Entschädigung für veränderte Werte

Gibt es jemanden der einen reimport t6 bestellt hat und bei VWN Irgendetwas geltend machen konnte? Ich erhielt vom reimporteur aus dem Norden diese Antwort :"
Haben Sie dem deutschen VW-Service geschildert, dass wir freier Händler bzw. kein VW-Vertragshändler sind?

Wie bereits erörtert, ist seitens des ausländischen VW-Lieferanten keinerlei Kompensation zu erwarten."

Danke für eure Hilfe (bestellt in 11.2017)


Frag mal den User #Mac1313.
Der stellt auch immer dieselben Fragen in mehreren Fäden gleichzeitig, mit denselben Rahmenbedingungen wie Du.
Der zitiert auch ständig irreführende Meldungen von Importeuren.
Zweitaccount von Dir?
 
Offensichtlich (laut Schreiben von VWN an die Händler) befindet sich das Portal zum Ausgleich der Steuerdifferenz (und des Mehrverbrauchs?) laut telefonischer Info von meinem Händler noch im Aufbau.
Mein Händler meinte, die betroffenen Halter würden automatisch von VWN informiert werden, sobald dieses freigeschaltet wäre.
Darauf möchte ich mich aber lieber nicht verlassen.
Darum meine bitte an alle die von den veränderten Werten (Prospekt/Bestellung zu CoC) betroffen sind, sich hier zu melden, sobald sie neue tragbare Infos haben (von ihrem Händler oder VWN).
Danke.
 
Also ich würde mich nun auch um eine Entschdigung für höhere co2 Werte bemühen. Bei mir geht' um jetzt 169 g / 154 g (laut Prospekt)...
 
Sehr geehrter Herr x,


wir bedauern es sehr, dass Ihr Fahrzeug vom Auslieferungsstopp betroffen war.

Wir haben allen betroffenen Kunden aufgrund der Auslieferverzögerungen eine kostenlose Anschlußgarantie von einem Jahr angeboten.


Aufgrund der Neuzertifizierung haben sich die CO2 Katalogangaben erhöht.


Deshalb bieten wir Ihnen einen Ausgleich an hinsichtlich der höheren KFZ-Steuer und errechneter Mehrverbräuche, auf Basis der jährlichen KM-Leistung.


Wir werden in Kürze ein Postfach einrichten, an das Sie sich diesbezüglich wenden können.


Die Prozesse dafür sind in Vorbereitung und werden noch ca. 3 Wochen in Anspruch nehmen. Ihr Nutzfahrzeugpartner wird Sie hierzu informieren sobald das Postfach eingerichtet ist.

Konkret zur Steuer: Bei Ihrem Fahrzeug sind die CO2 Katalogangaben um 11 Gramm erhöht. Das bedeutet, dass wir 11 Gramm x 2,- € für die erhöhte KFZ Steuer ausgleichen werden.


Mit freundlichem Gruß





Sabine Tenbrock





Leiterin Marktplanung und Händlerfinanz





Vertrieb Deutschland
 
Das war übrigens die unpersönliche Antwort auf:

Guten Tag Frau Tenbrock,

wir haben die Abnahme unseres Fahrzeugs zunächst verschoben, da wir auf Rückmeldung Ihrerseits warten möchten. Ich möchte Sie gleichzeitig bitten, die Anfrage nicht nur an den zuständigen Verkaufsleiter, Herr König in Stuttgart, weiterzuleiten. Er kann uns nichts sagen und verweist auf das "offizielle" Schreiben vom 22.3.2018, in dem Ihre Mailadresse genannt ist. Dort steht geschrieben, dass unser Nutzfahrzeugpartner die vorgesehenen Schritte gerne erläutert - leider weiß er nicht mehr als wir (außer, dass es ein Portal oder ein E-Mail-Postfach geben wird). Uns ist das noch zu wenig und wir hätten gerne noch einmal schriftlich eine Bestätigung über die konkreten Entschädigungsleistungen.

Eine Neugestaltung des Firmenlogos, wie heute im Handelsblatt zu lesen ist, wird das Vertrauen von Kunden nicht aufbessern. Eine saubere Kommunikation an Kunden UND Händler wäre aber ein gelungener Anfang!

In diesem Sinne herzlichen Dank vorab für Ihre baldige Rückmeldung & beste Grüße aus Stuttgart

__________________


Sehr geehrte Frau Tenbrock,

wir kommen soeben von einem Termin mit unserem Händler, Volkswagen Stuttgart und sind wieder einmal überrascht.

Zunächst die harten Fakten: Wir haben am 16.10.2017 einen Multivan Trendline mit DSG bestellt. Dieser steht nun bei unserem Händler und wir haben am Donnerstag den Termin zur Übergabe. Von Ihrer Antwort hängt ab, ob wir die Übergabe durchführen werden oder nicht.

