Das war übrigens die unpersönliche Antwort auf:
Guten Tag Frau Tenbrock,
wir haben die Abnahme unseres Fahrzeugs zunächst verschoben, da wir auf Rückmeldung Ihrerseits warten möchten. Ich möchte Sie gleichzeitig bitten, die Anfrage nicht nur an den zuständigen Verkaufsleiter, Herr König in Stuttgart, weiterzuleiten. Er kann uns nichts sagen und verweist auf das "offizielle" Schreiben vom 22.3.2018, in dem Ihre Mailadresse genannt ist. Dort steht geschrieben, dass unser Nutzfahrzeugpartner die vorgesehenen Schritte gerne erläutert - leider weiß er nicht mehr als wir (außer, dass es ein Portal oder ein E-Mail-Postfach geben wird). Uns ist das noch zu wenig und wir hätten gerne noch einmal schriftlich eine Bestätigung über die konkreten Entschädigungsleistungen.
Eine Neugestaltung des Firmenlogos, wie heute im Handelsblatt zu lesen ist, wird das Vertrauen von Kunden nicht aufbessern. Eine saubere Kommunikation an Kunden UND Händler wäre aber ein gelungener Anfang!
In diesem Sinne herzlichen Dank vorab für Ihre baldige Rückmeldung & beste Grüße aus Stuttgart
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Sehr geehrte Frau Tenbrock,
wir kommen soeben von einem Termin mit unserem Händler, Volkswagen Stuttgart und sind wieder einmal überrascht.
Zunächst die harten Fakten: Wir haben am 16.10.2017 einen Multivan Trendline mit DSG bestellt. Dieser steht nun bei unserem Händler und wir haben am Donnerstag den Termin zur Übergabe. Von Ihrer Antwort hängt ab, ob wir die Übergabe durchführen werden oder nicht.
In den letzten Monaten seit unserer Bestellung ist viel passiert - das wissen Sie genauso gut wie ich. Zunächst der Schock bezüglich des Auslieferungsstops und der daraus resultierenden Verzögerung - bei der Bestellung hieß es 01/2018, in der Auftragsbestätigung dann KW7 2018, nun sind wir in der KW 15. Des Weiteren haben wir damals das BlueMotion Effizienzpaket dazu bestellt, um statt EEK B EEK A zu erreichen. Das ist nun nach den Änderungen der CO2, NOx und Verbrauchswerte ebenfalls passé und bedeutet für uns gleichzeitig, dass wir keine 18 Zoll Felgen installieren können, da bei Multivans mit dem Paket 235/55 r17 das Maximum darstellt - auch das hat uns bei der Bestellung niemand verraten.
Wir haben von Anfang an ein DSG bestellt - hätten wir ihn als Schalter bestellt, hätten wir DSG bekommen und 2500 Euro weniger bezahlt. Peanuts für VW, viel Geld für uns.
Dass wir aus verschiedenen Quellen die Informationen immer vor unserem Händler hatten und diesen jeweils damit konfrontieren mussten, spricht übrigens nicht für eine funktionierende interne Kommunikation - das für Sie als Feedback. Es scheint keinerlei klare Aussagen zu geben, was betroffenen Kunden nun anbieten kann - der eine erhält ein Jahr kostenfreie Anschlussgarantie, der nächste zwei Jahre und die Dritte bekommt drei Jahre und noch die ersten Inspektionen umsonst. Zudem ist die Aussage unseres Händlers aktuell, dass sich VWN "etwas überlegen wird", um den Mehrverbrauch sowie den erhöhten CO2-Ausstoß auszugleichen - wie sollen wir ein Auto auf so einer vagen Basis abnehmen, wenn nicht unter Vorbehalt?!
Um zum Punkt zu kommen: wir sorgen uns um folgende Punkte, die für uns zum Zeitpunkt der möglichen Übergabe absolut unklar sind und um deren Klärung ich Sie dringend bitten möchte:
- wie wird die Regelung zur Erstattung der höheren Steuer konkret aussehen? Wird es auch einen Ausgleich für den Mehrverbrauch laut Katalog geben und wenn ja, auf welcher Basis (jährliche km-Leistung)? Was können Sie uns VOR der Übernahme des Fahrzeugs bestätigen?
- als vom Auslieferungsstop UND den veränderten Werten Betroffene: welche Leistungen erhalten wir (v.a. Anschlussgarantie sowie drohender Wertverlust dadurch, dass wir Euro 6b erhalten und die ab August 2018 produzierten T6 Euro 6d haben werden, wie aus einem internen Dokument hervorgeht)? Wir sind jetzt bei 8 Wochen Verzug, daher rechne ich mit mindestens zwei kostenfreien Jahren Anschlussgarantie
- was ist der Grund für die erhöhten CO2-Werte in den COC Dokumenten?
Unser Händler ist so verzweifelt wie wir - er ist beschämt darüber, dass er selbst als Retail-Händler nichts zu den Punkten sagen kann.
Wir erwarten, ein Produkt zu erhalten, das wir bestellt und für das wir eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Wenn Sie dieses nicht liefern können (Unfähigkeit zählt eher nicht zu höherer Gewalt) oder uns angemessen entgegenkommen, werden wir konsequent dagegen vorgehen. Die Änderungen und erheblichen Abweichungen zum Kaufvertrag stellen einen Mangel dar, der nicht durch ein Jahr ASG geheilt wird.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen aus Stuttgart