Umstand allein bietet keinen Grund zur Einstufung als Grobfahrlässigkeit. Definition der Grobfahrlässigkeit für Laien ist relativ einfach:
Wenn man sich an die eigene Stirn schlagen kann und fragt, wie kann man auch nur, dann ist die Chance für Grobfahrlässigkeit gegeben.

Ja, wir hatten das auch in der Schule, damit sind wir aber beide noch keine Juristen.

Zitat meiner Frau: Ihr seid in dem Punkt beide keine Juristen also lasst es (Als eidg. dipl. Versicherungsfachfrau in der Geschäftsleitung eines Versichers wohl genug nahe am Thema), zudem hat sie eine dedizierte Meinung zu einem Vertriebsleiter und dessen juristischer Beurteilung. Nix für ungut, aber ich habe selber sechs Jahre in einer Versicnerung gearbeitet, lediglich IT.
 
Leute, bei den allgemein üblichen Ausschlüssen, welche eine Hausrat- oder Reisegepäckversicherung hat, stellt sich die Frage nach der groben Fahrlässigkeit gar nicht.

Üblich sind:

Nur zwischen 07:00 und 22:00 Uhr...
Gepäck muss beaufsichtigt werden (KFZ in Sichtweite)...
Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr nur in verschlossener Garage...
und natürlich gänzlich verschlossenes KFZ...

...um nur die geläufigsten zu nennen.

Und spezielle Wohnmobilversicherungen haben auch Ausschlüsse oder Wertbegrenzungen.

Wenn du das alles erfüllst, wird aus deinem KFZ nichts gestohlen!

Aber wer Wertgegenstände im KFZ sichtbar liegen lässt, hat es auch nicht besser verdient, als keine Entschädigung zu bekommen.

Gruß, caravelle
 
Leute, bei den allgemein üblichen Ausschlüssen, welche eine Hausrat- oder Reisegepäckversicherung hat, stellt sich die Frage nach der groben Fahrlässigkeit gar nicht.

Üblich sind:

Nur zwischen 07:00 und 22:00 Uhr...
Gepäck muss beaufsichtigt werden (KFZ in Sichtweite)...
Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr nur in verschlossener Garage...
und natürlich gänzlich verschlossenes KFZ...

...um nur die geläufigsten zu nennen.

Und spezielle Wohnmobilversicherungen haben auch Ausschlüsse oder Wertbegrenzungen.

Wenn du das alles erfüllst, wird aus deinem KFZ nichts gestohlen!

Aber wer Wertgegenstände im KFZ sichtbar liegen lässt, hat es auch nicht besser verdient, als keine Entschädigung zu bekommen.

Gruß, caravelle

Korrekt, das ist meist so in den AVB vereinbart. Wie gesagt, dann noch Region Deutschland.

Es gibt ein paar vereinzelte Anbieter, welche Schutz 24h und Europaweit anbieten. Dazu dann gern per PN direkt an mich.
 
In einer Motorfahrzeugversicherung können mitgeführte Sachen im Rahmen der Kaskoversicherung mit eingeschlossen werden.

https://www.zurich.ch/-/media/zuric...motorfahrzeuge-auto-motorrad-versicherung.pdf

Man beachte Punkt 203.5. Die Höhe des versicherten Wertes ist frei bestimmbar, wirkt sich aber auf die Prämie aus. In Punkt 203.7 sind dann die Abgrenzungen zu sehen. Da ist die Grobfahrlässigkeit definitv enthalten.

Wie ihr aus den AVB erkennen könnt, sind auch elektronische Geräte mit eingeschlossen.

Beschränkungen der Versicherungsleistungen sind ebenfalls zu finden. Da gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Einzige Einschränkung ist regional, wobei die weit über Zentraleuropa hinausgeht.
 
Besten Dank für eure Antworten.
Und ich werde um sicher zu gehen die Versicherung anfragen.Wie ich die Anfrage konkret formulieren muss,wird vermutlich ein weiterer wichtiger Punkt sein .
Kann ich einfach die tägliche Situation darstellen ?
Das wäre dann...
Das Fahrzeug befindet sich ca 3 Monate den Sommer durch in Italien/Spanien im Freien. Dieses kann also auf öffentlichen Plätzen geparkt sein.Das Aufstelldach ist auch tagsüber ohne Aufenthalt im Fahrzeug oder direkten Blickkontakt hochgestellt.Der Stoff über den drei Belüftungsfenstern ist offen,das darunterliegende Moskitonetz mit innenliegendem Reißverschluss geschlossen..
Im Inneren befindet sich nicht sichtbar eine Kiteausrüstung bestehend aus vier kites im NeuWert von ca 8000 Euro.
Nachts wird im Fahrzeug geschlafen.

Das ist es etwa.
Die kites sind mitversichert.Dies habe ich schon mal bei der Huk telefonisch angefragt.Jedoch nur im Bezug auf den Diebstahl aus meinem als Camper versicherten Vw T5.Die Situation mit dem Aufstelldach habe ich nicht speziell erwähnt.
Auch habe ich nur die Zusage übers Telefon .
 
Hallo

Ich denke mal das da unterschieden wird zwischen Wohnmobil und PKW. Wenn der Cali (mein Beach) als PKW versichert ist,dann wird es vermutlich so wie bei einem Cabrio gehandhabt wenn einer das Dach aufschneidet. Ob das beim Wohnmobil so ist entzieht sich meiner Kenntniss. Am besten anfragen.
 
Du musst halt meinen Beitrag weiter oben lesen. Da ging es um die Aussage, dass sich Versicherung vor Zahlung drücken. Diese Aussage ist leider weit verbreitet, wird aber dadurch nicht wahrer.

...

...Erfahrung macht klug - es gibt die verschiedenste Wege um sich vor Zahlungen zu drücken - von "ist nicht versichert" über "Aufsichtspflicht verletzt" bis "gütliche Einigung mit dem Gegner" und 50/50 Regelung selbst bei eindeutiger Schuldlage (passt vielleicht nicht ganz hierher, aber zum Thema). Also eine Aussage wie "die zahlen gerne" würde ich niemals unterschreiben...
 
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