In den letzten Monaten seit unserer Bestellung ist viel passiert - das wissen Sie genauso gut wie ich. Zunächst der Schock bezüglich des Auslieferungsstops und der daraus resultierenden Verzögerung - bei der Bestellung hieß es 01/2018, in der Auftragsbestätigung dann KW7 2018, nun sind wir in der KW 15. Des Weiteren haben wir damals das BlueMotion Effizienzpaket dazu bestellt, um statt EEK B EEK A zu erreichen. Das ist nun nach den Änderungen der CO2, NOx und Verbrauchswerte ebenfalls passé und bedeutet für uns gleichzeitig, dass wir keine 18 Zoll Felgen installieren können, da bei Multivans mit dem Paket 235/55 r17 das Maximum darstellt - auch das hat uns bei der Bestellung niemand verraten.
Wir haben von Anfang an ein DSG bestellt - hätten wir ihn als Schalter bestellt, hätten wir DSG bekommen und 2500 Euro weniger bezahlt. Peanuts für VW, viel Geld für uns.

Dass wir aus verschiedenen Quellen die Informationen immer vor unserem Händler hatten und diesen jeweils damit konfrontieren mussten, spricht übrigens nicht für eine funktionierende interne Kommunikation - das für Sie als Feedback. Es scheint keinerlei klare Aussagen zu geben, was betroffenen Kunden nun anbieten kann - der eine erhält ein Jahr kostenfreie Anschlussgarantie, der nächste zwei Jahre und die Dritte bekommt drei Jahre und noch die ersten Inspektionen umsonst. Zudem ist die Aussage unseres Händlers aktuell, dass sich VWN "etwas überlegen wird", um den Mehrverbrauch sowie den erhöhten CO2-Ausstoß auszugleichen - wie sollen wir ein Auto auf so einer vagen Basis abnehmen, wenn nicht unter Vorbehalt?!

Um zum Punkt zu kommen: wir sorgen uns um folgende Punkte, die für uns zum Zeitpunkt der möglichen Übergabe absolut unklar sind und um deren Klärung ich Sie dringend bitten möchte:
- wie wird die Regelung zur Erstattung der höheren Steuer konkret aussehen? Wird es auch einen Ausgleich für den Mehrverbrauch laut Katalog geben und wenn ja, auf welcher Basis (jährliche km-Leistung)? Was können Sie uns VOR der Übernahme des Fahrzeugs bestätigen?
- als vom Auslieferungsstop UND den veränderten Werten Betroffene: welche Leistungen erhalten wir (v.a. Anschlussgarantie sowie drohender Wertverlust dadurch, dass wir Euro 6b erhalten und die ab August 2018 produzierten T6 Euro 6d haben werden, wie aus einem internen Dokument hervorgeht)? Wir sind jetzt bei 8 Wochen Verzug, daher rechne ich mit mindestens zwei kostenfreien Jahren Anschlussgarantie
- was ist der Grund für die erhöhten CO2-Werte in den COC Dokumenten?

Unser Händler ist so verzweifelt wie wir - er ist beschämt darüber, dass er selbst als Retail-Händler nichts zu den Punkten sagen kann.

Wir erwarten, ein Produkt zu erhalten, das wir bestellt und für das wir eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Wenn Sie dieses nicht liefern können (Unfähigkeit zählt eher nicht zu höherer Gewalt) oder uns angemessen entgegenkommen, werden wir konsequent dagegen vorgehen. Die Änderungen und erheblichen Abweichungen zum Kaufvertrag stellen einen Mangel dar, der nicht durch ein Jahr ASG geheilt wird.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen aus Stuttgart
 
Immerhin hat dir Frau Tenbrock geantwortet, ich hatte seinerzeit auch überlegt ihr zu schreiben...
 
@Shax wie viel Zeit lag zwischen Schreiben und Antwort?

Habe ein ähnliches Schreiben am 18.04.2018 verfasst. Unverbindlicher Liefertermin in der AB war bei mir der 10.01.2018. Händler wurde vorsorglich fristgerecht in Verzug gesetzt.

Forderung zusätzlich zur eingebuchter Poolmaßnahme S95 (3. Jahr Anschlußgarantie) und Ersatzmobilität seit 12.02.2018 "im Sinne einer einvernehmlichen Lösung":
  • Entschädigung des steuerlichen Mehraufwands
  • 1000€ pauschal für Abweichung von den Katalogangaben (konkret 5,2% beim CO2 Wert und 15,6% beim NOx Wert, bei den Verbrauchswerten im Mittel 5,9% mehr), Kraftstoffmehrverbrauch und Schwächung der rechtlichen Position dahingehend, dass sich die Schwelle für einen juristisch relevanten "wesentlichen Mangel" (Spritverbrauch unter genormten Bedingungen mehr als 10% über den Katalogangaben) nunmehr ebenso nach oben verschiebt.
  • ein weiteres Jahr Anschlußgarantie (also das 4.) kostenfrei
bislang noch keine Rückantwort
 
... vor Frau Tenbrock, die sich den ganzen Tag mit solchen Leuten rumplagen muss.
das sehe ich anders. Bei der Informationsarmut müßte Sie solche Informationen allgemein an jeden Kunden proaktiv geben. Dann würde Sie auch keiner Nerven....
 
