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Der Kaufvertrag war vereinbart nach alten Konditionen. Diesen kann der Händler nicht einhalten und nun geht es doch in erster Linie um ein Entgegenkommen seitens VW! Da mache weder ich, noch andre einen Hehl draus. Und das hat absolut nichts mit Hintertür zu tun. Ich nehme den Wagen ab, das ist mein gutes Recht, denn ich werde den Vertrag erfüllen. Aber ich werde auch von meinen Rechten Gebrauch machen und die heißen erst mal Nachbesserung und im nächsten Schritt Minderung....
Das sehe ich genauso. Allerdings behauptet mein Händler, dass das Fahrzeug den Kaufvertrag (mit alten Werten) erfüllen wird. "Geliefert wie bestellt". Ist es möglich, dass tatsächlich die alten Werte (CO2, Effizienzklasse etc.) in den Papieren stehen und auch dementsprechend KFZ-Steuer anfällt?