... vor Frau Tenbrock, die sich den ganzen Tag mit solchen Leuten rumplagen muss.
Solchen Leuten?!? Du meinst Kunden? Ich bin selbst Vertriebler und muss mich mit allen möglichen Leuten "rumplagen". Wenn man mit Menschen nichts zu tun haben will, geht man nicht in den Vertrieb.
 
@Shax wie viel Zeit lag zwischen Schreiben und Antwort?

Habe ein ähnliches Schreiben am 18.04.2018 verfasst. Unverbindlicher Liefertermin in der AB war bei mir der 10.01.2018. Händler wurde vorsorglich fristgerecht in Verzug gesetzt.

Forderung zusätzlich zur eingebuchter Poolmaßnahme S95 (3. Jahr Anschlußgarantie) und Ersatzmobilität seit 12.02.2018 "im Sinne einer einvernehmlichen Lösung":
  • Entschädigung des steuerlichen Mehraufwands
  • 1000€ pauschal für Abweichung von den Katalogangaben (konkret 5,2% beim CO2 Wert und 15,6% beim NOx Wert, bei den Verbrauchswerten im Mittel 5,9% mehr), Kraftstoffmehrverbrauch und Schwächung der rechtlichen Position dahingehend, dass sich die Schwelle für einen juristisch relevanten "wesentlichen Mangel" (Spritverbrauch unter genormten Bedingungen mehr als 10% über den Katalogangaben) nunmehr ebenso nach oben verschiebt.
  • ein weiteres Jahr Anschlußgarantie (also das 4.) kostenfrei
bislang noch keine Rückantwort
Ca. eine Woche hat sie für die Standardantwort gebraucht. Halt mich auf dem Laufenden, was bei Dir rumkommt.
 
(v.a. Anschlussgarantie sowie drohender Wertverlust dadurch, dass wir Euro 6b erhalten und die ab August 2018 produzierten T6 Euro 6d haben werden, wie aus einem internen Dokument hervorgeht)?

Hallo,

danke, dass du deinen Schriftverkehr hier veröffentlichst und uns daran teilhaben lässt. Das schafft Transparenz und hilft sehr sich eine Meinung zu bilden, als Grundlage für die eigene Entscheidung. Von VW selsbt kommt bei mir bisher nichts, trotz mehrfacher Nachfrage.
Ich selber habe im Februar 2018 bestellt, war also nicht direkt vom Auslieferungstopp betroffen, wohl aber von den geänderten Werten. Auslieferung ist für Juli 2018 terminiert.
Bin selber noch unsicher, wie ich vorgehen soll.

Ich hätte allerdings eine Frage: Woher hast du die Info, das die Fzg. ab August 2018 Euro 6d haben werden? Kannst du dieses Dokument teilen? Wie sicher ist das? Geplante Anpassungen der Hardware?

Danke & Grüße
Alex
 
(v.a. Anschlussgarantie sowie drohender Wertverlust dadurch, dass wir Euro 6b erhalten und die ab August 2018 produzierten T6 Euro 6d haben werden, wie aus einem internen Dokument hervorgeht)?


Welches Dokument? Gemäss interner Informationen von VWN an den Generalimporteur (AMAG Schweiz) kommen alle T6 Modelljahr 2019 mit Euro 6c.

Grüsse Zbude
 
Hier wurde mal ein internes Dokument zu den zeitlichen Abläufen gepostet. Leider liegt es mir gerade nicht mehr vor und gehört hier - da intern - eigentlich auch nicht hin. Ist aber wohl "beschlossene Sache". Wie die neuen Werte erreicht werden, ging aus dem Dokument nicht hervor.
 
Also ein Dokument, das mir vorliegt, besagt, dass die Produktion der MJ 19 in KW 32 startet, ausser 110 kW 4Motion (Start KW 37) und dies mit „EU 6 Stufe 2 WLTP“. Daraus kann ich nicht auf Euro 6d schliessen.
 
Wie geht Ihr vor?
Dtichtwort: höhere Steuer. Ich habe gestern den Kfz-Steuerbescheid über 338 Euro erhalten (169 g/km) . In der AB waren es noch 154 g/km Co2. Der Händler reagiert nicht auf meinen Antrag. Gruss.
 
Wir erwarten, ein Produkt zu erhalten, das wir bestellt und für das wir eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Wenn Sie dieses nicht liefern können (Unfähigkeit zählt eher nicht zu höherer Gewalt) oder uns angemessen entgegenkommen, werden wir konsequent dagegen vorgehen. Die Änderungen und erheblichen Abweichungen zum Kaufvertrag stellen einen Mangel dar, der nicht durch ein Jahr ASG geheilt wird.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Ich denke Du wähnst dich in einer Position mit Vorteil oder gar erheblichen Anspruchsrecht gegenüber VWN. Ich fürchte deine Ansprüche gegenüber VWN sind nach dt. Recht erheblich geringer, als du es denkst. Wir sind hier nicht in den USA und VW ist hier auch nicht von Milliarden-Strafzahlungen bedroht oder Ähnlichem. Was du als angemessen erachtest musst du erstmal im Zweifel vor Gericht darlegen und dann den Richter davon überzeugen. Rein realistisch betrachtet wäre VWN dir bis jetzt höchstens für Aufwandsentschädigung nach Lieferverzug verpflichtet, z.B. Ersatzwagen. Und wenn Du den T6 abnimmst für den Steuermehraufwand, den sie ja offensichtlich gewähren. Den fiktiven Mehrverbrauch wird man nicht geltend machen können, weil diese Werte nach standardisierten Testverfahren ermittelt und angegeben werden. Du kannst jedoch natürlich ein Gutachten erstellen lassen, welches du aber erstmal teuer bezahlen musst und es dann vor Gericht vorbringen, gesetzt den Fall dir gelingt mittels vor Gericht anerkanntem Gutachten den Mehrverbrauch oder die Täuschung darzulegen. Aber auch hier hat ein Richter Ermessenspielraum was an prozentualer Abweichung zu tolerieren ist und was nicht. Ebenso hat VWN genauso das Recht vom Kaufvertrag aufgrund nicht möglicher Erfüllung zurückzutreten wie Du - was ich als Verkäufer nach deiner Korrespondenz zumindest schon mal in Erwägung ziehen würde. Ich glaube deine Position ist nicht die, die du annimmst. Du kannst das natürlich durchziehen, aber das wird teuer werden für Dich, mit ungewissem Ausgang. Die besseren Anwälte dürfte jedenfalls VWN haben.
Weiterhin stelle ich mir die Frage was dein Motiv ist? Darüber möchte ich aber nicht spekulieren. Aber vielleicht bist du bei einem anderen Hersteller besser aufgehoben, schon mal darüber nachgedacht?? Vielleicht tust du der Frau von VW ein Gefallen und dem Händler auch und trittst einfach vom KV zurück. Spart Nerven auf beiden Seiten. Ich wüsste sinnvollere Dinge mit meiner ZEIT anzufangen. Das Leben ist zu kurz für einen solchen Quatsch.


mfg Oliver
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke Du wähnst dich in einer Position mit Vorteil oder gar erheblichen Anspruchsrecht gegenüber VWN. Ich fürchte deine Ansprüche gegenüber VWN sind nach dt. Recht erheblich geringer, als du es denkst. Was du als angemessen erachtest musst du erstmal im Zweifel vor Gericht darlegen und dann den Richter davon überzeugen. Rein realistisch betrachtet wäre VWN dir bis jetzt höchstens für Aufwandsentschädigung nach Lieferverzug verpflichtet, z.B. Ersatzwagen. Und wenn Du den T6 abnimmst für den Steuermehraufwand, den sie ja offensichtlich gewähren. Den fiktiven Mehrverbrauch wird man nicht geltend machen können, weil diese Werte nach standardisierten Testverfahren ermittelt und angegeben werden. Du kannst jedoch natürlich eine Gutachten erstellen lassen, welches du teuer bezahlen musst und es dann vor Gericht vorbringen, gesetzt den Fall dir gelingt mittels vor Gericht anerkanntem Gutachten den Mehrverbrauch oder die Täuschung darzulegen. Aber auch hier hat ein Richter Ermessenspielraum was an prozentualer Abweichung zu tolerieren ist und was nicht. Ebenso hat VWN genau das Recht vom Kaufvertrag aufgrund nicht möglicher Erfüllung zurückzutreten wie Du. Ich glaube deine Position ist nicht die, die du annimmst. Du kannst das natürlich durchziehen, aber das wird teuer werden für Dich, mit ungewissem Ausgang. Die besseren Anwälte dürfte jedenfalls VWN haben.


mfg Oliver

Du hast es leider nicht verstanden. Der Verkäufer hat nicht einseitig das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, weil er nicht erfüllen kann. Lies mal im Gesetz nach :)
 
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